Textile Schlaufenschlingen. STP-Schlaufenschlinge, Stk-Ring-Gürtelschlinge

STANDARD-SICHERHEITSHINWEISE
BETRIEB VON TEXTILBANDSCHLINGEN

RD 220-14-98

1,20. Eigentümer Hebemaschinen oder eine spezialisierte Organisation muss Methoden zum Anbinden von Teilen und Baugruppen von Maschinen entwickeln, die von Hebemaschinen während ihrer Installation, Demontage und Reparatur bewegt werden, unter Angabe der verwendeten Geräte sowie Methoden zum sicheren Kippen von Lasten, wenn ein solcher Vorgang mit einer Hebemaschine durchgeführt wird.

2. BETRIEB

2.1. Besitzer von Hebemaschinen und abnehmbaren Hebegeräten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese in gutem Zustand gehalten werden sichere Bedingungen Arbeiten durch Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Inspektion, Überwachung und Wartung gemäß den Sicherheitsvorschriften.

2.2. Ingenieur und technischer Arbeiter zur Überwachung sicheren Betrieb Der Betreiber von Hebemaschinen ist verpflichtet, den technischen Zustand und den sicheren Betrieb zu überwachen Hebekräne, abnehmbare Lastaufnahmemittel und ergreifen Sie Maßnahmen, um Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften zu verhindern.

2.3. Der Ingenieur und Techniker, der für die Instandhaltung von Hebemaschinen verantwortlich ist, ist verpflichtet, sicherzustellen, dass auch abnehmbare Hebevorrichtungen durch die Durchführung in gutem Zustand gehalten werden regelmäßige Inspektionen und systematische Überwachung der ordnungsgemäßen Führung des Logbuchs und Inspektion von Textilbandschlingen ().

2.4. Der Verantwortliche für die sichere Ausführung von Arbeiten mit Kranen ist verpflichtet, die Verwendung abnehmbarer Hebevorrichtungen zu verhindern, die nicht gekennzeichnet, fehlerhaft oder für die Tragfähigkeit und Art der Last nicht geeignet sind.

2.5. Anschlagmittel müssen damit beauftragt werden, die Last entsprechend den Anforderungen der Sicherheitsvorschriften einzuhaken, anzugurten (anzubinden) und an den Haken einer Hebemaschine aufzuhängen.

2.6. Eigentümer von Hebemaschinen und Betreiberorganisationen müssen Methoden zum ordnungsgemäßen Anschlagen und Einhängen von Lasten entwickeln, in deren Anwendung die Anschlagmittel geschult werden müssen. Den Schleuderern und Kranführern sollte eine grafische Darstellung der Methoden zum Anschlagen und Einhängen von Lasten ausgehändigt oder am Arbeitsplatz ausgehängt werden.

2.7. Der Eigentümer von Hebemaschinen oder eine spezialisierte Organisation muss Methoden zum Anbinden von Teilen und Baugruppen von Maschinen entwickeln, die von Hebemaschinen während ihrer Installation, Demontage und Reparatur bewegt werden, unter Angabe der verwendeten Hebevorrichtungen sowie Methoden zum sicheren Anschlagen von Lasten, wenn ein solcher Vorgang durchgeführt wird erfolgt mit einer Hebemaschine.

2.8. Hebemaschinen, abnehmbare Hebevorrichtungen, die nicht geprüft wurden und technische Prüfung, dürfen nicht arbeiten. Defekte Lastaufnahmemittel sowie Geräte ohne Kennzeichnung (Stempel) sollten sich nicht in den Arbeitsbereichen befinden.

2.9. Be- und Entladevorgänge sowie die Lagerung von Gütern in Stützpunkten, Lagerhäusern und Standorten müssen nach technologischen Karten erfolgen, die die Liste der verwendeten Lastaufnahmemittel enthalten und grafische Bilder(Diagramme) der Ladungsumschlagung.

2.10. Lasten müssen gemäß Anschlagplänen angeschlagen werden. Zum Anschlagen einer zu hebenden Last müssen Anschlagmittel verwendet werden, die dem Gewicht und der Art der zu hebenden Last unter Berücksichtigung der Anzahl der Äste und ihres Neigungswinkels entsprechen; Allzweckschlingen sollten so ausgewählt werden, dass der Winkel zwischen den Ästen 90° nicht überschreitet.

2.11. Die Verbindungen zwischen dem Haken der Hebemaschine und den Aufhängungen, Schlaufen und Kauschen der Anschlagmittel müssen zuverlässig sein. Die Gurtaufhängung muss mit einem Hakenverschluss gesichert werden. Die Befestigungsschlaufe muss mit einem Riegel im Hakengelenk der Schlinge gesichert werden.

2.12. Um zu verhindern, dass Lasten beim Heben und Bewegen mit Kränen herunterfallen, sind folgende Anschlagregeln zu beachten:

beim Anbinden der Last müssen die Anschlagmittel ohne Knoten und Verdrehungen angelegt werden;

unter scharfe Ecken Metalllasten (Kanal, Winkel, I-Träger) müssen mit Unterlagen abgestützt werden. In diesem Fall muss die Lage des Lastschwerpunkts berücksichtigt werden. Die Schlinge sollte so unter der Last platziert werden, dass sie beim Heben der Last nicht verrutscht. Die Ladung sollte so befestigt werden, dass sie während der Bewegung nicht herunterfallen kann. Einzelteile und sorgte für eine stabile Lage der Last während der Bewegung. Dazu muss das Anschlagen von Langlasten (Stangen, Rohre) an mindestens zwei Stellen erfolgen;

Die Enden der Mehrstrangschlinge, die nicht zum Einhängen dienen, müssen so verstärkt sein, dass beim Bewegen der Last mit dem Kran eine Berührung von unterwegs angetroffenen Gegenständen ausgeschlossen ist.

3. VERFAHREN ZUR INSPEKTION UND ABLEHNUNG VON TEXTILIEN
GÜRTELSCHLINGEN

3.1. Gemäß den Anforderungen der Sicherheitsvorschriften müssen Anschlagmittel die Anschlagmittel prüfen, bevor sie zum Heben und Bewegen von Lasten mit Hebemaschinen verwendet werden.

3.2. Ingenieure und Techniker, die für die Aufrechterhaltung des guten Zustands von Hebemaschinen verantwortlich sind, sowie Personen, die für die sichere Ausführung von Arbeiten mit Hebekränen, Rohrverlegekränen, Lasthebekränen und anderen Hebemaschinen verantwortlich sind, müssen Anschlagmittel (mit Ausnahme selten verwendeter) überprüfen alle 10 Tage, selten genutzte abnehmbare Lastaufnahmemittel – vor deren Inbetriebnahme.

3.3. Bei der Inspektion von Schlingen muss auf den Zustand der Bänder, Haken, Aufhänger, Verschlussvorrichtungen, Clips, Karabiner und deren Befestigungsstellen geachtet werden.

3.4. Bei selten genutzten Hebegurten oder nach Ablauf der garantierten Lagerzeit muss diese einer Festigkeitsprüfung mit einer um 100 % über der Nennlast liegenden statischen Belastung für 10 Minuten unterzogen werden.

4. LAGERUNG DER SCHlingen

Schlingen sollten auf Regalen aus rostfreiem Material in einem sauberen, trockenen und belüfteten Bereich gelagert werden. Sie sollten von Wärmequellen ferngehalten werden und den Kontakt mit Chemikalien, dichten Gasen, korrosiven Oberflächen und Quellen ultravioletter Strahlung vermeiden.

Beschädigte Hebegurte sollten nicht zusammen mit gebrauchstauglichen Hebegurten gelagert werden.

Anhang A

Sling-Passformular

Erlaubnis (Lizenz) für
Herstellung von Schlingen

№ __________________________

ab „__“ __________ 200 _____ g.

Name und Anschrift der Behörde, die die Genehmigung zur Herstellung der Schlinge erteilt hat

(Name der Schlinge)

REISEPASS

Tragfähigkeit der Schlinge, t ___________________________________________________

Nummer normatives Dokument(DAS) __________________________________________

Ort der Marke (Emblem)
Schlingenhersteller

Hersteller und seine Adresse __________________________________________

Platz zum Schlingenziehen
gibt die Länge der Schlinge an

Gewicht der Schlinge, t ______________________________________________________________

Seriennummer des Hebegurtes laut System des Herstellers ___________________

Jahr und Monat der Herstellung der Schlinge ___________________________________________________

Datum der Schlingenprüfung ____________________________________________________________________________

Testergebnisse ____________________________________________________________________________

Garantiezeit ________________________________________________________________

Bedingungen, unter denen die Schlinge verwendet werden kann:

niedrigste Umgebungstemperatur, °C ____________________________

höchste Umgebungstemperatur, °C ____________________________

Unterschrift des Unternehmensleiters -
Hersteller (Werkstatt) oder Vorgesetzter
Produktkontrolldienste (QTC)
Hersteller

Ort
drucken

Hinweise: 1. Der Reisepass muss jederzeit vom Besitzer des Tragetuchs aufbewahrt werden.

2. Bei der Lieferung einer Charge von Schlingen desselben Typs ist die Erstellung eines Passes für die gesamte Charge zulässig. Gleichzeitig müssen alle Seriennummern der in dieser Charge enthaltenen Anschlagmittel angegeben sein.

Garantien: Der Hersteller garantiert die Übereinstimmung des Tragetuchs mit den im Reisepass angegebenen technischen Eigenschaften (vorbehaltlich der Einhaltung der Lagerbedingungen und der Bedienungsanleitung durch den Verbraucher) für 3 Monate ab dem Datum der Inbetriebnahme im Einschichtbetrieb innerhalb der Garantiezeit der Lagerung ( 12 Monate ab dem Datum der Veröffentlichung der Schlinge).

Anhang B

Logbuchformular zur Erfassung und Prüfung von Textilbandschlingen

Textilbandschlinge

1. ZWECK

2. TECHNISCHE EIGENSCHAFTEN

1. Bezeichnung:

2. Tragfähigkeit, t:

3. Länge, m:

4. Gewicht, kg:

5. Seriennummer:

6. Datum der Veröffentlichung und Prüfung:

7. Testergebnis: bestanden

8. Temperatur, Grad C: -80 +100

Verkaufsdatum: MP: Menge: Stk

STP STK 1. 2. 4

3. SICHERHEITSHINWEISE

3.1 Bei der Verwendung von Anschlagmitteln sind die „Regeln für die Gestaltung und den sicheren Betrieb von Lasthebekranen“ (PB 10-382-00) zu beachten.

3.2 Besitzer von abnehmbaren Lastaufnahmemitteln sind verpflichtet, für deren einwandfreien Zustand und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen, indem sie eine ordnungsgemäße Inspektion, Überwachung und Wartung gemäß den Anforderungen der Sicherheitsvorschriften organisieren.

3.3 Vor Beginn der Arbeiten werden Anschlagmittel einer Sichtkontrolle unterzogen.

3.4 Abnehmbare Lastaufnahmemittel, die die Prüfung und technische Zertifizierung nicht bestanden haben, dürfen nicht betrieben werden.

3.5 Lasten müssen nach sicheren Anschlagsystemen angeschlagen werden. Zum Anschlagen einer zu hebenden Last müssen Anschlagmittel verwendet werden, die dem Gewicht und der Art der zu hebenden Last unter Berücksichtigung der Anzahl der Äste und ihres Neigungswinkels entsprechen; Allzweckschlingen sollten so ausgewählt werden, dass der Winkel zwischen den Zweigen 120 ° nicht überschreitet.

3.6 Die Verbindung des Hebemaschinenhakens mit den Aufhängungen und Anschlagschlaufen muss zuverlässig sein. Die Schlingenaufhängung muss mit einem Hakenschloss gesichert werden.


3.7 Um zu verhindern, dass Lasten beim Heben und Bewegen mit Kränen herunterfallen, sind folgende Anschlagregeln zu beachten:

beim Anbinden der Last müssen die Anschlagmittel ohne Knoten und Verdrehungen angelegt werden;

Unter den scharfen Kanten der Lasten müssen Unterlegscheiben angebracht werden. In diesem Fall muss die Lage des Lastschwerpunkts berücksichtigt werden;

Die Schlinge muss so unter der Last platziert werden, dass ein Verrutschen beim Heben der Last ausgeschlossen ist.

Die Ladung muss so befestigt werden, dass während der Bewegung das Herabfallen einzelner Teile verhindert wird und eine stabile Lage der Ladung während der Bewegung gewährleistet ist. Hierzu muss das Anschlagen von Langlasten (Säulen, Rohre) an mindestens zwei Stellen erfolgen;

Die Enden der Mehrstrangschlinge, die nicht zum Einhängen dienen, müssen so verstärkt sein, dass beim Bewegen der Last mit dem Kran die Möglichkeit einer Berührung von unterwegs angetroffenen Gegenständen ausgeschlossen ist;

An der mit Schlingen umgeladenen Ladung dürfen an den Kontaktstellen mit den Schlingen keine Kerben oder scharfen Kanten vorhanden sein, die das Schlingenband beschädigen könnten. Der Radius der Kanten darf nicht kleiner sein als die Dicke des Hebebandes;

die Arbeitsflächen des Hakens der Hebemaschine müssen eine Beschädigung der Schlinge verhindern, keine scharfen Kanten aufweisen, der Krümmungsradius der Oberfläche im direkten Kontakt mit der Schlinge muss mindestens 0,75 der tragenden Breite der Schlinge betragen;

Es ist verboten, Schlingen zum Bewegen von Lasten zu verwenden, wenn das Herausziehen unter ihnen zu einer Reibung der Schlingen führt, die zwischen der Last und anderen Oberflächen eingeklemmt sind, sowie zum Herausziehen von Schlingen unter der Last.

Anschlagmittel müssen vor dem Einfluss schädlicher Faktoren der transportierten Ladung geschützt werden (z. B. Säuren, Laugen, Lösungsmittel, geschmolzene Stoffe);

Der Transport von über 100 °C erhitzten Produkten ist verboten;

Es ist verboten, die Klebestellen der Bänder direkt am Lastaufnahmemittel anzubringen;

Beim Arbeiten mit Schlingen sollten Stöße und Stöße von Lasten vermieden werden.

Das erzwungene Trocknen von Tragetüchern ist in keiner Weise gestattet.

3.8 Um eine mögliche Funkenbildung an den Schlingen zu vermeiden, die durch Reibung an einem Teil der Ladung entstehen kann, werden folgende Methoden angewendet:

Behandlung mit dem Medikament „Antistatic“ (Häufigkeit der Behandlung gemäß der Gebrauchsanweisung des Medikaments);

Geflecht aus Metallfäden oder -bändern (mindestens zwei) mit einem Querschnitt von jeweils mindestens 0,5 mm2;

Umhüllen des Bandes mit einer Hülle aus Baumwollstoff.

4. ABLEHNUNGSREGELN

4.1 Gemäß den Anforderungen der Sicherheitsregeln müssen Anschlagmittel vor dem Einsatz zum Heben und Bewegen von Lasten mit Hebemaschinen überprüft werden.

4.2 Ingenieure und Techniker, die für die Aufrechterhaltung des guten Zustands von Hebemaschinen verantwortlich sind, und Personen, die für die sichere Ausführung von Arbeiten mit Kränen und anderen Hebemaschinen verantwortlich sind, müssen Anschlagmittel (mit Ausnahme selten verwendeter) alle 10 Tage sowie selten verwendete abnehmbare Hebegeräte überprüfen Geräte - bevor Sie sie für den Betrieb freigeben.


4.3 Bei der Inspektion von Schlingen ist auf den Zustand der Gurte, Haken, Aufhänger, Verschlussvorrichtungen, Karabinerhaken und deren Befestigungsstellen zu achten.

4.4 Anschlagmittel mit:

Knoten an den Traggurten von Schlingen;

quer verlaufende Schnitte oder Risse im Band;

Längsschnitte oder Risse des Bandes, deren Gesamtlänge 10 % der Gesamtlänge des Hebebandes überschreitet oder Einzelrisse mit einer Länge von mehr als 50 mm;

lokale Delamination der Hebebänder, außer an Stellen, an denen die Kanten der Bänder auf einer Gesamtlänge von mehr als 0,5 m an einer Außennaht oder zwei oder mehr Innennähten versiegelt sind (wenn drei oder mehr Nahtlinien gerissen sind);

Lokale Delaminierung von Hebebändern an der Stelle, an der die Kanten des Bandes über eine Länge von mehr als 0,2 m an einer der äußeren oder zwei oder mehr inneren Nähten versiegelt sind (wenn drei oder mehr Nahtlinien gerissen sind) sowie Abblättern des Bandrandes oder Vernähen von Bändern in einer Schlaufe über eine Länge von mehr als 10 % der Länge der Versiegelung (Vernähung) der Bandenden;

Oberflächenbrüche von Riemenfäden mit einer Gesamtlänge von mehr als 10 % der Riemenbreite, verursacht durch mechanische Einwirkung (Reibung) an den scharfen Kanten der Ladung;

Beschädigung der Riemen durch Stöße Chemikalien(Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Erdölprodukte usw.) mit einer Gesamtlänge von mehr als 10 % der Breite und Länge der Schlinge oder einzelne mehr als 10 % der Breite und Länge von mehr als 50 mm;

Ausbeulen von Fäden aus einem Schlingenband mit einem Durchmesser von mehr als 10 % der Bandbreite, einschließlich Durchgangslöchern mit einem Durchmesser von mehr als 10 % der Bandbreite durch den Aufprall scharfer Gegenstände;

durchgebrannte Löcher im Schlingenband durch Einwirkung von Spritzern geschmolzenen Metalls mit einem Durchmesser von mehr als 10 % der Bandbreite oder mehr als drei Löchern mit einem Abstand zwischen ihnen von weniger als 10 % der Bandbreite, unabhängig vom Durchmesser der Löcher;

Bandverschmutzung (Erdölprodukte, Harze, Farben, Zement, Erde usw.) über 50 % der Bandlänge;

Delamination von Bandfäden.

4.5 Das Reparieren der Schlinge ist verboten

4.6 Ablehnung von Ringen, Schlaufen, Klammern, Anhängern, Clips, Karabinern, Gliedern und anderen Metallelementen von Schlingen

Nicht erlaubt:

Abnutzung der Oberfläche von Elementen oder lokale Dellen, die zu einer Verringerung der Querschnittsfläche um 10 % oder mehr führen;

das Vorhandensein von Restverformungen, die zu einer Änderung der ursprünglichen Größe des Elements um mehr als 3 % führen;

Schaden Gewindeverbindungen und andere Befestigungen.

4.6. Die Ergebnisse der Inspektion von Textilbandschlingen müssen gemäß den Sicherheitsvorschriften in einem speziellen Journal festgehalten werden.

5. TRANSPORT UND LAGERUNG

5.1 Schlingen sollten in einem gut belüfteten Raum bei einer Temperatur von -30 °C bis +30 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von nicht mehr als 80 % gelagert werden, wobei sie auf Ständern, entfernt von Wärmequellen und nicht näher als 0,2 m platziert werden sollten , Kontakt mit Chemikalien, Feuer, korrosiven Oberflächen vermeiden und vor direkter Sonneneinstrahlung schützen Sonnenlicht und andere Quellen ultraviolette Strahlung. Bevor Sie die Hebegurte lagern, sollten Sie sie auf etwaige Schäden untersuchen, die während des Gebrauchs entstanden sein könnten. Es wird nicht empfohlen, beschädigte Hebegurte aufzubewahren.

5.2. Es ist verboten, Erdölprodukte und brennbare Stoffe in den Räumen zu lagern, in denen Schlingen gelagert werden.

5.3 Der Transport von Schlingen nach dem Verpacken kann mit jedem Transportmittel unter Bedingungen erfolgen, die ihre Sicherheit gemäß den Normen und Anforderungen dieser Anleitung gewährleisten

6. GARANTIE

6.1 Die Schlinge wird drei Minuten lang mit einer statischen Belastung getestet, die die Tragfähigkeit um das 1,25-fache überschreitet.

6.2 Der Hersteller gewährleistet einen störungsfreien Betrieb des Tragetuches für einen Monat ab Inbetriebnahmedatum, höchstens jedoch für 12 Monate ab Herstellungsdatum, sofern der Verbraucher die Lager- und Betriebsbedingungen einhält.

6.3 Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch normale Abnutzung, schlechte Pflege, Missbrauch oder Vernachlässigung oder durch unbefugte Manipulationen am Gerät entstehen.

Schriftgröße

BESCHLUSS von Gosatomnadzor der Russischen Föderation 1 Gosgortechnadzor der Russischen Föderation 97 vom 19.06.2003 ÜBER DIE GENEHMIGUNG UND INKRAFTTRETEN VON BUNDESNORMEN... Relevant im Jahr 2018

SLING-PASSPORT (MUSTER)

SCHLINGENPASS (Muster) Erlaubnis (Lizenz) zur Herstellung der Schlinge N ____ von „__“ _______ 200_g.

Name und Anschrift der Stelle, die die Genehmigung zur Herstellung der Schlinge erteilt hat ___________________________________________________________________ (Name der Schlinge) REISEPASS Tragfähigkeit der Schlinge, t _______________________________________ Nummer des Regulierungsdokuments _____________________________________ Ort des Warenzeichens (Emblem) des Unternehmens - Hersteller des Hebegurtherstellers und seine Adresse _____________________________ Ort für die Zeichnung des Hebegurts mit Angabe der Länge des Hebegurts Gewicht des Hebegurts, t ___________________________________________________ Seriennummer des Hebegurts gemäß dem System des Herstellers ______ Jahr und Monat der Herstellung des Hebegurts _______________________________________ Datum von Prüfung der Schlinge ____________________________________________ Testergebnisse _______________________________________________________ Garantiezeitraum _________________________________________________ Bedingungen, unter denen die Schlinge verwendet werden kann: niedrigste Umgebungstemperatur, °C. Von __________ der höchsten Umgebungstemperatur, Grad. C __________ Unterschrift des Leiters des produzierenden Unternehmens (Werkstatt) oder des Leiters des Produktkontrolldienstes (QCD) des produzierenden Unternehmens _________________________ Druckort ___________________ (Datum) Notizen. 1. Der Reisepass muss jederzeit vom Besitzer des Tragetuchs aufbewahrt werden.


2. Bei der Lieferung einer Charge von Schlingen desselben Typs ist die Erstellung eines Passes für die gesamte Charge zulässig. Gleichzeitig müssen alle Seriennummern der in dieser Charge enthaltenen Anschlagmittel angegeben sein.
BETRIEB VON TEXTILBANDSCHLINGEN

Anhang 10

STANDARD-SICHERHEITSHINWEISE

RD 220-14-98

1. GRUNDLEGENDE SICHERHEITSANFORDERUNGEN 1.1. Textilgurt-Lastenschlingen sind abnehmbare Lastaufnahmemittel, die den Anforderungen der Sicherheitsvorschriften und behördlichen Dokumente der Staatlichen Technischen Aufsichtsbehörde Russlands unterliegen. 1.2. Die Konstruktion von Lastaufnahmemitteln muss durch Fachbetriebe erfolgen, die von den staatlichen Berg- und Technischen Aufsichtsbehörden gemäß § 21 Abs. 1 BGB zugelassen sind


Bundesgesetz

vom 25. September 1998 Nr. 158-FZ „Über die Genehmigung bestimmter Arten von Tätigkeiten“, Regeln für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von Lasthebekranen und andere behördliche Dokumente. Gewährleistung der Sicherheit der erbeuteten Fracht; Einhaltung der Funktionen

1.4. Die Konstruktion und Herstellung textiler Anschlagmittel muss gemäß der Technischen Spezifikation „Textile Anschlagmittel“ erfolgen. Die Berechnung der Schlingen sollte unter Berücksichtigung der Anzahl der Bänderzweige und ihres Neigungswinkels zur Vertikalen erfolgen. Bei der Berechnung von Schlingen mit mehreren Zweigen sollte der berechnete Winkel zwischen ihnen 90° betragen. Bei der Berechnung von Anschlagmitteln für eine bestimmte Belastung kann der tatsächliche Winkel angenommen werden. Bei der Berechnung von Anschlagmitteln muss mit einem Sicherheitsfaktor der Bänder von mindestens 8 gerechnet werden. Die Konstruktion von mehrsträngigen Anschlagmitteln muss eine gleichmäßige Spannung an allen Zweigen gewährleisten.

1.5. Die Herstellung abnehmbarer Lastaufnahmemittel muss von Unternehmen und Fachorganisationen durchgeführt werden, die über eine Lizenz der staatlichen Bergbau- und technischen Aufsichtsbehörden verfügen, die gemäß dem Bundesgesetz Nr. 158-FZ vom 25. September 1998 „Über die Lizenzierung“ ausgestellt wurde bestimmter Arten von Aktivitäten“ und Regulierungsdokumente der staatlichen Bergbau- und technischen Aufsicht Russlands.

1.6. Für die Herstellung von Textilschlingen müssen Bänder aus hochfestem Material und Stahlglieder (Haken, Klammern, Kleiderbügel usw.) verwendet werden, die den behördlichen Vorschriften entsprechen.


1.7. Nach der Herstellung werden Ladungsgurtschlingen beim Hersteller gemäß dem mit VNIIPTMASH vereinbarten und vom Unternehmensleiter genehmigten Prüfprogramm geprüft.

1.8. Tests werden durchgeführt, um objektive und zuverlässige Informationen über die tatsächlichen Werte der Qualitätsindikatoren von Schlingen zu erhalten, um eine Entscheidung über deren Inbetriebnahme zu treffen.

1.9. Ziel der Prüfungen ist es, die tatsächlichen Qualitätsindikatoren der Anschlagmittel zu ermitteln und die Übereinstimmung mit deren Anforderungen festzustellen Leistungsbeschreibung, Konstruktionsdokumentation, staatliche Standards und technische Spezifikationen, Sicherheitsregeln.

1.10. Bei der Prüfung von Schlingen werden folgende Indikatoren ermittelt: Größe, Nahtqualität, Anzahl der genähten Lagen, Übereinstimmung der Ausgangsmaterialien (Band, Faden) mit den Anforderungen technischer Spezifikationen oder anderer in vorgeschriebener Weise genehmigter behördlicher Dokumente, Tragfähigkeit, Sicherheit Faktor, Vorhandensein von Markierungen, Verpackung, Verfügbarkeit der Begleitdokumentation.

1.11. Die Prüfung von Prototypenschlingen erfolgt durch den Entwickler gemeinsam mit dem Hersteller unter Beteiligung des Kunden. Der Entwickler kann spezialisierte Organisationen in die Durchführung von Tests einbeziehen.


1.14. Die Größe der Schlingen sollte mit universellen Messgeräten (Lineal, Maßband, Messschieber) überprüft werden. Die Genauigkeit der Messung der Länge von Schlingen, Schlaufen und Nähten im gedehnten Zustand beträgt ±3 mm, Stiche - ±1 mm.

1.15. Statische Prüfungen müssen mit einer Belastung des Gurtes (Abzweigs) durchgeführt werden, die die Tragfähigkeit der Schlinge um 25 % übersteigt. Die Schlinge sollte gleichmäßig und ruckfrei belastet werden (höchste Spanngeschwindigkeit beträgt 110 mm/min pro 1000 mm Länge) und 3 Minuten lang gehalten werden.

1.16. Um den Sicherheitsfaktor der Schlinge zu bestätigen, müssen Tests mit einer Belastung des Gurtes durchgeführt werden, die achtmal größer ist als die Tragfähigkeit der Schlinge, wobei die Last 10 Minuten lang gehalten wird.

1.17. Bei der Prüfung auf Kälte müssen gefaltete Schlingen für 1,5 Stunden in eine Kammer mit einer Lufttemperatur von -50 °C (±5 °C) gelegt werden.

1.18. Informationen über hergestellte abnehmbare Hebegeräte müssen in ein Journal eingetragen werden, das den Namen des Geräts, die Tragfähigkeit, die Nummer des Regulierungsdokuments (technische Bedingungen), die Nummer des Zertifikats für das verwendete Material und die Ergebnisse der Qualitätskontrolle der Herstellung enthalten muss , Testergebnisse der Hebevorrichtung.


1.19. Textile Hebebänder müssen gebrandet sein oder mit einem fest im Gurtband angebrachten und eingenähten Etikett versehen sein, auf dem die Anzahl, die Tragfähigkeit und das Prüfdatum angegeben sind. Für Drittorganisationen hergestellte Tragetücher müssen zusätzlich zur Marke (Tag) mit einem Reisepass (Anhang A) versehen sein.

1,20. Der Eigentümer von Hebemaschinen oder eine spezialisierte Organisation muss Methoden zum Anbinden von Teilen und Baugruppen von Maschinen entwickeln, die von Hebemaschinen während ihrer Installation, Demontage und Reparatur bewegt werden, unter Angabe der verwendeten Geräte sowie Methoden zum sicheren Kippen von Lasten, wenn ein solcher Vorgang durchgeführt wird mit einer Hebemaschine.

2. BETRIEB

2.1. Besitzer von Hebemaschinen und abnehmbaren Lastaufnahmemitteln sind verpflichtet, für deren einwandfreien Zustand und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen, indem sie eine ordnungsgemäße Inspektion, Überwachung und Wartung gemäß den Anforderungen der Sicherheitsvorschriften organisieren.

2.2. Der Ingenieur und technische Mitarbeiter zur Überwachung des sicheren Betriebs von Hebemaschinen ist verpflichtet, den technischen Zustand und den sicheren Betrieb von Lasthebekränen und abnehmbaren Hebegeräten zu überwachen und Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften zu verhindern.

2.3. Der Ingenieur und Techniker, der für die Aufrechterhaltung des guten Zustands von Hebemaschinen verantwortlich ist, ist verpflichtet, sicherzustellen, dass auch abnehmbare Hebegeräte in gutem Zustand gehalten werden, indem er regelmäßige Inspektionen durchführt und die ordnungsgemäße Führung des Logbuchs und die Inspektion von Textilbandschlingen systematisch überwacht (Anhang B ).


2.4. Der Verantwortliche für die sichere Ausführung von Arbeiten mit Kranen ist verpflichtet, die Verwendung abnehmbarer Hebevorrichtungen zu verhindern, die nicht gekennzeichnet, fehlerhaft oder für die Tragfähigkeit und Art der Last nicht geeignet sind.

2.5. Anschlagmittel müssen damit beauftragt werden, die Last entsprechend den Anforderungen der Sicherheitsvorschriften einzuhaken, anzugurten (anzubinden) und an den Haken einer Hebemaschine aufzuhängen.

2.6. Eigentümer von Hebemaschinen und Betreiberorganisationen müssen Methoden zum ordnungsgemäßen Anschlagen und Einhängen von Lasten entwickeln, in deren Anwendung die Anschlagmittel geschult werden müssen. Den Schleuderern und Kranführern sollte eine grafische Darstellung der Methoden zum Anschlagen und Einhängen von Lasten ausgehändigt oder am Arbeitsplatz ausgehängt werden.

2.7. Der Eigentümer von Hebemaschinen oder eine spezialisierte Organisation muss Methoden zum Anbinden von Teilen und Baugruppen von Maschinen entwickeln, die von Hebemaschinen während ihrer Installation, Demontage und Reparatur bewegt werden, unter Angabe der verwendeten Hebevorrichtungen sowie Methoden zum sicheren Anschlagen von Lasten, wenn ein solcher Vorgang durchgeführt wird erfolgt mit einer Hebemaschine.

2.8. Hebemaschinen und abnehmbare Lastaufnahmemittel, die keine Prüfung und technische Zertifizierung bestanden haben, dürfen nicht betrieben werden. Defekte Lastaufnahmemittel sowie Geräte ohne Kennzeichnung (Stempel) sollten sich nicht in den Arbeitsbereichen befinden.

2.9. Be- und Entladevorgänge sowie die Lagerung von Fracht an Stützpunkten, Lagern und Standorten müssen nach technologischen Karten durchgeführt werden, die eine Liste der verwendeten Lastaufnahmemittel und grafische Bilder (Diagramme) der Ladungsumschlagung enthalten.

2.10. Lasten müssen gemäß Anschlagplänen angeschlagen werden. Zum Anschlagen einer zu hebenden Last müssen Anschlagmittel verwendet werden, die dem Gewicht und der Art der zu hebenden Last unter Berücksichtigung der Anzahl der Äste und ihres Neigungswinkels entsprechen; Allzweckschlingen sollten so ausgewählt werden, dass der Winkel zwischen den Ästen 90° nicht überschreitet.

2.11. Die Verbindungen zwischen dem Haken der Hebemaschine und den Aufhängungen, Schlaufen und Kauschen der Anschlagmittel müssen zuverlässig sein. Die Gurtaufhängung muss mit einem Hakenverschluss gesichert werden. Die Befestigungsschlaufe muss mit einem Riegel im Hakengelenk der Schlinge gesichert werden.

2.12. Um zu verhindern, dass Lasten beim Heben und Bewegen mit Kränen herunterfallen, sind folgende Anschlagregeln zu beachten:

beim Anbinden der Last müssen die Anschlagmittel ohne Knoten und Verdrehungen angelegt werden;

Unter scharfen Ecken von Metallgewichten (Kanäle, Winkel, I-Träger) müssen Polster angebracht werden. In diesem Fall muss die Lage des Lastschwerpunkts berücksichtigt werden. Die Schlinge sollte so unter der Last platziert werden, dass sie beim Heben der Last nicht verrutscht. Die Ladung muss so befestigt werden, dass während der Bewegung ein Herabfallen ihrer Einzelteile verhindert wird und eine stabile Lage der Ladung während der Bewegung gewährleistet ist. Dazu muss das Anschlagen von Langlasten (Stangen, Rohre) an mindestens zwei Stellen erfolgen;

Die Enden der Mehrstrangschlinge, die nicht zum Einhängen dienen, müssen so verstärkt sein, dass beim Bewegen der Last mit dem Kran eine Berührung von unterwegs angetroffenen Gegenständen ausgeschlossen ist.

3. VERFAHREN ZUR INSPEKTION UND ABLEHNUNG VON TEXTILIEN
GÜRTELSCHLINGEN

3.1. Gemäß den Anforderungen der Sicherheitsvorschriften müssen Anschlagmittel die Anschlagmittel prüfen, bevor sie zum Heben und Bewegen von Lasten mit Hebemaschinen verwendet werden.

3.2. Ingenieure und Techniker, die für die Aufrechterhaltung des guten Zustands von Hebemaschinen verantwortlich sind, sowie Personen, die für die sichere Ausführung von Arbeiten mit Hebekränen, Rohrverlegekränen, Lasthebekränen und anderen Hebemaschinen verantwortlich sind, müssen Anschlagmittel (mit Ausnahme selten verwendeter) überprüfen alle 10 Tage, selten genutzte abnehmbare Lastaufnahmemittel – vor deren Inbetriebnahme.

3.3. Bei der Inspektion von Schlingen muss auf den Zustand der Bänder, Haken, Aufhänger, Verschlussvorrichtungen, Clips, Karabiner und deren Befestigungsstellen geachtet werden.

3.4. Bei selten genutzten Hebegurten oder nach Ablauf der garantierten Lagerzeit muss diese einer Festigkeitsprüfung mit einer um 100 % über der Nennlast liegenden statischen Belastung für 10 Minuten unterzogen werden.

3.5. Schlingen werden zurückgewiesen und dürfen nicht verwendet werden, wenn bei der Inspektion einer der folgenden Schäden am Gurt festgestellt wird:

oberflächliche oder durchgehende Schnitte, Risse, Abschürfungen usw., die parallel zur Längsachse des Hebebandes liegen und mehr als 10 % der Gesamtzahl der Fäden in Längsrichtung auf einem 1,5 m langen Abschnitt des Hebebandes ausmachen, welches die meisten Gewindeschäden aufweist;

Schnitte oder Risse im Band, die parallel zur Längsachse des Hebebandes verlaufen und deren Gesamtlänge 10 % der Länge des Hebebandes überschreitet;

lokale Delamination des Hebebandes, mit Ausnahme der Stelle, an der die Kanten des Bandes versiegelt sind (Abriss von drei Längsnahtlinien) auf einer Länge von mehr als 0,5 m an jeder Linie der Bandnaht;

Lokale Delaminierung des Hebebandes an der Stelle, an der die Kanten des Bandes versiegelt sind (Abreißen von drei Längsnahtlinien) auf einer Länge von mehr als 0,2 m an jeder Linie der Bandnaht.

3.6. Die Ablehnung von Ringen, Schlaufen, Anhängern, Clips, Karabinern und anderen Schlingenelementen erfolgt:

bei Rissen;

wenn sich die Oberfläche von Elementen abnutzt oder lokale Dellen zu einer Verringerung der Querschnittsfläche um 10 % führen;

bei Vorhandensein von Restverformungen, die zu einer Änderung der ursprünglichen Größe des Elements um mehr als 5 % führen;

bei Schäden an Gewinde- und anderen Verbindungselementen.

3.7. Schlingen mit in den Absätzen genannten inakzeptablen Mängeln. 3.5 und 3.6 sowie solche ohne Markierungen oder Etiketten müssen zurückgewiesen und außer Betrieb genommen werden.

3.8. Die Ergebnisse der Inspektion von Textilbandschlingen müssen in einem speziellen Journal festgehalten werden. Das empfohlene Journalformat ist in Anhang B angegeben.

4. LAGERUNG DER SCHlingen

Schlingen sollten auf Regalen aus rostfreiem Material in einem sauberen, trockenen und belüfteten Bereich gelagert werden. Sie sollten von Wärmequellen ferngehalten werden und den Kontakt mit Chemikalien, dichten Gasen, korrosiven Oberflächen und Quellen ultravioletter Strahlung vermeiden.

Beschädigte Hebegurte sollten nicht zusammen mit gebrauchstauglichen Hebegurten gelagert werden.

Anhang A

Sling-Passformular

Erlaubnis (Lizenz) für
Herstellung von Schlingen

№ __________________________

ab „__“ __________ 200 _____ g.

Name und Anschrift der Behörde, die die Genehmigung zur Herstellung der Schlinge erteilt hat

(Name der Schlinge)

REISEPASS

Tragfähigkeit der Schlinge, t ___________________________________________________

Regulierungsdokumentnummer (TU) __________________________________________

Ort der Marke (Emblem)
Schlingenhersteller

Hersteller und seine Adresse __________________________________________

Platz zum Schlingenziehen
gibt die Länge der Schlinge an

Gewicht der Schlinge, t ______________________________________________________________

Seriennummer des Hebegurtes laut System des Herstellers ___________________

Jahr und Monat der Herstellung der Schlinge ___________________________________________________

Datum der Schlingenprüfung ____________________________________________________________________________

Testergebnisse ____________________________________________________________________________

Garantiezeit ________________________________________________________________

Bedingungen, unter denen die Schlinge verwendet werden kann:

niedrigste Umgebungstemperatur, °C ____________________________

höchste Umgebungstemperatur, °C ____________________________

Unterschrift des Unternehmensleiters -
Hersteller (Werkstatt) oder Vorgesetzter
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Hersteller

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Hinweise: 1. Der Reisepass muss jederzeit vom Besitzer des Tragetuchs aufbewahrt werden.

2. Bei der Lieferung einer Charge von Schlingen desselben Typs ist die Erstellung eines Passes für die gesamte Charge zulässig. Gleichzeitig müssen alle Seriennummern der in dieser Charge enthaltenen Anschlagmittel angegeben sein.

Garantien: Der Hersteller garantiert die Konformität der Schlinge technische Spezifikationen, angegeben im Reisepass (vorbehaltlich der Einhaltung der Lagerbedingungen und Bedienungsanleitungen durch den Verbraucher) für 3 Monate ab Inbetriebnahme im Einschichtbetrieb innerhalb der garantierten Lagerzeit (12 Monate ab Freigabedatum der Schlinge). ).

Anhang B

Logbuchformular zur Erfassung und Prüfung von Textilbandschlingen

Gemäß der einheitlichen internationalen DIN-Norm, den EN-Normen, werden Lasthebebänder aus Polyester für textile Anschlagmittel je nach Tragfähigkeit weltweit mit der gleichen Farbe gekennzeichnet. Schlinge mit einer Tragfähigkeit von 1,0 Tonnen – muss lila sein, Tragfähigkeit 2 Tonnen. – grün, Tragfähigkeit 3,0 Tonnen. – gelb usw. Anschlagmittel mit einer Tragfähigkeit von 10,0 Tonnen. und darüber - immer orange und sonst nichts!

Weiß Tragetücher bedeutet, dass es sich bei den Tragetüchern um Einweg-Tragetücher (Einweg-Tragetücher) handelt. Lebenszyklus die für 2 – 5 Ladevorgänge ausgelegt sind. Solche Anschlagmittel gelten als Verpackungsmaterial, das das Anschlaggut während der gesamten Zeit seines Umschlags und Transports vom Verkäufer zum Käufer begleitet. Nach dem Entladen der Ladung am endgültigen Bestimmungsort müssen solche Anschlagmittel entfernt und entsorgt werden.

Wenn Ihnen daher angeboten wird, Tragetücher in anderen Farben zu verkaufen, denken Sie sorgfältig darüber nach!

2. Welches ist das schmalste/breiteste Band zum Nähen von Hebebändern und wie hoch ist die maximale Belastbarkeit von Bandschlingen?

Zum Nähen von Hebegurtschlingen werden Bänder in folgenden Breiten verwendet: 30 – 300 mm. Je schmaler das Band, desto geringer ist natürlich die Tragfähigkeit der Schlinge. Normalerweise beträgt die Breite des Bandes 30 - 50 mm ist einfarbig und bemalt lila, wie in angegeben Klausel 1 diesen Abschnitt. Dementsprechend das Band 60 - 65 mm ist zweifarbig und grün, die Bandbreite 85 – 100 mm– dreifarbig, gelb usw.

Bei Verwendung von orangefarbenem Klebeband maximale Breite 300 mm können Sie eine Schlinge mit einer Tragfähigkeit von 25,0 Tonnen nähen.

3. Sind Textiltragetücher dehnbar?

Ja. Da textile Tragetücher synthetisch sind und aus Polyesterfasern bestehen, sind sie leicht dehnbar. Frage: Wie viel? Die Dehnung kann als minimal angesehen werden, da bei einer Arbeitsbelastung der Schlinge deren Dehnung nicht überschritten wird 3% und optisch nicht wahrnehmbar.

4. Wie groß ist der Sicherheitsspielraum eines Textiltragetuchs?

Mit Webmaschinen können Hersteller Bänder unterschiedlicher Breite und Zugfestigkeit herstellen. Dementsprechend gibt es auf der Welt Schlingen mit Sicherheitsmargen 5:1, 6:1, 7:1, 8:1 . In der Ukraine ist es gesetzlich erlaubt, Schlingen herzustellen und zu betreiben synthetische Basis mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 7:1 . In einigen Ländern ist dieser Schwellenwert niedriger.

Unter dem Sicherheitsfaktor versteht man im Wesentlichen das Verhältnis der Bruchlast der Schlinge zur Arbeitslast. Diese. Tragfähigkeitsschlinge 3,0 Tonnen wird bei einer kritischen Belastung von mindestens brechen 21,0 Tonnen.

Es ist auf jeden Fall erwähnenswert, dass wir, wenn wir allgemein von textilen Bandschlingen und Bruchlasten sprechen, immer Schlingen meinen, die mit einem herkömmlichen Ring vernäht sind, d. h. in zwei Lagen Klebeband nach einem bestimmten Algorithmus.

Aufmerksamkeit! Wenn Ihnen einlagige Tragetücher angeboten werden, werden Sie, gelinde gesagt, getäuscht!

5. Welche Einschränkungen gibt es bei der Verwendung textiler Tragetücher?

Textilschlingen können nicht in heißen Industrien verwendet werden. In der Nähe von Hochtemperaturquellen können Leitungen schmelzen. Solche Schlingen sind jedoch nicht anfällig für ultraviolette Strahlung und direkte Sonneneinstrahlung.

Auch für das Anschlagen scharfkantiger Lasten sind Textilschlingen nicht zu empfehlen, da sich die Schlinge unter Belastung stark verformen kann, was zum vollständigen Bruch der Schlinge führen kann. Gleichzeitig gibt es viele Schutzhüllen, Auflagen und Ecken, die die Schlingen vor Schnitten schützen und bei richtiger Montage die Schlingen deutlich vor erhöhtem Verschleiß schützen.

6. Woher wissen Sie, wann es Zeit ist, die Schlinge außer Betrieb zu nehmen? Erzählen Sie uns von den Keulungsregeln/-normen?

Sicherheitsvorschriften verlangen, dass Slinger die Slings vor der Verwendung überprüfen. Im Dauerbetrieb müssen Anschlagmittel regelmäßig aussortiert und die Prüfergebnisse in einem Protokoll festgehalten werden. Das technische Personal, das für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Hebemechanismen verantwortlich ist, muss die Hebegurte alle 10 Tage überprüfen. Wenn Hebegurte nur selten verwendet werden, erfolgt die Inspektion unmittelbar vor der Verwendung.

Bei der Inspektion von Schlingen muss auf den Zustand der Bänder, Haken, Aufhänger, Verschlussvorrichtungen, Karabinerhaken und deren Befestigungsstellen geachtet werden.

Wenn einer der folgenden Mängel vorliegt, handelt es sich um normgerecht hergestellte textile Hebegurte DSTU-EN 1492-1:2014 oder TUU 29.2-21674530:011-2006 muss sofort außer Betrieb genommen oder ersetzt werden, weil Ihr späterer Betrieb ist unsicher:

  • Das Etikett mit den technischen Informationen ist am Tragetuch gerissen/fehlt;
  • Die Details/Informationen zum Tragetuch sind auf dem Etikett nicht lesbar;
  • Das Vorhandensein von Knoten am tragenden Körper der Schlinge;
  • Vorhandensein von Querschnitten oder Rissen im Band;
  • Das Vorhandensein von Längsschnitten oder Rissen im Band, deren Gesamtlänge 10 % der Gesamtlänge des Hebebandes überschreitet;
  • Das Vorhandensein einzelner Längsrisse/Schnitte mit einer Länge von mehr als 50 mm;
  • Das Vorhandensein lokaler Delaminationen von Hebebändern mit einer Gesamtlänge von mehr als 0,5 m an einem Extrem oder zwei oder mehr Innennähten (wenn drei oder mehr Nahtlinien gerissen sind);
  • Das Vorhandensein einer lokalen Delaminierung von Schlingenbändern an Stellen, an denen die Kanten des Bandes an einem Extrem oder an zwei oder mehr Innennähten über eine Länge von mehr als 0,2 m versiegelt sind (wenn drei oder mehr Nahtlinien gerissen sind).
  • Das Vorhandensein eines Ablösens der Bandkante oder einer Naht der Bänder an der Schlaufe über eine Länge von mehr als 10 % der Länge der Versiegelung (Naht) der Bandenden;
  • Das Vorhandensein von Oberflächenbrüchen von Fäden mit einer Gesamtlänge von mehr als 10 % der Breite des Riemens, verursacht durch mechanische Einwirkung (Reibung) an den scharfen Kanten der Ladung;
  • Vorliegen von Schäden an den Riemen durch Einwirkung von Chemikalien in Form von Säuren, Laugen, Lösungsmitteln, Erdölprodukten usw. Die Gesamtlänge beträgt mehr als 10 % der Breite und/oder Länge der Schlinge.
  • Vorliegen einzelner Schäden durch chemische Substanzen mit einer Länge von mehr als 50 mm;
  • Das Vorhandensein einer Ausbeulung von Fäden aus dem Hebeband in einem Abstand von mehr als 10 % der Bandbreite;
  • Das Vorhandensein von Durchgangslöchern mit einem Durchmesser von mehr als 10 % der Bandbreite durch den Aufprall scharfer Gegenstände;
  • Das Vorhandensein von durchgebrannten Löchern mit einem Durchmesser von mehr als 10 % der Breite des Schlingenbandes aufgrund von Spritzern geschmolzenen Metalls oder das Vorhandensein von mehr als drei Löchern mit einem Abstand zwischen ihnen von weniger als 10 % der Bandbreite , unabhängig vom Durchmesser der Löcher;
  • Vorhandensein einer Bandverunreinigung mit Erdölprodukten, Harzen, Farben, Zement, Erde usw. mehr als 50 % der Schlingenlänge;
  • Das Vorhandensein von Delaminationen in den Strukturfäden der Schlingenbänder.

An den Befestigungselementen einer Textilschlinge (Glieder, Haken, Kleiderbügel) ist Folgendes nicht zulässig:

  • Risse jeglicher Größe, Delaminationen, Risse und Haarrisse;
  • Oberflächenverschleiß. Das Vorhandensein von Dellen, die zu einer Verringerung der Querschnittsfläche des Schlingenelements um 10 % oder mehr führten;
  • Verformungen, die zu einer Änderung der Abmessungen des Anschlagelements um mehr als 3 % führen;
  • Beschädigung der Befestigungen von Takelageelementen und Gewindeverbindungen;
Aufmerksamkeit! Eine Reparatur eines Textiltragetuches ist nicht möglich und strengstens untersagt.

7. Wie können textile Hebebänder geschützt und ihre Lebensdauer verlängert werden?

SKIF INVEST LLC bietet eine Reihe von Gummipads, Kunststoffeckenschützern und PVC-Abdeckungen in verschiedenen Breiten an, mit denen Sie die Lebensdauer Ihrer Textilschlingen erheblich verlängern können. Die Manager unseres Unternehmens helfen Ihnen bei der Auswahl des geeigneten Zubehörs. Wir hoffen jedoch auf Ihr Verständnis, dass Tragetücher noch vorhanden sind Verbrauchsmaterial und sie können nicht ewig sein.

8. Wie lässt sich die Tragfähigkeit von Textilschlingen ermitteln?

Die Belastbarkeit von Textilschlingen lässt sich auf verschiedene Arten ermitteln:

  • Entsprechend der Farbe des Hebegurts, aus dem sie genäht werden (wir haben darüber in Absatz 1 dieses Abschnitts ausführlicher gesprochen);
  • Anhand der Anzahl der schwarzen Streifen auf dem Band, aus dem sie genäht werden (1 Linie = 1 Tonne);
  • Den Angaben auf dem Trageetikett zufolge das in eine der Schlaufen der Schlinge eingenäht ist;
  • Gemäß der Tragfähigkeitsmarkierung auf dem Hebekörper selbst, welche die Firma SKIF INVEST darüber hinaus in besonderer Weise anwendet. Nehmen wir übrigens an, dass es diese zusätzliche Kennzeichnung ist, die die von uns hergestellten Hebegurte optisch von anderen Herstellern unterscheidet. Wir sind die einzigen auf dem Markt, die solche Markierungen kostenlos anbringen.
  • Je nach Breite des Bandes wenn Sie eine ziemlich abgenutzte Schlinge vor sich haben, die die oben genannten Erkennungszeichen längst verloren hat.

9. Ist die Belastbarkeit einer Textilschlinge je nach Anschlagart unterschiedlich?

Ja, natürlich ändert es sich. Beim Anschlagen von Lasten ist es ratsam, dass der Anschlager die abnehmenden/steigenden Koeffizienten zur Änderung der Tragfähigkeit der Anschlagmittel kennt und berücksichtigt. Beim Anschlagen einer Last „im Gurt“ verdoppelt sich beispielsweise die Tragfähigkeit der Schlinge, beim Anschlagen „in der Schlinge“ verringert sie sich um 20 %. Es ist auch erwähnenswert, dass dies alles gleichermaßen für die Arbeit mit Anschlagseilen gilt.

Über die Abhängigkeit der Tragfähigkeit von Anschlagmitteln von der Anschlagart können Sie sich am Ende der Seite auf unserer Website genauer informieren.

10. Gibt es technische Informationen zum Textiltragetuch?

Entsprechend internationale Standards Gemäß EN 1492-1 und EN 1492-2 muss jede Textilschlinge, ob Band- oder Rundschlinge, in eine ihrer Schlaufen ein PVC-Etikett eingenäht haben – ein Etikett mit technischen Informationen. Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten: Typ (Design) der Schlinge, ihre Tragfähigkeit, Produktions- und Testdaten, Hersteller oder sein Warenzeichen, Seriennummer gemäß dem Buchhaltungssystem des Herstellers, Konformitätsstandard. Außerdem kann das Etikett zusätzliche und optionale Informationen enthalten: die Länge der Schlinge, Skizzen der Schlingenmethoden mit Koeffizienten, das Material, aus dem die Schlinge besteht usw.

Wir betonen, dass nach denselben EN-Normen auch die Farbe des Etiketts geregelt ist. An alle synthetisches Material(Polypropylen, Polyester, Polyamid), aus dem textile Hebebänder hergestellt werden dürfen, hat eine eigene Kennzeichnungsfarbe. In unserem Fall fertigen wir Schlingen aus Polyesterband und nähen ein entsprechendes Etikett ein blaue Farbe. Das Unternehmen SKIF INVEST ist wahrscheinlich das einzige Unternehmen in der Ukraine, das sich strikt an diese Anforderung hält.

11. Wie werden die Hebeschlaufen vor erhöhtem Verschleiß geschützt?

In der Standardausführung überziehen wir die Schlaufen (Goons) von Textilschlingen zusätzlich mit einem speziellen Schutzgewebe.

12. Ist es möglich, die Tragfähigkeit von Textilschlingen zu erhöhen, ohne die Breite des Gurtes zu vergrößern?

Ja, das ist möglich, aber nicht mehr als 2 Mal. Dies wird dadurch erreicht, dass die Schlinge nicht in zwei, sondern in vier Lagen genäht wird. Mit anderen Worten: Wenn Sie eine Schlinge mit einer Tragfähigkeit von 4,0 Tonnen benötigen, aber aus irgendeinem Grund mit der Standardbreite der Schlinge von 120 mm nicht zufrieden sind, fertigen wir eine Schlinge aus einem 2-Tonnen-Band mit einer Breite von 60 mm, aber das ist nicht der Fall wird in vier Lagen genäht. Unsere Manager beraten Sie hierzu gerne ausführlicher.

13. Ich habe Angst, textile Tragetücher zu kaufen. Kannst du mich von meinen Ängsten überzeugen?

Wir verstehen Ihre Zweifel. Tatsächlich kann man beim Anblick einer Textilschlinge manchmal kaum glauben, dass ein Textilband erheblichen Belastungen standhalten kann. Wir möchten Ihnen jedoch versichern, dass Kunststoffschlingen deutlich effektiver sind als ihr direkter Konkurrent – ​​Seilschlingen. Die Vorteile textiler Tragetücher liegen auf der Hand:

  • Schlingen haben ein geringes Eigengewicht;
  • die Tragetücher sind kompakt und leicht zu falten;
  • beständig gegen geometrische Verformungen, haben keine Federeigenschaften;
  • beständig gegen die meisten Chemikalien und rostet nicht;
  • sind im Gegensatz zu Seilschlingen nicht traumatisch, da sie keine hervorstehenden scharfen Enden haben;
  • haben im Vergleich zu anderen Anschlagmitteltypen den größten Sicherheitsfaktor von 7:1.

Den oben beschriebenen Eigenschaften ist es zu verdanken, dass textile Hebegurte seit mehreren Jahrzehnten weltweit die beliebteste Art von Hebegurten sind.

14. Ist das Textiltragetuch reparierbar?

NEIN. Solche Schlingen haben eine genähte Struktur, die aus einem einzigen Stück Klebeband besteht, und wenn es beschädigt ist (Schnitt, Einstich, Delaminierung usw.), ist es leider äußerst unsicher, eine solche Schlinge zu reparieren, geschweige denn damit zu arbeiten.