MDS 33 Overhead.

Brief von Gosstroy aus Russland
vom 20.03.2001 Nr. NZ-1311/10

Zum Verfahren zur Anwendung der Leitlinien zur Ermittlung der Höhe des geschätzten Gewinns im Baugewerbe

Der Gosstroy of Russia genehmigte mit Beschluss Nr. 15 vom 28. Februar 2001 im Einvernehmen mit dem Finanzministerium Russlands und dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands „Richtlinien zur Bestimmung der Höhe des geschätzten Gewinns im Bauwesen“ (MDS 81-25.2001) mit Inkrafttreten am 1. März 2001.
Gleichzeitig die „Methodischen Empfehlungen zur Bestimmung der Höhe des geschätzten Gewinns bei der Bildung von freien Preisen für Bauprodukte“ (Schreiben des russischen Bauministeriums vom 30.10.92 Nr. BF-906/12) und Abschnitt 3 der „Richtlinien zur Ermittlung der Höhe der Gemeinkosten und des geschätzten Gewinns im Bauwesen, die in den Regionen des hohen Nordens und diesen gleichgestellten Gebieten durchgeführt werden“ (MDS 81-5.99).

Für Bauvorhaben, die zu Lasten von Eigenmitteln von Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen finanziert werden, haben die Bestimmungen der Richtlinien beratenden Charakter.
Im Zusammenhang mit eingehenden Anfragen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von „Methodischen Richtlinien zur Bestimmung der Höhe des geschätzten Gewinns im Bauwesen“ kündigt Gosstroy of Russia das Verfahren zur Anwendung der geschätzten Gewinnstandards bei der Neuberechnung der geschätzten Dokumentation und der Berechnung der durchgeführten Arbeiten an.
Für Bauprojekte, deren Kostenvoranschlagsdokumentation vor der Herausgabe dieses Beschlusses genehmigt wurde, der Saldo der geschätzten Kosten für Bau- und Installationsarbeiten an Bauprojekten, die zum 1. März 2001 in das Jahr 2001 übergingen, sowie die vollen geschätzten Kosten von Bau- und Montagearbeiten auf Baustellen, die im Jahr 2001 und den Folgejahren neu begonnen wurden.
Die Kosten der von Auftragnehmern nach dem 1. März 2001 auszuführenden Arbeiten sowie die Vergütungen für ausgeführte Arbeiten werden anhand der neu genehmigten Standards für geschätzte Gewinne ermittelt.
In Fällen, in denen die in den Schätzungen vorgesehenen Beträge erschöpft sind, können Kunden zu diesem Zweck eine Reserve von Mitteln für unvorhergesehene Arbeiten und Kosten oder Einsparungen unter anderen Budgetposten verwenden.
In Ermangelung dieser Quellen werden die erforderlichen zusätzlichen Mittel in die geschätzten Baukosten gemäß Abschnitt 3.5.9.2 der "Richtlinien zur Bestimmung der Kosten von Bauprodukten auf dem Territorium der Russischen Föderation" (MDS 81- 1,99).

Stellvertreter Vorsitzender NV Zatsarinsky


STAATLICHES KOMITEE DER RUSSISCHEN FÖDERATION
FÜR BAU- UND WOHNUNGS- UND NUTZUNGSKOMPLEX
(Gosstroy von Russland)

METHODISCHE ANWEISUNGEN
DURCH BESTIMMUNG DES WERTES DES GESCHÄTZTEN GEWINNS IM BAU

MDB 81-25.2001

GENEHMIGT durch das Dekret des Gosstroy of Russia Nr. 15 vom 28. Februar 2001

EINGEFÜHRT von der Abteilung für Preisgestaltung und geschätzte Rationierung im Bauwesen und im Wohnungs- und Kommunalkomplex des Gosstroy of Russia.

ANGENOMMEN UND IN KRAFT GESTELLT am 01.03.2001 durch das Dekret des Gosstroy of Russia vom 28.02.2001 Nr. 15

STATT Richtlinien zur Bestimmung der Höhe des geschätzten Gewinns bei der Bildung von freien Preisen für Bauprodukte (Schreiben des russischen Bauministeriums vom 30.10.92 Nr. BF-906/12) und Abschnitt 3 der Richtlinien zur Bestimmung der Höhe der Gemeinkosten und des geschätzten Gewinns beim Bau, der in den Regionen Krainy North und diesen gleichgestellten Gebieten durchgeführt wird (MDS 81-5.99).

Diese methodischen Richtlinien richten sich an ein breites Spektrum von Fachleuten, die sich mit Fragen der geschätzten Rationierung und Preisgestaltung im Bauwesen befassen.

ENTWICKELT vom Interregionalen Zentrum für Preisgestaltung im Bauwesen und in der Baustoffindustrie des Gosstroy of Russia (Leiter - II Dmitrenko, verantwortlicher Ausführender - GP Shpunt), Staatliche Akademie für berufliche Umschulung und Weiterbildung von Führungskräften und Spezialisten im Investitionsbereich (GASIS ) des Bildungsministeriums der Russischen Föderation (G. M. Khaikin, I. G. Tsirunyan) und SE Krasnodar Regional Center for Pricing in Construction „Kubanstroytsena“ (I. A. Krupenina).

ÜBERPRÜFT von der Abteilung für Preisgestaltung und geschätzte Rationierung im Bauwesen und im Wohnungs- und Kommunalkomplex des Gosstroy of Russia (Redaktionsausschuss: V. A. Stepanov - Leiter, G. A. Shanin, T. L. Grishchenkova, V. V. Safonov, A. V. Belov .) und bei einem Treffen der Abteilungsübergreifende Kommission (Arbeitsgruppe) unter Gosstroy of Russia zur Entwicklung von Dokumenten zur Preisgestaltung im Bauwesen.

Technischer Redakteur V. I. Shamenkov

GEÄNDERT gemäß Schreiben der Bundesanstalt für Bauen, Wohnen und Kommunale Dienste vom 18.11.2004 Nr. AP-5536/06

EINLEITUNG

„Richtlinien zur Ermittlung des geschätzten Gewinns im Bauwesen. MDS 81-25.2001“ (im Folgenden die Richtlinien) legen die Grundsätze und das Verfahren zur Berechnung des geschätzten Gewinns bei der Bildung der geschätzten Baukosten fest.
Die Richtlinien werden verwendet, um den Anfangspreis (Startpreis) von Bauprodukten bei der Entwicklung von Ausschreibungsunterlagen für die Durchführung von Ausschreibungen für die Vergabe von Verträgen über die Ausführung von Arbeiten und die Erbringung von Dienstleistungen im Bauwesen und Vertragspreise für Bauprodukte zu bestimmen, die auf der Grundlage von Verhandlungen mit Auftragnehmern festgelegt werden .
Die Richtlinien berücksichtigen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation, des Bundesgesetzes der Russischen Föderation „Über Investitionstätigkeiten in der Russischen Föderation in Form von Kapitalanlagen“, der Abgabenordnung der Russischen Föderation, die Standardrichtlinien für die Planung und Abrechnung der Baukosten (genehmigt vom Bauministerium der Russischen Föderation am 4. Dezember 1995 Nr. BE-11-260 / 7), Methodische Empfehlungen für die Entwicklung der Preispolitik von ein Unternehmen (Verordnung des Wirtschaftsministeriums der Russischen Föderation Nr. 118 vom 1. Oktober 1997) sowie in den geltenden Vorschriften über die Rechnungslegung und andere Dokumente gemäß Anhang 1.
Die methodischen Richtlinien wurden vom russischen Finanzministerium (Schreiben Nr. 06-10-24/31 vom 30. Januar 01) und vom russischen Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (Schreiben Nr. ША-681/05 vom 15. Dezember 2000) genehmigt ).
Die in den Richtlinien enthaltenen Bestimmungen sind für alle Unternehmen und Organisationen, unabhängig von Eigentum und Eigentumsform, verbindlich, die auf Kosten des Bundeshaushalts, der Haushaltsmittel der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation und der vom Staat erhaltenen Staatsdarlehen Investitionen tätigen Garantien, andere als staatliche Mittel erhaltene Mittel Unterstützung, sofern in den einschlägigen Verwaltungsdokumenten der Regierung der Russischen Föderation nichts anderes vorgesehen ist.
Für Bauvorhaben, die zu Lasten von Eigenmitteln von Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen finanziert werden, haben die Bestimmungen dieses Dokuments beratenden Charakter.
Die Bestimmungen der Richtlinien gelten für Arbeiten, die nach der wirtschaftlichen Methode durchgeführt werden, sowie für Gegenstände von Großreparaturen von Gebäuden und Bauwerken durch die Industrie.
Die Richtlinien berücksichtigen die Anforderungen und Bestimmungen gesetzlicher und behördlicher Dokumente vom 1. Februar 2001.
Kommentare und Vorschläge zur weiteren Verbesserung der Richtlinien sind zu richten an:
117987, Moskau, GSP-1, str. Stroiteley 8, Gebäude 2, Abteilung für Preisgestaltung und geschätzte Rationierung im Bau- und Wohnungs- und Kommunalkomplex von Gosstroy of Russia.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Die Richtlinien sollen den geschätzten Gewinn ermitteln:
- Investoren (Kunden-Entwickler) bei der Erstellung von Investorenschätzungen zur Bewertung von Investitionsprogrammen (Projekten), bei der Vorbereitung eines abzuschließenden Vertrages, inkl. bei Vertragsausschreibungen und Vertragspreisfestsetzungen, wenn diese aufgrund von Verhandlungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern zustande kommen;
- Auftragnehmer bei der Ausarbeitung von Preisvorschlägen für Ausschreibungen;
- Designorganisationen bei der Entwicklung von Kostenvoranschlagsdokumentationen.
Der geschätzte Gewinn als Teil der geschätzten Kosten für Bauprodukte sind Mittel, die dazu bestimmt sind, die Kosten der Auftragnehmer für die Entwicklung der Produktion und materielle Anreize für die Mitarbeiter zu decken.
Der geschätzte Gewinn ist ein normativer Bestandteil der Kosten für Bauprodukte und nicht in den Arbeitskosten enthalten.
1.2. Als Teil des geschätzten Gewinnstandards werden die Kosten für:
- bestimmte bundesstaatliche, regionale und lokale Steuern und Gebühren, einschließlich Körperschaftssteuer, Grundsteuer, Körperschafts- und Organisationsgewinnsteuer zu Sätzen, die von lokalen Regierungen festgelegt werden, in Höhe von höchstens 5 Prozent;
- erweiterte Reproduktion von Vertragsorganisationen (Modernisierung der Ausrüstung, Rekonstruktion des Anlagevermögens);
- materielle Anreize für Arbeitnehmer (materielle Hilfeleistungen, Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Erholung, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktionsprozess stehen);
- Organisation von Unterstützung und kostenlosen Dienstleistungen für Bildungseinrichtungen.
1.3. Die Kosten, die bei den geschätzten Gewinnstandards nicht berücksichtigt werden, sind in Anhang 2 aufgeführt.
1.4. Grundlage für die Berechnung des geschätzten Gewinns ist die Höhe der Mittel für die Bezahlung der Arbeiter (Bauherren und Maschinenbediener) zu jeweiligen Preisen als Teil der geschätzten direkten Kosten.
Das Verfahren zur Bestimmung der Höhe der Mittel für die Vergütung der Arbeitnehmer ist in den „Richtlinien zur Bestimmung der Baukosten auf dem Territorium der Russischen Föderation MDS 81-1.99“, Anhang 4, angegeben.
1.5. Der geschätzte Gewinn wird bestimmt mit:
- branchenweite Standards, die für alle Arbeitsleistenden festgelegt wurden;
- Normen für die Arten von Bau- und Installationsarbeiten;
- ein individueller Standard, der (in einigen Fällen) für einen bestimmten Auftragnehmer entwickelt wurde.
Die Entscheidung für die Option zur Berechnung des geschätzten Gewinns treffen der Investor (Auftraggeber-Entwickler) und der Auftragnehmer zu gleichen Teilen.

2. VERFAHREN ZUR BESTIMMUNG UND ANWENDUNG VON STANDARDS DES GESCHÄTZTEN GEWINNS

2.1. Bei der Ermittlung der geschätzten Kosten für Bau- und Montagearbeiten beträgt der branchenweite Standard des geschätzten Gewinns 65% der Höhe der Mittel für die Löhne der Arbeiter (Bauarbeiter und Maschinenbediener) und wird verwendet, um allgemeine wirtschaftliche Berechnungen im Investitionsbereich durchzuführen .
2.2. Der branchenweite Standard für den geschätzten Gewinn im Rahmen der geschätzten Kosten für Reparatur- und Bauarbeiten beträgt 50 % der Höhe der Mittel für die Vergütung von Arbeitern (Bauherren und Maschinenbedienern).
2.3. Zweckmäßiger ist es, branchenweite Standards der Gewinnschätzung für die Entwicklung von Investorenschätzungen, eine Machbarkeitsstudie von Projekten und die Bestimmung des anfänglichen (Start-) Preises des Ausschreibungsgegenstandes während der Auftragsvergabe anzuwenden.
Nach Vereinbarung zwischen dem Kundenentwickler und dem Auftragnehmer können die angegebenen Normen des geschätzten Gewinns in der Phase der Entwicklung der Arbeitsdokumentation und der Zahlungen für die durchgeführten Arbeiten angewendet werden.
2.4. Bei der Bestimmung der geschätzten Kosten für Bau- und Installationsarbeiten in der Phase der Erstellung von Arbeitsunterlagen und Berechnungen für die durchgeführten Arbeiten werden die geschätzten Gewinnstandards für die Arten von Bau- und Installationsarbeiten angewendet.
Diese Standards sind in Anhang 3 aufgeführt.
2.5. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung neuer Gesetze und Vorschriften passt Gosstroy of Russia regelmäßig branchenweite Standards für geschätzte Gewinne und Standards für Arten von Bau- und Installationsarbeiten an.
2.6. In Fällen, in denen die Bedingungen für die Arbeitsleistung von den im Durchschnitt akzeptierten Standards abweichen und der auf der Grundlage branchenweiter Standards berechnete Gewinn die Kosten des Auftragnehmers für die Entwicklung der Produktion und die materiellen Anreize für die Mitarbeiter nicht deckt, in In Absprache mit dem Kunden-Entwickler wird empfohlen, einen individuellen Maßstab für den geschätzten Gewinn zu entwickeln und anzuwenden (mit Ausnahme von Bauprojekten, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden).
2.7. Änderungen und Ergänzungen der von Gosstroy of Russia genehmigten Standards sind nicht zulässig.

3. VERFAHREN ZUR BERECHNUNG EINES INDIVIDUELLEN GESCHÄTZTEN GEWINNS

3.1. Bei der Berechnung einzelner Standards werden die aktuellen Gesetzes- und Regulierungsdokumente, die die Größe standardisierter Artikel regeln, sowie Daten aus der staatlichen statistischen Berichterstattung und Rechnungslegung verwendet.
Individuelle Standards des geschätzten Gewinns werden auf der Grundlage von Berechnungen von Auftragnehmern bestimmt, die durch Berechnung gemäß den in Absatz 1.2 angegebenen Kostenpositionen durchgeführt werden.
3.2. Bei der Bestimmung der Höhe der Mittel unter dem Posten „Modernisierung der Ausrüstung, Wiederaufbau des Anlagevermögens“ müssen Indikatoren analysiert werden, die den Eigentumsstatus von Auftragnehmern charakterisieren (Anteil des Anlagevermögens am Vermögen, Anteil des aktiven Teils des Anlagevermögens). ) und dem tatsächlichen Zustand des Anlagevermögens (Erneuerung und Veräußerung, Koeffizient der Abschreibung, Verfügbarkeit von Betriebskapital usw.).
Die Höhe der Mittel unter diesem Posten wird durch Berechnung auf der Grundlage der Daten des Geschäftsplans für die Investitionsentwicklung der Organisation und der Berücksichtigung der Kosten des Auftragnehmers für diese Zwecke in der Vorperiode bestimmt.
3.3. Die Höhe der mit materiellen Anreizen für Mitarbeiter verbundenen Mittel sollte auf der Grundlage von Daten von Auftragnehmern für den vorangegangenen Zeitraum bestimmt werden, die sich im Anhang zur Bilanz widerspiegeln.
Der Anhang spiegelt Barzahlungen und Anreize wider, die nicht mit der Herstellung von Produkten, der Ausführung von Arbeiten und der Erbringung von Dienstleistungen zusammenhängen, einschließlich:
- Ausgaben für bestimmte Vergütungsarten zusätzlich zu den in Arbeitsverträgen (Verträgen) vorgesehenen;
- materielle Unterstützung (auch unentgeltlich) für Arbeitnehmer für die Teilnahme am Hypothekendarlehenssystem oder für die teilweise Rückzahlung eines Darlehens, das für den individuellen Wohnungsbau und andere soziale Zwecke gewährt wurde;
- Zahlung der Kostendifferenz beim Verkauf von Waren (Bauleistungen und Dienstleistungen) zu Vorzugspreisen (unter Marktpreisen) an Mitarbeiter der Organisation;
- Zahlung von Gutscheinen für Behandlung oder Erholung, Ausflüge oder Reisen, Unterricht in Sportsektionen, Kreisen oder Vereinen, Besuche von Kultur- und Unterhaltungs- oder Körperkultur(sport)veranstaltungen sowie andere ähnliche Zahlungen.
Diese Zahlungen und monetären Anreize umfassen die Abgrenzung der einheitlichen Sozialsteuer gemäß der geltenden Gesetzgebung aus der Höhe der geplanten Mittel für die Bereitstellung materieller Unterstützung für Arbeiter und Angestellte usw.
3.4. Für die gemäß den Absätzen ermittelten Kosten. 3.2., 3.3. werden Steuern nach geltendem Recht erhoben.
3.5. Die Einkommensteuer wird gemäß den berechneten Indikatoren für jeden Posten ermittelt, der in die Berechnung des geplanten geschätzten Gewinns einbezogen wird.
3.6. Die Grundsteuer wird auf der Grundlage von Daten über das bei Bau- und Installationsarbeiten verwendete Anlagevermögen sowie über geplante Mittel für deren Anschaffung und Modernisierung berechnet.
3.7. Die Berechnung des individuellen Schätzgewinnsatzes erfolgt nach der Formel:
(1)
wobei: Ni - die individuelle Gewinnrate in Prozent;
Пп - die durch die Berechnung für den Umschlagunternehmer ermittelte Gewinnhöhe in Tausend Rubel;
Z - die Höhe der Mittel für die Vergütung von Arbeitnehmern (Bauherren und Maschinenbediener als Teil der direkten Kosten), Tausend Rubel.

4. VERFAHREN ZUR ERMITTLUNG DES GESCHÄTZTEN GEWINNS BEI DER ERSTELLUNG DER SCHÄTZUNGSDOKUMENTATION

4.1. Bei der Erstellung lokaler Budgetberechnungen (Schätzungen) ohne Aufteilung in Abschnitte wird der geschätzte Gewinn am Ende der Berechnung (Schätzung) und bei der Bildung nach Abschnitten am Ende jedes Abschnitts und im Allgemeinen gemäß der Schätzungsberechnung (Schätzung ).
4.2. Das Verfahren zur Berechnung des geschätzten Gewinnstandards in der Schätzungsdokumentation hängt von der Methode zur Bestimmung der geschätzten Kosten von Bauprodukten und den Entwurfsphasen ab.
4.3. Bei der Bestimmung der geschätzten Kosten von Bauprodukten zum aktuellen Preisniveau kann der Wert des geschätzten Gewinns durch die Formeln bestimmt werden:
in der Projektphase:
, (2)

(3)
wo: P - der Wert des geschätzten Gewinns, Tausend Rubel;
Z - die Höhe der Mittel für die Vergütung von Bauarbeitern und Maschinenbedienern, die als Teil der direkten Kosten der lokalen Schätzungsberechnung (Schätzung) berücksichtigt werden, Tausend Rubel;
Nz - der branchenweite Standard des geschätzten Gewinns, der für die Lohnkasse der Arbeitnehmer (Bauarbeiter und Maschinenbediener) als Teil der direkten Kosten festgelegt wurde;
Hcni - die geschätzte Gewinnrate für die i-te Art von Bau- und Installationsarbeiten, angegeben in Anhang 3, in Prozent;

4.4. Bei Anwendung der Basisindexmethode wird der geschätzte Gewinn durch die Formeln bestimmt:
in der Projektphase:
(4)
in der Phase der „Arbeitsdokumentation“:
(5)
wobei: Zb - die Höhe der Mittel für die Vergütung von Bauarbeitern und Maschinenbedienern, die als Teil der direkten Kosten der lokalen Schätzungsberechnung (Schätzung) berücksichtigt werden und anhand der geschätzten Normen und Preise der Basisebene zusammengestellt werden, Tausend Rubel ;
Zci und Zmi sind die geschätzten Gesamtlöhne (Grundlöhne) von Bauarbeitern und Maschinenbedienern für die i-te Art von Arbeit, Tausend Rubel;
Iot - der Index der aktuellen Höhe der Mittel für Löhne im Bauwesen in Bezug auf die Höhe der Löhne (die wichtigsten geschätzten Löhne der Arbeitnehmer), berücksichtigt durch die geschätzten Normen und Preise des Basisniveaus;
n ist die Gesamtzahl der Arten von Arbeiten an diesem Objekt.
4.5. Bei der Ermittlung der Kosten für Bau- und Installationsarbeiten, die von Einzelunternehmern (Einzelpersonen) im Rahmen von Haushalts- oder Bauverträgen ausgeführt werden, wird empfohlen, den geschätzten Gewinn nach einem mit dem Kunden vereinbarten individuellen Tarif zu ermitteln.

5. ARBEITSORGANISATION ZUR BESTIMMUNG VON STANDARDS FÜR DEN GESCHÄTZTEN GEWINN

5.1. Allgemeine methodische Anleitungen zur Entwicklung geschätzter Gewinnstandards werden von der Abteilung für Preisgestaltung und geschätzte Rationierung im Bauwesen und dem Wohnungs- und Kommunalkomplex des Gosstroy of Russia (im Folgenden als Preisabteilung bezeichnet) durchgeführt.
5.2. Die Entwicklung branchenweiter Standards sowie Standards für die Arten von Bau- und Installationsarbeiten wird von Organisationen durchgeführt - Entwicklern, die von der Preisabteilung bestimmt werden.
Die entwickelten Entwürfe von Standards für geschätzte Gewinne werden von der Interministeriellen Kommission (Arbeitsgruppe) für die Entwicklung von Dokumenten zur Preisgestaltung im Bauwesen (MVK) von Gosstroy of Russia geprüft.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Prüfung im IAC nehmen die Entwicklungsorganisationen entsprechende Anpassungen an den Normentwürfen vor.
Die korrigierten Standards werden der Preisabteilung vorgelegt, die sie nach der abschließenden Prüfung in der vorgeschriebenen Weise zur Genehmigung vorlegt.
5.3. Die Entwicklung individueller Standards für einzelne Auftragnehmer wird direkt von Auftragnehmern oder regionalen Zentren für die Preisgestaltung im Bauwesen (RCCC), Design und anderen Organisationen auf der Grundlage abgeschlossener Verträge für die Ausführung dieser Arbeiten durchgeführt. Die entwickelten Projekte der einzelnen Normen des geschätzten Gewinns werden vom Auftragnehmer zur Prüfung und Prüfung an den Kundenentwickler übergeben. Auf der Grundlage von Expertenmeinungen nehmen die Entwicklungsorganisationen entsprechende Anpassungen an den Projekten individuell geschätzter Profitraten vor und übermitteln sie dem Kunden-Entwickler zur Genehmigung.
5.4. Im Falle der wirtschaftlichen Machbarkeit, die durch das Bauorganisationsprojekt (POS) bestätigt werden muss, dürfen die Kosten für die Infrastruktur der Bau- und Montageorganisationen und die Entwicklung der Produktionsbasis einbezogen werden (Anlage 2, Abschnitt 3). in Kapitel 9 „Sonstige Arbeiten und Kosten“ der konsolidierten Schätzung Berechnung der Baukosten und Vertragspreise auf der Grundlage der mit dem Kunden-Entwickler vereinbarten Berechnung.

Anhang 1

Liste der gesetzlichen und behördlichen Dokumente, die bei der Erstellung der "Richtlinien zur Bestimmung der Höhe des geschätzten Gewinns im Bauwesen" verwendet wurden

1. Steuergesetzbuch der Russischen Föderation (Erster Teil) vom 31. Juli 1998 Nr. 146-FZ (in der Fassung vom 30. März, 9. Juli 1999, 2. Januar 2000).
2. Bundesgesetz Nr. 147-FZ vom 31. Juli 1998 „Über den Erlass des ersten Teils der Abgabenordnung der Russischen Föderation“ (in der Fassung vom 9. Juli 1999).
3. Bundesgesetz vom 5. August 2000 Nr. 118-FZ „Über die Verabschiedung des zweiten Teils der Abgabenordnung der Russischen Föderation und Änderungen bestimmter Steuergesetzgebungen der Russischen Föderation“.
4. Gesetz der Russischen Föderation vom 18. Oktober 1991 Nr. 1759-1 „On Road Funds in the Russian Federation“ (mit Änderungen und Ergänzungen vom 25. Dezember 1992, 1. Juli, 11. November 1994, 23. Juni, 22. August). , 27. Dezember 1995, 26. Februar, 26. Mai 1997, 28. März, 27. Juni, 29. Dezember 1998, 10. Februar, 12. April, 4. Mai 1999).
5. Gesetz der Russischen Föderation vom 13. Dezember 1991 Nr. 2030-1 „Über die Vermögenssteuer von Unternehmen“ (mit Änderungen und Ergänzungen vom 16. Juli, 22. Dezember 1992, 6. März, 3. Juni 1993, 11. November , 1994, 25. April, 23. Juni, 22. August 1995, 8. Januar 1998, 10. Februar, 4. Mai 1999).
6. Gesetz der Russischen Föderation vom 27. Dezember 1991 Nr. 2118-1 „Über die Grundlagen des Steuersystems in der Russischen Föderation“ (in der Fassung vom 16. Juli, 22. Dezember 1992, 21. Mai 1993, 1. Juli) 1994, 21. Juli 1997, 31. Juli, 22. Oktober, 18. November, 29. Dezember 1998, 10. Februar, 17. Juni, 8. Juli 1999) teilweise von Artikel 18, Absatz 2 und Art. 19,20,21.
7. Gesetz der Russischen Föderation vom 27. Dezember 1991 Nr. 2116-1 „Über die Einkommensteuer von Unternehmen und Organisationen“ (mit Änderungen und Ergänzungen vom 16. Juli, 22. Dezember 1992, 27. August 1993, 27. Oktober, 11. November , 3. Dezember 1994, 25. April, 23.26. Juni, 30. November, 27.31. Dezember 1995, 14. Dezember 1996, 10. Januar, 28. Juni 1997, 31. Juli, 29. Dezember 1998, 6. Januar, 10. Februar, 3. März, 31, 4. Mai 1999, Beschluss des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation vom 28. Oktober 1999 Nr. 14-P).
8. Bundesgesetz vom 19. Juni 2000 Nr. 82-FZ „Über den Mindestlohn“.
9. Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 5. August 1992 Nr. 552 „Über die Genehmigung der Verordnungen über die Zusammensetzung der Kosten für die Herstellung und den Verkauf von Produkten (Arbeiten, Dienstleistungen), die in den Kosten von Produkten (Arbeiten, Dienstleistungen) und über das Verfahren zur Erzielung von bei der Gewinnbesteuerung berücksichtigten Finanzergebnissen“ (in der Fassung vom 26. Juli, 1. Juli, 20. November 1995, 21. März, 14. Oktober, 22. November 1996, 11. März, Dezember 31. Mai 1997, 27. Mai, 5.6, 11. September 1998, 26. Juni, 12. Juli 1999, 31. Mai 2000).
10. „Standardrichtlinien für die Planung und Abrechnung der Baukosten“, genehmigt vom Bauministerium der Russischen Föderation am 4. Dezember 1995 Nr. BE-11-260 / 7 (in der Fassung vom 14. August 1997) .
11. Anweisung des Ministeriums für Steuern und Abgaben der Russischen Föderation vom 15. Juni 2000 Nr. 62 „Über das Verfahren zur Berechnung und Zahlung der Gewinnsteuer von Unternehmen und Organisationen an den Haushalt“.
12. Schreiben des Staatlichen Steuerdienstes der Russischen Föderation vom 2. April 1996 Nr. 07-3-08/112 „Über die Einkommensteuer privatisierter Unternehmen und Organisationen“.
13. Schreiben des Staatlichen Steuerdienstes der Russischen Föderation vom 6. Januar 1997 Nr. 02-4-07/1 „Über die Einkommensteuer von Unternehmen und Organisationen“.
14. Schreiben der Abteilung für Steuerreformen des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 24. Juni 1997 Nr. 04-02-14 „Auf der Liste der in den Produktionskosten enthaltenen Kosten bei der Gewinnkostenbildung“.
15. Schreiben des Staatlichen Steuerdienstes der Russischen Föderation vom 27. Oktober 1998 Nr. ШС-6-02/768 „Methodische Empfehlungen zu bestimmten Fragen der Gewinnbesteuerung“ (in der Fassung vom 12. Juli 1999).
16. Schreiben des Steuerministeriums der Russischen Föderation vom 17. Januar 2000 Nr. 02-1-16/2 „Über die Besteuerung von Gewinnen, die ein Teilnehmer an einer gemeinsamen Aktivität erhält“.
17. Schreiben der Abteilung für Steuerpolitik des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 14. Februar 2000 Nr. 04-02-05/2 „Über die Besteuerung von Wechselkurs- und Betragsdifferenzen“.
18. Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 9. Dezember 1998 Nr. 60 n „Über die Genehmigung der Rechnungslegungsvorschriften der Organisation“ PBU 1/98“ (mit Änderungen und Ergänzungen vom 30. Dezember 1999) .
19. Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 6. Juli 1999 Nr. 43 n „Über die Genehmigung der Rechnungslegungsvorschriften „Buchführung einer Organisation“ PBU 4/99“.
20. Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 29. Juli 1998 Nr. 34n „Über die Genehmigung der Verordnung über Rechnungslegung und Rechnungslegung in der Russischen Föderation“ (in der geänderten und ergänzten Fassung vom 30. Dezember 1999, 24. März 2000). ).
21. Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 13. Januar 2000 Nr. 4n „Über die Form der Rechnungslegung von Organisationen“.
22. Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 6. Mai 1999 Nr. 32n „Über die Genehmigung der Verordnung über die Rechnungslegung „Einkommen der Organisation“ PBU 9/99“ (in der geänderten und ergänzten Fassung vom 30. Dezember 1999) .
23. Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 6. Mai 1999 Nr. 33n „Über die Genehmigung der Vorschriften zur Rechnungslegung von „Organisationskosten“ PBU 10/99“ (in der geänderten und ergänzten Fassung vom 30. Dezember 1999).
24. Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 15. Juni 1998 Nr. 25n „Über die Genehmigung der Rechnungslegungsverordnung „Bilanzierung von Vorräten“ PBU 5/98“ (in der geänderten und ergänzten Fassung vom 30. Dezember 1999, 24. März , 2000).
25. Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 3. September 1997 Nr. 65n „Über die Genehmigung der Rechnungslegungsverordnung „Bilanzierung des Anlagevermögens“ PBU 6/97“ (in der geänderten und ergänzten Fassung vom 24. März 2000) .
26. Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 10. Januar 2000 Nr. 2n „Über die Genehmigung der Rechnungslegungsverordnung „Bilanzierung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, deren Wert in Fremdwährung ausgedrückt wird“ PBU 3/2000“.
27. Anweisung des Staatlichen Steuerdienstes der Russischen Föderation vom 8. Juni 1995 Nr. 33 „Über das Verfahren zur Berechnung und Zahlung der Vermögenssteuer von Unternehmen an den Haushalt“ (in der geänderten und ergänzten Fassung vom 12. Juli, 9. Oktober, 1995, 29. Mai, 13. Juni 1997, 2. April 1998).
28. Verordnung des Steuerministeriums der Russischen Föderation vom 15. November 2000 Nr. BG-3-04/389 „Über Änderungen der Anweisung des staatlichen Steuerdienstes Russlands vom 8. Juni 1995 Nr. 33 „Über die Verfahren zur Berechnung und Zahlung der Körperschaftssteuer an den Haushalt“.
29. Anweisung des Steuerministeriums der Russischen Föderation vom 4. April 2000 Nr. 59 „Über das Verfahren zur Berechnung und Zahlung der von Straßenfonds erhaltenen Steuern“.
30. Verordnung des Steuerministeriums der Russischen Föderation vom 20. Oktober 2000 Nr. BG-3-03 / 361 „Über die Änderung der Anweisung des Steuerministeriums der Russischen Föderation vom 04.04.2000 Nr. 59 „Über das Verfahren für Berechnung und Zahlung der in Straßenfonds eingenommenen Steuern“.
31. „Das Verfahren zur Festsetzung der Gebühren und ihrer Höchstbeträge für Umweltverschmutzung, Abfallentsorgung, andere Arten von schädlichen Einwirkungen“, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. August 1992 Nr. 632.
32. Basistarife für Emissionen, Schadstoffeinträge in die Umwelt und Abfallentsorgung, genehmigt vom Ministerium für natürliche Ressourcen der Russischen Föderation am 27. November 1992 (in der geänderten und ergänzten Fassung vom 18. August 1993).
33. Schreiben des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 22. Dezember 1992 Nr. 9-5-12 und des Ministeriums für natürliche Ressourcen der Russischen Föderation vom 21. Dezember 1992 Nr. 04-04 / 72-6344 „The Verfahren zur Entsendung von Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Bürgern, ausländischen juristischen Personen und Bürgerfonds in staatliche außeretatmäßige Umweltfonds“ (in der Fassung und Ergänzung vom 23.05.1995, 11.08.1997).
34. Dekret des Plenums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vom 21. Oktober 1993 Nr. 22 „Über bestimmte Fragen in der Praxis der Anwendung des Gesetzes der RSFSR „Über den Umweltschutz“ (in der geänderten und ergänzten Fassung vom 10. April , 2000).

Anhang 2

In den geschätzten Gewinnstandards nicht berücksichtigte Kosten

1. Kosten, die die Fertigungstätigkeit des Auftragnehmers nicht betreffen,
einschließlich auf der:
- Spendenbeitrag;
- Entwicklung sozialer und kommunaler Dienste;
- freiwillige Spenden an Wahlfonds;
- Prämien für nicht in der Produktion tätige Arbeitnehmer;
- Zahlung zusätzlicher (über die festgelegte Dauer hinausgehender) Ferien;
- Gewährung von einmaligen Zuwendungen an ausscheidende Mitarbeiter, Rentenzuschüsse;
- Vergütung der Verpflegungskosten in Kantinen und Buffets;
- Fahrpreise in öffentlichen Verkehrsmitteln;
- Erstattung von Ausgaben, die über die festgelegten Normen hinausgehen, wenn Arbeitnehmer zur Durchführung von Installations-, Anpassungs- und Bauarbeiten entsandt werden, für den mobilen und reisenden Charakter ihrer Tätigkeiten, für die Produktion von Arbeiten auf Rotationsbasis;
- Zahlung für Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften;
- Zahlung von Reisekosten, die über die festgelegten Normen hinausgehen;
- Versicherung des Personals von Bauunternehmen (mit Ausnahme der obligatorischen Sozialversicherung und der Krankenversicherung);
- Gründung von Joint Ventures;
- Kauf von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren, Kosten im Zusammenhang mit der Ausgabe und dem Vertrieb von Wertpapieren;
- die Inhalte des Leitungsapparates von Vereinen, Verbänden, Konzernen und sonstigen höheren Leitungsorganen;
- Rückzahlung von Krediten von Geschäftsbanken und Zahlung von Zinsen darauf sowie auf gestundete und überfällige Kredite (über den Diskontsatz der Zentralbank von Russland hinaus);
- teilweise Rückzahlung eines Bankdarlehens an Arbeitnehmer für den Wohnungsbau, für den Erwerb eines Haushalts;
- Zahlungen für die Überschreitung der maximal zulässigen Schadstoffemissionen;
- Wartung von Bildungseinrichtungen, die in der Bilanz von Bauorganisationen stehen;
- Aufrechterhaltung der Nebenlandwirtschaft;
- andere Ausgaben, die zu Lasten der eigenen Mittel der Organisation angefallen sind.

2. Kosten im Zusammenhang mit der Wiederauffüllung des Betriebskapitals
Das Verfahren zur Auffüllung dieser Mittel ist beim Abschluss von Arbeitsverträgen vorgesehen, einschließlich der Weiterentwicklung der Arbeiten oder der Erlangung eines Bankdarlehens für den Kauf von Materialien, Produkten und Strukturen.

3. Kosten im Zusammenhang mit der Infrastruktur der Bau- und Montageorganisation
Diese schließen ein:
- Instandhaltung von Objekten und Einrichtungen des Gesundheitswesens, des öffentlichen Bildungswesens, der Kultur und des Sports, von Kindervorschuleinrichtungen, Kinderferienlagern, Wohnungsbeständen, die in der Bilanz von Bau- und Installationsorganisationen stehen, sowie die Deckung von Ausgaben unter Beteiligung von Organisationen;
- Bau von Wohn- und anderen nichtindustriellen Einrichtungen;
- technische Umrüstung, Umbau, Erweiterung und Neubau von Produktionsanlagen.

Arten von Bau- und Installationsarbeiten

Standards des geschätzten Gewinns in % an die Lohnkasse der Arbeiter (Bauherren und Maschinenbediener)

Geltungsbereich (Anzahl Sammlungen GESN, GESNm, GESNp) (FER, FERm, FERp)

Erdarbeiten durchgeführt:

GESN-2001-01

mechanisierter Weg

Tab. 01-01-001-138;
01-02-01-11;

manuell

Tab. 01.02.55 - 64;

mit dem Einsatz von Hydromechanik

Tab. 01-01-144 - 155;

für andere Arbeitsformen (vorbereitend, begleitend, stärkend)

Tab. 01.02.17 - 49;
01-02-65 - 135;

Bergbauarbeiten

GESN-2001-02

Bohren und Sprengen

GESN-2001-03

Brunnen

GESN-2001-04

Pfahlarbeit

GESN-2001-05 Abschnitt 01

Brunnen fallen

Bodenstabilisierung

Monolithische Beton- und Stahlbetonkonstruktionen im Bauwesen:

GESN-2001-06

industriell

Abteilung 01 (Abteilungen 1 - 14)

Wohnen und Zivil

Abschnitt 01 (§§ 16, 17, 18)

Beton- und Stahlbetonfertigteile im Bauwesen:

GESN-2001-07

industriell

Abschnitte 01, 02, 03, 04, 06, 07, 08 (Tabelle 07-08-002, 003);

Wohnen und Zivil

Abschnitte 05.08 (Tabellen 07-08-001, 07-08-006);

Ziegel- und Blockstrukturen

GESN-2001-08

Aufbau von Metallkonstruktionen

GESN-2001-09

Holzkonstruktionen

GESN-2001-10

GESN-2001-11

GESN-2001-12

Schutz von Bauwerken und Anlagen vor Korrosion

GESN-2001-13

Bauwerke im ländlichen Bau:

GESN-2001-14

Metall

verstärkter Beton

Rahmenummantelung

Gewächshausbau

Abschlussarbeiten

GESN-2001-15

Sanitär - intern (Rohrleitungen, Sanitär, Kanalisation, Heizung, Gasversorgung, Lüftung und Klimatisierung)

GESN-2001-16; 17, 18, 19, 20

Temporäre zusammenklappbare Gebäude und Strukturen

GESN-2001-21

Externe Netze der Wasserversorgung, Kanalisation, Wärmeversorgung, Gasleitungen

GESN-2001-22; 23.24

Haupt- und Feldleitungen

GESN-2001-25

Wärmedämmung funktioniert

GESN-2001-26

Autostraßen

GESN-2001-27 (außer Abschnitt 10)

Eisenbahnen

GESN-2001-28

Tunnel und U-Bahnen

GESN-2001-29

Geschlossene Arbeitsweise

Offene Arbeitsweise

Brücken und Rohre

GESN-2001-30

Flugplätze

GESN-2001-31

Straßenbahnschienen

GESN-2001-32

Stromleitungen

GESN-2001-33

Kommunikations-, Rundfunk- und Fernseheinrichtungen:

Verlegung und Installation von Kommunikationsnetzen

GESN-2001-34
GESNm-2001-10 (Fachbereich 06, Referat 2, Referat 3 (bei Verlegung von städtischen Glasfaserkabeln), Referat 5

Installation von Rundfunk-, Fernseh- und elektronischen Geräten

GESNm-2001-10 (Abteilungen 04, 05)
GESNm-2001-11 (Abteilung 04)

Verlegung und Installation von Fernmeldeleitungen

GESNm-2001-10 (Fachbereich 06, Referat 1, Referat 3 (bei Verlegung von intercity (zonalen) Glasfaserkabeln)

Bergbauarbeiten:

GESN-2001-35

in der Kohleindustrie

in anderen Branchen

Erdarbeiten von Wasserbauwerken

GESN-2001-36

Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton

GESN-2001-37

Steinstrukturen von hydraulischen Strukturen

GESN-2001-38

Metallkonstruktionen von Wasserbauwerken

GESN-2001-39

Holzkonstruktionen von Wasserbauten

GESN-2001-40

Abdichtungsarbeiten in Wasserbauwerken

GESN-2001-41

Bankenschutz funktioniert

GESN-2001-42

Versandwege von Hellingen und Hellingen

GESN-2001-43

Unterwasserbauarbeiten (Tauchen).

GESN-2001-44

Industrieöfen und Rohre

GESN-2001-45

Landschaftsgestaltung. Schutzwaldplantagen.

GESN-2001-47

Brunnen für Öl und Gas

GESN-2001-48

Bohrlöcher für Öl und Gas unter Offshore-Bedingungen

GESN-2001-49

Installation von Geräten

GESNm-2001-1 - 7, 9, 10 (Abteilungen 01-03, Abteilung 06, Abschnitt 4, Abteilungen 08-09), 11 (außer Abteilung 04), 12 (außer Abteilung 18), 14-19, 21 -37 , 39 (mit Ausnahme der Kontrolle von vor Ort geschweißten Verbindungen während der Installation von KKW-Ausrüstung), 41.3;

Installation von Ausrüstungen in Kernkraftwerken

GESNm-2001-13, 39 (Kontrolle von vor Ort geschweißten Verbindungen während der Installation von KKW-Ausrüstung)

Elektroinstallationsarbeiten:

bei Kernkraftwerken

GESNm-2001-8

an anderen Einrichtungen

GESNm-2001-8, 20 (Abt
02)

Signalisierungs-, Zentralisierungs-, Blockierungs- und Kommunikationsgerät auf Eisenbahnen

GESNm-2001-20 (Abteilung 01)
GESNm-2001-10 (Abteilung 07)

Anordnung von Flugzeuglandehilfen und Flugsicherungssystemen auf Flugplätzen

GESNm-2001-8, 10, 11

Inbetriebnahme funktioniert

Arbeiten zur Rekonstruktion von Gebäuden und Bauwerken (Verstärkung und Ersatz bestehender Bauwerke, Demontage und Montage einzelner Bauelemente)

GESN-2001-46

Anmerkungen:
1. Bei der Bestimmung der geschätzten Kosten für Reparaturarbeiten, die technologischen Prozessen im Neubau ähneln (einschließlich der Errichtung neuer Strukturelemente in einem in Reparatur befindlichen Gebäude), unter Verwendung der Sammlungen TER-2001 (FER-2001), sollten die geschätzten Gewinnstandards sein mit einem Koeffizienten von 0,85 angewendet.
2. Für Organisationen, die das vereinfachte Steuersystem verwenden, werden die geschätzten Gewinnstandards mit einem Koeffizienten von 0,9 angewendet.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. 2004)

Arten von Reparatur- und Bauarbeiten

Geschätzte Gewinnstandards in Prozent des Lohnfonds für Bauarbeiter und Maschinenbediener

Anwendungsgebiet

Erdarbeiten durchgeführt:

GESNr-2001-51

mechanisierter Weg

manuell

Stiftungen

GESNr-2001-52

GESNr-2001-53

Überschneidungen

GESNr-2001-54

Partitionen

GESNr-2001-55

GESNr-2001-56

GESNr-2001-57

Dächer, Dächer

GESNr-2001-58

Treppen, Veranden

GESNr-2001-59

Ofen funktioniert

GESNr-2001-60

Gipsarbeiten

GESNr-2001-61

Malerarbeiten

GESNr-2001-62

Glas-, Tapeten- und Fassadenarbeiten

GESNr-2001-63

Stuckarbeiten

GESNr-2001-64

Interne Sanitärarbeiten:

Demontage und Demontage

GESNr-2001-65

Rohrwechsel

Externe Engineering-Netzwerke:

Demontage, Reinigung

GESNr-2001-66

rohr ersatz

Elektroinstallationsarbeiten

GESNr-2001-67

Landschaftsbau

GESNr-2001-68

Sonstige Reparatur- und Bauarbeiten

GESNr-2001-69

Notiz:
Für Organisationen, die das vereinfachte Steuersystem verwenden, werden die geschätzten Gewinnstandards mit einem Koeffizienten von 0,9 angewendet.

(Zusätzlich eingeführt, Rev. 2004)

STAATLICHES KOMITEE DER RUSSISCHEN FÖDERATION
FÜR BAU- UND WOHNUNGS- UND NUTZUNGSKOMPLEX
(Gosstroy von Russland)

Richtlinien zur Ermittlung der Höhe der Gemeinkosten im Bauwesen

MDB 81-33.2004

ENTWICKELT Interregionales Zentrum für Preisgestaltung in der Bau- und Baustoffindustrie des Staatlichen Bauausschusses Russlands (V.P. Shuppo, G.P. Shpunt) unter Beteiligung von GASIS (I.G. Tsirunyan).

BETRACHTET Abteilung für Preisgestaltung und geschätzte Rationierung des Gosstroy of Russia (V.A. Stepanov, I.Yu. Nosenko).

BETRACHTET und genehmigt auf einer Sitzung des Wissenschaftlich-Technischen Rates der Gosstroy of Russia (Protokoll vom 11. Dezember 2003 Nr. 01-NS-17/3).

ZUR GENEHMIGUNG VORGELEGT Abteilung für Preisgestaltung und geschätzte Rationierung des Gosstroy of Russia.

AKZEPTIERT UND EINGEFÜHRT vom 12. Januar 2004 durch das Dekret des Gosstroy of Russia vom 12. Januar 2004 Nr. 6

IM ERSATZ"Richtlinien zur Bestimmung der Höhe der Gemeinkosten im Bauwesen" MDS 81-4.99, in Kraft gesetzt durch das Dekret des Gosstroy of Russia vom 17. Dezember 1999 Nr. 76.

Verantwortlicher Testamentsvollstrecker - G.P. Spundwand Technischer Redakteur - L.Ya. Podyniglasova

Computerlayout - V.I. Schamenkow

EINLEITUNG

Diese Richtlinien legen das Verfahren zur Berechnung der Höhe der Gemeinkosten bei der Berechnung der geschätzten Kosten von Bauprodukten fest.

Die in den Richtlinien enthaltenen Bestimmungen werden zur Anwendung durch Organisationen empfohlen, unabhängig von der Abteilungszugehörigkeit und der Eigentumsform, die Bauarbeiten unter Einbeziehung von Mitteln aus dem Staatshaushalt aller Ebenen und staatlichen außerbudgetären sowie außerbudgetären Mitteln durchführen Finanzierungsquellen.

Die Richtlinien enthalten grundlegende Informationen über das Gemeinkostensystem, das sich in der Russischen Föderation unter den Bedingungen der Marktbeziehungen entwickelt hat.

Die Richtlinien berücksichtigen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation, des Bundesgesetzes der Russischen Föderation „Über Investitionstätigkeiten in der Russischen Föderation in Form von Kapitalanlagen“, der Abgabenordnung der Russischen Föderation, die Richtlinien für die Planung und Abrechnung von Baukosten sowie in geltenden Verordnungen über die Abrechnung und andere in Anlage 1 aufgeführte Dokumente.

Die methodischen Richtlinien enthalten allgemeine Regelungen zur Ermittlung der Höhe der Gemeinkosten im Bauwesen, zur Berechnung der individuellen Sätze und zur Anwendung der Gemeinkostensätze.

Die Bestimmungen dieses Dokuments gelten auch für die Einrichtungen zur Instandsetzung von Gebäuden und Bauwerken aller Sektoren der Volkswirtschaft unter Berücksichtigung der Merkmale, die in den einschlägigen methodischen Dokumenten des Gosstroy of Russia enthalten sind.

Kommentare und Vorschläge zur weiteren Verbesserung der Richtlinien sind zu richten an:

117987, Moskau, GSP-1, str. Builders, 8, Gebäude 2, Abteilung für Preisgestaltung und geschätzte Rationierung des Gosstroy of Russia.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Die Richtlinien sollen die Höhe der Gemeinkosten ermitteln:

Investoren (Kunden-Entwickler) bei der Erstellung von Investorenschätzungen zur Bewertung von Investitionsprogrammen (Projekten), bei der Vorbereitung eines abzuschließenden Vertrages, inkl. bei Vertragsausschreibungen und Vertragspreisfestsetzungen, wenn diese aufgrund von Verhandlungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern zustande kommen;

Auftragnehmerorganisationen bei der Ausarbeitung von Preisvorschlägen für Ausschreibungen und Abrechnungen für die durchgeführten Arbeiten;

Design-Organisationen bei der Entwicklung von Kostenvoranschlägen.

1.2. Gemeinkosten als Teil der geschätzten Kosten für Bau- und Installationsarbeiten sind eine Reihe von Kosten, die mit der Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung von Bau-, Reparatur-, Bau- und Inbetriebnahmearbeiten sowie deren Organisation, Verwaltung und Wartung verbunden sind .

1.3. Der geschätzte Standardwert der Gemeinkosten spiegelt die branchenüblichen gesellschaftlich notwendigen Kosten wider, die Teil des Preises von Bauprodukten sind.

1.4. Zur Ermittlung der Baukosten in verschiedenen Phasen des Investitionsprozesses empfiehlt sich die Verwendung eines Systems von Gemeinkosten, die nach ihrer funktionalen Bedeutung und ihrem Anwendungsbereich in folgende Typen unterteilt werden:

Erweiterte Normen für die Hauptbauarten;

Normen für die Bauarten, Installation und Reparatur und Bauarbeiten;

Individuelle Normen für eine bestimmte Konstruktions- und Installations- oder Reparatur- und Konstruktionsorganisation.

1.5. Gemeinkosten werden indirekt als Prozentsatz der geschätzten Kosten für die Entlohnung von Arbeitern (Bauherren und Maschinenbedienern) als Teil der direkten Kosten normalisiert.

Das Verfahren zur Bestimmung der Höhe der geschätzten Kosten für die Vergütung der Arbeitnehmer ist in Anhang 2 angegeben.

2. ORGANISATION DER ENTWICKLUNG VON VORSCHRIFTEN FÜR GEMEINSAME KOSTEN

2.1 Die allgemeine methodische Anleitung zur Entwicklung der Gemeinkosten wird von der Abteilung für Preisbildung und geschätzte Rationierung der Gosstroy of Russia (im Folgenden als Preisabteilung bezeichnet) durchgeführt.

2.2 Die Erarbeitung von konsolidierten Normen für die Hauptbauarten und Normen für die Bauarten und Montagearbeiten erfolgt durch von der Preisabteilung bestimmte Entwicklungsorganisationen.

Die entwickelten Normenentwürfe für Gemeinkosten werden von der Interministeriellen Kommission (Arbeitsgruppe) für die Entwicklung von Dokumenten zur Preisgestaltung im Bauwesen (MVK) des Gosstroy of Russia berücksichtigt.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Prüfung im IAC nehmen die Entwicklungsorganisationen entsprechende Anpassungen an den Normentwürfen vor.

Die korrigierten Standards werden der Preisabteilung vorgelegt, die sie nach der abschließenden Prüfung in der vorgeschriebenen Weise zur Genehmigung vorlegt.

2.3. Die Entwicklung individueller Standards für bestimmte Bau- und Montage- oder Reparatur- und Bauorganisationen wird von Auftragnehmern (Kapitalgesellschaften, Aktiengesellschaften, Konzernen, Verbänden usw.) oder regionalen Zentren für die Preisbildung im Bauwesen (RCCS) auf der Grundlage von Verträgen durchgeführt mit Auftragnehmern für die Ausführung dieser Arbeiten abgeschlossen .

Die erarbeiteten Entwürfe individueller Gemeinkostensätze werden vom Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Prüfung und entsprechenden Prüfung übermittelt.

Auf Basis von Gutachten nehmen die Entwicklungsorganisationen entsprechende Anpassungen der Entwürfe individueller Gemeinkostensätze vor und übermitteln diese dem Auftraggeber zur endgültigen Freigabe.

3. REIHENFOLGE DER ENTWICKLUNG DER VORSCHRIFTEN FÜR GEMEINSAME KOSTEN

3.1. Die Ermittlung der Gesamtnormen für die Hauptbauarten erfolgt auf der Grundlage einer Analyse der Daten der statistischen Erfassung der Länder zu den Herstellungs- und Absatzkosten von Produkten (Bauleistungen, Dienstleistungen) in der gesamten Branche und zur Struktur der Lohnarbeiten durchgeführt von den wichtigsten Bauarten.

Das System dieser Normen besteht aus 10 Typen und ist in Anhang 3 angegeben.

Es ist ratsam, die aggregierten Gemeinkosten für die wichtigsten Bauarten für die Entwicklung von Investorenschätzungen und in der Phase der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für die Auftragsvergabe zu verwenden.

3.2. Standards für Gemeinkosten nach Bauart, Montage und Instandsetzung und Bauleistungen werden auf der Grundlage einer Auswertung von Daten der statistischen Beobachtung der Länder zu den Herstellungs- und Absatzkosten von Produkten (Bauleistungen, Dienstleistungen) für einzelne Fachvertretungen entwickelt , unter Berücksichtigung der Struktur der geschätzten direkten Kosten in den geschätzten Kosten für Bau, Installation, Reparatur und Bau- und Sonderbauarbeiten, die auf der Grundlage des Kostenvoranschlags und des Regulierungsrahmens von 2001 ermittelt wurden.

Das System dieser Normen besteht aus 86 Typen und ist in den Anhängen 4 und 5 angegeben.

Standards für Gemeinkosten nach Arten von Bau- und Installationsarbeiten sollten in der Phase der Entwicklung des Arbeitsentwurfs und der Kostenvoranschlagsdokumentation sowie bei der Bezahlung der durchgeführten Arbeiten angewendet werden.

3.3. Standards für Gemeinkosten nach Bauart, Bau, Reparatur sowie Bau- und Installationsarbeiten wurden ohne Berücksichtigung der Regionen des hohen Nordens und ihnen gleichgestellter Gebiete entwickelt. Das Verfahren zur Berechnung der Höhe der Gemeinkosten in diesen Bereichen ist in den Richtlinien zur Ermittlung der Höhe der Gemeinkosten in Bauausführungen in den Regionen des hohen Nordens und diesen gleichgestellten Gebieten (MDS 81-34.2004), genehmigt durch die Dekret des Gosstroy of Russia vom 12.01.2004 Nr. 5.

3.4 Zusammengefasste Gemeinkostennormen nach Bauarten und Gemeinkostennormen nach Bauarten, Installationsarbeiten und Reparaturen und Bauten können von der ermächtigten Bundesvollzugsbehörde im Zusammenhang mit der Veröffentlichung neuer Rechts- und Verwaltungsakte sowie angepasst werden basierend auf den Ergebnissen der Beobachtungen und Analysen der tatsächlichen Kosten für die Rechnungen der Ausgaben der Bauorganisationen.

3.5. Die individuellen Gemeinkostensätze der Auftragnehmer werden auf der Grundlage der geschätzten Kosten für die Verwaltung, Organisation und Aufrechterhaltung des Bauablaufs festgelegt und müssen die tatsächlichen Bedingungen eines bestimmten Bauwerks berücksichtigen, die von den durchschnittlich vorgesehenen abweichen aggregierte Gemeinkostensätze.

3.6. Es ist ratsam, die individuellen Gemeinkosten nach der Einzelkalkulationsmethode zu berechnen, die die Berechnung der Masse der Gemeinkosten für bestimmte Auftragnehmer nach der Berechnungs- und Analysemethode nach Kostenpositionen vorsieht und der Lohnkasse des Baus zuordnet Arbeiter und Maschinenbediener.

Die Liste der Gemeinkostenpositionen im Bau befindet sich in Anlage 6.

Von den fünf in der genannten Liste vorgesehenen Abschnitten werden bei der Berechnung des Gemeinkostensatzes die Kostenpositionen des Abschnitts V „Kosten, die nicht in den Gemeinkostensätzen enthalten sind, aber den Gemeinkosten zurechenbar sind“ nicht berücksichtigt.

Diese schließen ein:

Arbeitsbedingte Invaliditätsleistungen, die auf der Grundlage von Gerichtsurteilen an Arbeitnehmer gezahlt werden;

Steuern, Gebühren, Zahlungen und andere obligatorische Abzüge, die gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren vorgenommen werden (mit Ausnahme der Abzüge für die einheitliche Sozialsteuer);

Die Kosten für Zahlungen (Versicherungsprämien) für freiwillige Versicherungen gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren, Transportmittel (Wasser, Luft, Boden), zivilrechtliches Eigentum von Organisationen - Quellen erhöhter Gefahr, zivilrechtliche Haftung von Träger, Berufshaftpflicht, freiwillige Versicherungen gegen Unfallfälle und Krankheiten sowie Krankenversicherung;

Die Kosten für die Beförderung von Arbeitnehmern, die in einer Entfernung von mehr als 3 Kilometern von der Arbeitsstätte zur Arbeitsstätte und zurück wohnen, mit Straßenfahrzeugen (eigene oder gemietete), wenn der kommunale oder städtische Nahverkehr nicht in der Lage ist, ihre Beförderung sicherzustellen, und dies der Fall ist es ist nicht möglich, den Transport durch die Organisation spezieller städtischer Personenverkehrswege zu organisieren; zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Gewinnung von Mitteln einer Bauorganisation auf vertraglicher Basis mit lokalen Exekutivbehörden zur Deckung der Kosten für den Transport von Arbeitnehmern auf dem Boden, auf städtischen öffentlichen Verkehrswegen (mit Ausnahme von Taxis), die die auf der Grundlage der festgelegten Beträge überschreiten aktuelle Tarife für die jeweiligen Verkehrsträger;

Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung von Auftragsarbeiten auf Rotationsbasis;

Kosten für die Verlegung von Bauorganisationen und deren Abteilungen auf andere Baustellen;

Die in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehenen Kosten im Zusammenhang mit der Anwerbung von Arbeitskräften, einschließlich der Zahlung für Absolventen von Berufsschulen und jungen Berufstätigen, die eine höhere oder weiterführende Fachbildungseinrichtung abgeschlossen haben, Fahrten zum Arbeitsplatz sowie Urlaub vor Arbeitsbeginn;

Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Studententeams, Militärbaueinheiten und anderen Kontingenten beim Bau von Einrichtungen (gemäß den geltenden Gesetzen der Russischen Föderation);

Aufwendungen für die Durchführung besonderer Maßnahmen zur Sicherstellung normaler Arbeitsbedingungen (gegen Radioaktivität, Silikose, Malaria, Mücken, Enzephalitis-Milben etc.);

Kosten im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitskräften zur Durchführung von Bau-, Installations- und Sonderbauarbeiten. Aus steuerlichen Gründen werden diese Kosten in den von der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Beträgen akzeptiert;

Laufende Kosten im Zusammenhang mit der Wartung und dem Betrieb von Umweltfonds (Aufbereitungsanlagen, Aschesammler, Filter und andere Umweltanlagen), Abwasserbehandlung und andere Arten von laufenden Umweltkosten;

Andere Kosten, die von Kunden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften erstattet werden.

Die im Jahresabschluss angegebenen Kosten sind in der Position „Gemeinkosten“ enthalten, und in der Kostenvoranschlagsdokumentation sind sie in Kapitel 8 „Fliegende Bauten und Bauwerke“ und Kapitel 9 „Sonstige Arbeiten und Kosten“ des konsolidierten Kostenvoranschlags für den Bau enthalten .

3.7. Bei der Berechnung eines individuellen Gemeinkostensatzes sollte eine Einzelkalkulation durchgeführt werden:

Für normalisierte Kostenpositionen - auf der Grundlage bestehender gesetzlicher und behördlicher Dokumente, die ihren Wert regeln;

Für nicht standardisierte Kostenpositionen - gemäß den Abrechnungsdaten der Auftragnehmer.

3.8. Bei der Berechnung des individuellen Gemeinkostensatzes müssen die jährlichen Daten der statistischen Beobachtung des Bundesstaates zu den Kosten der Produktion und des Verkaufs von Produkten (Arbeiten, Dienstleistungen) im Formular 5-z analysiert werden, die durch den Erlass der staatlichen Statistik genehmigt wurden Komitee von Russland vom 09.09.2003 Nr. 82.

3.9. Für eine sachverständige Abschätzung der Ausgaben nach Gemeinkosten empfiehlt es sich, die in den Anlagen 8 und 9 angegebenen Daten zur aufgeschlüsselten Struktur der Gemeinkosten nach Elementen sowie zur durchschnittlichen Branchenstruktur der Gemeinkosten zu verwenden dienen nur als Referenz und können nicht zur Berechnung des individuellen Gemeinkostensatzes verwendet werden.

3.10. Bei der Berechnung eines individuellen Gemeinkostensatzes sollten Gemeinkosten (Werkstätten) von Hilfs-, Hilfsproduktions-, Dienstleistungs- und anderen Einrichtungen, die in einer unabhängigen (separaten) Bilanz oder als Teil von Unterabteilungen von Vertragsorganisationen geführt werden, nicht berücksichtigt werden.

Diese Kosten sind in den Kosten für Produkte oder Dienstleistungen dieser Betriebe enthalten.

3.11. Bei der Entwicklung individueller Gemeinkostensätze ist zu berücksichtigen, dass gemäß den Bestimmungen des zwischen ihnen geschlossenen Bauvertrages über das Verhältnis zwischen den Generalunternehmerorganisationen und dem Subunternehmer der Subunternehmer zu Lasten der Gemeinkosten überführt Kosten, eine Gebühr an den Generalunternehmer zur Deckung der Verwaltungs- und Geschäftskosten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der technischen Dokumentation und der Koordinierung der Arbeiten, der Abnahme und Lieferung der Arbeiten, der Logistik, der Bereitstellung von Feuer- und Wachwachen, der Sicherheit, temporären (kein Titel) Gebäuden und Strukturen etc. Gleichzeitig ordnet der Subunternehmer die Höhe der Abzüge den angegebenen Gemeinkostenpositionen zu und der Generalunternehmer reduziert entsprechende Ausgaben entsprechend.

4. ANWENDUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER GEMEINSAME KOSTEN BEI DER ERSTELLUNG VON VORSCHAUUNTERLAGEN FÜR DEN BAU VON ANLAGEN UND ZAHLUNGEN FÜR DIE ABGESCHLOSSENEN ARBEITEN

4.1. Die Höhe der Gemeinkosten wird in ortsüblichen Schätzungen (Schätzkalkulationen) zum aktuellen Preisniveau (Grundpreisniveau ab 01.01.01) ermittelt.

Bei Verwendung aggregierter Gemeinkostenstandards nach Bauart werden die Gemeinkosten am Ende der Schätzung (Kalkulation) nach der Summe der Einzelkosten verrechnet.

Die Abgrenzung der Gemeinkosten nach Bauart, Montage und Reparatur sowie Bauleistungen erfolgt für Arbeitspakete, die gemäß der Bezeichnung der Sammlungen GESN-2001, GESNm-2001 und GESNr-2001 ermittelt werden.

Die Zuordnung der Gemeinkosten nach Art der Arbeiten zu den angegebenen Erhebungen (Umfang) ist in den Anlagen 4 und 1 angegeben.

In Fällen, in denen es beim Bau von Kernkraftwerken keine Standards für Gemeinkosten nach Art der Arbeiten gibt, darf ein aggregierter Standard für Gemeinkosten nach Bauart angewendet werden.

4.2 Das Verfahren zur Anwendung von Gemeinkosten in Kostenvoranschlägen hängt von der Methode zur Bestimmung der geschätzten Kosten für Bau- und Installationsarbeiten und der Bereitstellung der Projektdokumentation ab.

4.3 Bei Verwendung der Ressourcenmethode, wenn bei der Erstellung lokaler Schätzungen (Budgets) die Mittel für die Vergütung der Arbeitnehmer zum aktuellen Preisniveau bestimmt werden, kann die Höhe der Gemeinkosten nach folgender Formel bestimmt werden:

in der Projektphase:



wo h- die Höhe der Gemeinkosten, reiben. oder tausend Rubel;

3 - die Höhe der Mittel für die Vergütung von Bauarbeitern und Maschinenbedienern, die als Teil der direkten Kosten der lokalen Schätzungsberechnung (Schätzung) berücksichtigt werden, reiben. oder tausend Rubel;

Ns- aggregierter Standard für Gemeinkosten nach Bauart, angegeben in Anhang 3 (in Prozent);

Hn- individueller Gemeinkostensatz für den Auftragnehmer (in Prozent);

HPi- Standardgemeinkosten für i - diese Art von Bau-, Installations- und Reparaturarbeiten, angegeben in den Anlagen 4 und 5 (in Prozent).

4.4. Bei der Anwendung der Basisindexmethode, wenn die Berechnung der Mittel für die Vergütung der Arbeitnehmer auf der Grundlage des geschätzten Werts der Vergütung erfolgt, der in der geschätzten gesetzlichen Grundlage von 2001 berücksichtigt wird, können die folgenden Formeln angewendet werden:

in der Projektphase:

in der Phase der Arbeitsdokumentation:

wo Zs Und Zm- der geschätzte Gesamtwert der Vergütung von Bauarbeitern und Maschinenbedienern für das Objekt in der Höhe der geschätzten Normen und Preise zum 01.01.2000, in Rubel;

Iot - der Index der aktuellen Höhe der Mittel für Löhne im Bauwesen in Bezug auf die Höhe der geschätzten Löhne der Arbeitnehmer, berücksichtigt durch geschätzte Normen und Preise vom 01.01.2001;

3ci Und Zmi- insgesamt für die i-Art der Arbeit

geschätzte Löhne für Bauarbeiter und Maschinenbediener in Höhe der geschätzten Preise vom 01.01.2000, in Rubel;

n- die Gesamtzahl der Arten von Arbeiten an diesem Objekt.

4.4 Bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen für den Bau von Anlagen wird empfohlen, bei unbekannten Subunternehmern, die bestimmte Arten von Bauarbeiten ausführen, die geschätzten Kosten dieser Arbeiten anhand des Gemeinkostensatzes für den Generalunternehmer zu ermitteln. Bei der Verrechnung des Generalunternehmers mit dem Subunternehmer für die erbrachten Leistungen wird der Gemeinkostensatz des Subunternehmers angesetzt.

4.5 Zur Ermittlung der Kosten für Bauarbeiten, die von einzelnen Unternehmern (Einzelpersonen) im Rahmen von Haushalts- oder Bauverträgen ausgeführt werden, wird empfohlen, die Höhe der Gemeinkosten auf der Grundlage einer individuellen Norm durch Berechnung nach Kostenpositionen zu berechnen, wobei nur diese berücksichtigt werden Kosten- und Aufwandsposten, die tatsächlichen Bedingungen für die Durchführung von Arbeiten im Rahmen eines Haushalts- oder Bauvertrags entsprechen.

4.6 Bei der Ermittlung der geschätzten Baukosten und der Berechnung der geleisteten Arbeit für einzelne Unternehmer und Organisationen, die das vereinfachte Steuersystem verwenden, müssen die mit der Zahlung der einheitlichen Sozialsteuer verbundenen Kosten von der Berechnung des individuellen Gemeinkostensatzes ausgeschlossen werden ( UST).

4.7. Wenn Organisationen in lokalen Schätzungen aggregierte Standards für Gemeinkosten nach Bauart oder Bauart, Installation und Reparatur und Bauarbeiten verwenden, wird ein Koeffizient von 0,7 auf diese Standards angewendet.

4.8. Standards für Gemeinkosten für Arbeiten zur Instandsetzung von Industriegebäuden und -konstruktionen, die von Auftragnehmern durchgeführt werden, werden in den für Bauarbeiten festgelegten Beträgen akzeptiert.

Gleichzeitig wird ein Reduktionsfaktor von 0,9 nicht angewendet, um die geschätzten Kosten für die Überholung von Industrieanlagen unter Verwendung von Overhead-Standards für Bauarten und Installationsarbeiten zu ermitteln.

4.9. Die Höhe der Gemeinkosten für Bauarbeiten (Reparatur- und Bauarbeiten), die nach wirtschaftlicher Methode durchgeführt werden, wird nach einer individuellen Norm festgelegt.

Bei der Verwendung von Gemeinkosten nach Bauarten oder Arbeitsarten in Schätzungen ist ein Koeffizient von 0,6 anzuwenden.

4.10. Bei der Ermittlung der geschätzten Kosten für Materialien, Halbzeuge sowie unter Baubedingungen hergestellte Metall- und Rohrleitungsrohlinge werden Gemeinkosten mit einem individuellen Satz oder in Höhe von 66% des Lohnfonds der Arbeiter (Baumeister und Maschinenarbeiter) berechnet Betreiber).

Das festgelegte Verfahren findet auch bei der Abrechnung von Werkleistungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Anwendung.

5. RECHNUNG DER GEMEINSAME KOSTEN

5.1. Die Abrechnung von Gemeinkosten wird von Bauunternehmen gemäß den Grundsätzen geführt, die im Rechnungslegungsstandard für die Abrechnung von Kosten und Einnahmen im Zusammenhang mit dem Bau festgelegt wurden.

5.2. Die Abrechnung der Gemeinkosten erfolgt auf der Grundlage der primären Buchhaltungsunterlagen (Zahlungsaufforderungen, Rechnungen, Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Anordnungen, Akte, Vorauszahlungen usw.), die in der von den einschlägigen Vorschriften vorgeschriebenen Weise erstellt werden.

5.3. Die Abrechnung der Gemeinkosten erfolgt im Journalauftrag Nr. 10-c auf Konto 26 „Allgemeine (Gemein-)Kosten“ getrennt für Gemeinkosten im Zusammenhang mit der Hauptproduktion und für Kosten im Zusammenhang mit der Hilfsproduktion. Die mit der Instandhaltung des nichtproduktiven Bereichs verbundenen Gemeinkosten werden direkt auf dem Konto 29 „Dienste für Industrie und Landwirtschaft“ berücksichtigt.

5.4. Gemeinkosten der Hauptproduktion in Bauorganisationen auf monatlicher Basis im Verhältnis zu den direkten Kosten beziehen sich auf die Kosten der Bauarbeiten, die auf Konto 20 „Hauptproduktion“ ausgewiesen werden, sowie auf Konto 30 „Nichtinvestitionsarbeiten“ (außer für die Kosten für die Errichtung temporärer Non-Title-Strukturen).

Die Gemeinkosten der Hauptproduktion in Trusts (Strukturabteilungen) der Mechanisierung werden monatlich im Verhältnis zu den direkten Kosten auf die Konten der Bauarbeiten verteilt, die für Kunden im Rahmen von Auftragnehmerverträgen durchgeführt werden, und Arbeiten am Betrieb von Baumaschinen und -mechanismen, die als Dienstleistungen erbracht werden.

5.5. Bestimmte Arten von Ausgaben, die in den Gemeinkosten innerhalb der festgelegten Normen enthalten sind und anhand volumetrischer Indikatoren (für Unterhaltungskosten, Werbung, Weiterbildung) berechnet werden, werden in der vorgeschriebenen Weise für die gesamte Bauorganisation mit anschließender Verteilung der Grenze von festgelegt strukturelle Einteilungen.

5.6. Um den geschätzten Wert mit den tatsächlichen Gemeinkosten bei jedem Auftragnehmer zu vergleichen, sollte eine Schätzung der Gemeinkosten für alle Positionen erstellt werden, die in der Liste der Kostenpositionen enthalten sind. Für jede Position der Gemeinkosten werden wiederum separate Schätzungen (Kalkulationen) erstellt, auf deren Grundlage die Gesamthöhe und -struktur der Gemeinkosten ermittelt wird.

Der Vergleich von geschätzten und tatsächlichen Gemeinkosten ermöglicht es, die gesellschaftlich notwendigen und individuellen Kosten für die Organisation, Verwaltung und Aufrechterhaltung der Bauproduktion zu messen.

In Fällen, in denen die tatsächliche Höhe der Gemeinkosten die Schätzung übersteigt, wird empfohlen, individuelle Gemeinkostensätze zu entwickeln.

Anhang 1

VERZEICHNIS DER GESETZLICHEN UND VORSCHRIFTEN DOKUMENTE, DIE BEI ​​DER VORBEREITUNG VON „METHODOLOGISCHEN ANLEITUNGEN ZUR BESTIMMUNG DER BETRAEGE DER GESAMTKOSTEN IM BAU“ VERWENDET WERDEN.

1. Steuergesetzbuch der Russischen Föderation (Erster Teil) vom 31. Juli 1998 Nr. 146-FZ (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 1998, Nr. 31, Art. 3824; 1999, Nr. 28, Art. 3487; 2000, Nr. 2, Art. 134) .

2. Bundesgesetz Nr. 147-FZ vom 31. Juli 1998 „Über den Erlass des ersten Teils der Abgabenordnung der Russischen Föderation“ (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 1998, Nr. 31, Art. 3825; 1999, Nr. 28, Art. 3488; 2000, Nr. 32, Artikel 3341).

3. Bundesgesetze vom 05.08.2000 Nr. 118-FZ „Über die Verabschiedung des zweiten Teils der Abgabenordnung der Russischen Föderation und Änderungen bestimmter Steuergesetzgebungen der Russischen Föderation“ (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2000 Nr. 32, Art. 3341) .

4. Bundesgesetz Nr. 110-FZ vom 06.08.2001 „Über Änderungen und Ergänzungen des zweiten Teils der Abgabenordnung der Russischen Föderation und bestimmter anderer Gesetze der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren sowie über die Anerkennung bestimmter Gesetze (Bestimmungen der Gesetze) der für ungültig erklärten Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren (in der Fassung der Bundesgesetze Nr. 187-FZ vom 29. Dezember 2001 und Nr. 198-FZ vom 31. Dezember 2001).

5. Kapitel 25 der Abgabenordnung der Russischen Föderation „Körperschaftssteuer“.

6. Kapitel 26.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation „Über das vereinfachte Steuersystem“.

7. Bundesgesetz Nr. 57-FZ vom 29. Mai 2002 „Über Änderungen und Ergänzungen des zweiten Teils der Abgabenordnung und bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“.

8. Bundesgesetz Nr. 125-FZ vom 24. Juli 1998 „Über die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten“ mit Ergänzungen und Änderungen zum Bundesgesetz Nr. 47-FZ vom 22. April 2003.

9. Bundesgesetz Nr. 129-FZ vom 21.11.1996, geändert vom 28.03.2002 Nr. 129-FZ „Über die Rechnungslegung“ (geändert und ergänzt durch Nr. 123-FZ vom 23.07.1998 und Nr. 32-FZ vom 28.03.2002) .

10. Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation.

11. Vorschriften über Rechnungslegung und Finanzberichterstattung in der Russischen Föderation, genehmigt durch Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 29. Juli 1998 Nr. 34n (in der Fassung vom 24. März 2000).

12. Rechnungslegungsvorschriften PBU2/94 „Bilanzierung von Bauverträgen“, PBU10/99 „Kosten von Organisationen“, PBU5/01 „Rechnungslegung für Vorräte“, PBU 6/01 „Rechnungslegung für Anlagevermögen“.

15. Richtlinien zur Bestimmung der geschätzten Kosten von Bauprodukten MDS 81-1.99.

17. Staatliche elementare geschätzte Normen GESN-2001, GESNr-2001, GESNm-2001, GESNp-2001.

18. Bundeseinheitssätze FER-2001, FERr-2001, FERm-2001, FERp-2001.

19. Staatliche statistische Berichterstattung im Formular Nr. 5-z "Informationen zu den Kosten der Produktion und des Verkaufs von Produkten (Arbeiten, Dienstleistungen) für 2002 für 89 Regionen Russlands."

Anhang 2

VERFAHREN ZUR BESTIMMUNG DER HÖHE DER MITTEL FÜR DIE LÖHNE DER ARBEITNEHMER

Um die Höhe der Mittel für die Vergütung von Arbeitnehmern in Schätzungen und Vertragspreisen für den Bau zu bestimmen, kann eine der folgenden Methoden verwendet werden.

1. Bei der Anwendung der Ressourcenmethode muss bei der Erstellung lokaler Schätzungen (Schätzungen) die Höhe der Mittel für Löhne im aktuellen (prognostizierten) Preisniveau auf der Grundlage von Arbeitsintensitätsindikatoren für Arbeit, ausgedrückt in Mann, bestimmt werden -Stunden wird die folgende Formel verwendet:

wo 3 - die geschätzte Höhe der Mittel für die Vergütung der Arbeitnehmer im aktuellen (prognostizierten) Preisniveau für das Objekt (Teil davon), berücksichtigt als Teil der direkten Kosten der Berechnung der lokalen Ressourcenschätzung (Schätzung), reiben. oder tausend Rubel;

T- Arbeitsintensität der Arbeit (Arbeitskosten von Bauarbeitern und Maschinenbedienern), die von GESN-2001 bestimmt wird, Mannstunden;

Zfakt- tatsächlicher (zum Zeitpunkt der Berechnung) laut statistischer Berichterstattung oder prognostizierter (vertraglicher) für den zukünftigen Zeitraum der durchschnittliche Monatslohn eines Arbeiters (Baumeister und Maschinenführer) in einem Auftragnehmer, in einer Zusammensetzung, die den "Methodischen Empfehlungen" entspricht zur Planung und Abrechnung von Bauleistungen“ ( Anlage 7);

T- die durchschnittliche monatliche Anzahl der tatsächlich von einem Arbeitnehmer in einer bestimmten Organisation geleisteten Arbeitsstunden, die den von der autorisierten föderalen Exekutivbehörde festgelegten Standardwert nicht überschreitet, h / Monat.

Diese Formel kann auch zur Bestimmung der Baukosten nach dem Basisindex und anderen Methoden verwendet werden.

2. Bei Verwendung des geschätzten Werts der Arbeitnehmerentlohnung, der in der TER (FER) -2001 berücksichtigt wird, kann die folgende Formel zur Bestimmung der Höhe der Mittel für die Arbeitnehmerentlohnung angewendet werden:

wo Zs Und Zm- der Gesamtbetrag der Vergütung für das Objekt (Teil davon) von Bauarbeitern und Maschinenbedienern in Höhe der geschätzten Normen und Preise, Stand 01.01.2000, reiben. oder tausend Rubel;

Und von- Index des aktuellen (Prognose-) Niveaus

Mittel für Baulöhne, die definiert sind als das Verhältnis des durchschnittlichen monatlichen tatsächlichen Lohns eines Arbeitnehmers (3 Monate / Tatsache) zum monatlichen Lohn eines Arbeitnehmers der mittleren Kategorie, der in der geschätzten Regulierungsgrundlage von 2001 berücksichtigt wird.

3. Bei der Anwendung der Methode zur Bestimmung der Höhe der Mittel für die Arbeitsvergütung als Teil der direkten Kosten nach Arbeitsarten und -komplexen, Strukturelementen und der gesamten Einrichtung auf der Grundlage von Tarifsätzen kann die folgende Formel angewendet werden:

wo T- Arbeitskosten der Arbeitnehmer für die Ausführung bestimmter Arbeitsmengen nach Art, Komplexen, Strukturelementen oder der Einrichtung als Ganzes, Arbeitsstunden;

tr- die geschätzte Anzahl der Arbeitsstunden eines Arbeitnehmers pro Monat (nicht weniger als die tatsächliche und nicht mehr als die Norm), h;

C1- monatlicher Tarif eines Arbeitnehmers der 1. Kategorie bei der Arbeit unter normalen Arbeitsbedingungen, Rub.;

kt- der Tarifkoeffizient der entsprechenden Arbeitskategorie, der gemäß der aktuellen Tariftabelle akzeptiert wird;

Ki- Koeffizienten, die zusätzliche Zahlungen und Zulagen zu Tarifsätzen und Gehältern für Arbeiten mit schwierigen und schädlichen, besonders schwierigen und besonders schädlichen Arbeitsbedingungen (0,12 bzw. 0,24), für Umbauarbeiten, technische Umrüstung, Überholung, Beseitigung berücksichtigen der Folgen von Unfällen und Naturkatastrophen (von 0,10 bis 0,25), wichtige Aufgaben (0,16-0,24) und andere;

Kp- regionaler Lohnkoeffizient, gesetzlich festgelegt;

Kp- ein Koeffizient, der Bonuszahlungen berücksichtigt, die gemäß den in der Organisation geltenden Systemen und Formen von Bonuszahlungen geleistet werden, die durch das aktuelle Niveau bestimmt und im Vertrag durch Vereinbarung der Parteien akzeptiert werden;

PV- sonstige Zahlungen zu Lasten der in den direkten Kosten enthaltenen Löhne, Rbl./Monat.

Anmerkungen:

1. Koeffizient Kp gilt nicht in Fällen, in denen Tarifsätze und Gehälter in der Organisation unter Berücksichtigung des Bezirkskoeffizienten festgelegt werden.

2. Koeffizient unter Berücksichtigung von Bonuszahlungen ( Kp) und die Höhe sonstiger Zahlungen ( PV) in Abhängigkeit vom Lohnanteil der Arbeitnehmer anhand von Meldedaten ermittelt werden.

Anhang 3

ERHÖHTE GESAMTKOSTENSÄTZE FÜR DIE WICHTIGSTEN BAUARTEN

Bauarten

Die Höhe der Gemeinkosten (in Prozent) des Lohnfonds für Bauarbeiter und Maschinenbediener

Anwendungsgebiet

Industriell

Produktionsstätten für alle Bereiche der Volkswirtschaft, außer für Energie- und landwirtschaftliche Bauvorhaben

Wohnen und Zivil

Wohnen und zivile Einrichtungen für alle Branchen

Landwirtschaftlich

Landwirtschaftliche Anlagen für gewerbliche Zwecke, ausgenommen wasserwirtschaftliche Bauten

Transport

Objekte des Eisenbahn-, See-, Fluss-, Straßen- und Luftverkehrs

Wasserverwaltung

Landgewinnungsanlagen, einschließlich landwirtschaftlicher Wasserversorgung

Energie

HPP, GRES, BHKW und andere Anlagen

Atomkraftwerke

Anlagen mit Kernreaktoren, einschließlich Kernkraftwerke

Andere Branchen

Kapitalreparaturen von Wohn- und öffentlichen Gebäuden

Restaurierung von historischen und kulturellen Denkmälern

Anhang 4

NORMEN DER GEMEINSAME KOSTEN NACH ART DER BAU- UND INSTALLATIONSARBEITEN

Arten von Bau- und Installationsarbeiten

Gemeinkostensätze in % des Lohnfonds für Arbeiter (Bau- und Maschinenführer)

Geltungsbereich (Anzahl Sammlungen GESN, GESNm, GESNp) (FER, FERm, FERp)

GESN-2001-01

mechanisierter Weg

Tab. 01-01-001...138;

manuell

01-02-001...011;

mit dem Einsatz von Hydromechanik

Tab. 01-02-055...064;
Tab. 01-01-144 ... 155;
Tab. 01-02-017...049;

für andere Arbeitsformen (vorbereitend, begleitend, stärkend)

01-02-065... 135;

Bergbauarbeiten

GESN-2001-02

Bohren und Sprengen

GESN-2001-03

Brunnen

GESN-2001-04

GESN-2001-05,

Pfahlarbeit

Brunnen fallen

Bodenstabilisierung

Monolithische Beton- und Stahlbetonkonstruktionen im Bauwesen:

GESN-2001-06

industriell

Abschnitt 01 (Unterabschnitte 1...14)

Wohnen und Zivil

§ 01 (§§ 16, 17, 18)

Beton- und Stahlbetonfertigteile im Bauwesen:

GESN-2001-07

industriell

Abschnitte 01...04,06,07 und tab. 07-08-002, 003;

Wohnen und Zivil

Abschnitt 05 und tab. 08.07.001, 08.07.006;

Ziegel- und Blockstrukturen

Aufbau von Metallkonstruktionen

GESN-2001-09

Holzkonstruktionen

GESN-2001-10

GESN-2001-11

GESN-2001-12

Schutz von Bauwerken und Anlagen vor Korrosion

GESN-2001-13

Bauwerke im ländlichen Bau:

GESN-2001-14

Metall

verstärkter Beton

Rahmenummantelung

Gewächshausbau

Abschlussarbeiten

GESN-2001-15

Klempnerarbeiten - intern (Rohrleitungen, Wasserversorgung, Kanalisation, Heizung, Gasversorgung, Lüftung und Klimatisierung)

GESN-2001-16
GESN-2001-17
GESN-2001-18
GESN-2001-19
GESN-2001-20

Temporäre zusammenklappbare Gebäude und Strukturen

GESN-2001-21

Externe Netze der Wasserversorgung, Kanalisation, Wärmeversorgung, Gasleitungen

GESN-2001-22
GESN-2001-23
GESN-2001-24

Haupt- und Feldleitungen

GESN-2001-25

Wärmedämmung funktioniert

GESN-2001-26

Autostraßen

GESN-2001-27 (außer Abschnitt 10)

Eisenbahnen

GESN-2001-28

Tunnel und U-Bahnen

GESN-2001-29

geschlossene Arbeitsweise

offener Weg funktioniert

Brücken und Rohre

GESN-2001-30

Flugplätze

GESN-2001-31

Straßenbahnschienen

GESN-2001-32

Stromleitungen

GESN-2001-33

Kommunikations-, Rundfunk- und Fernseheinrichtungen:

Verlegung und Installation von Kommunikationsnetzen

GESN-2001-34
GESNm-2001-10 (Fachbereich 136, Referat 2, Referat 3 (bei Verlegung von Stadt-Glasfaserkabeln), Referat 5)

Installation von Rundfunk-, Fernseh- und elektronischen Geräten

GESNm-2001-10 (Abteilungen 04, 05)
GESNm-2001-11 (Abteilung 04)

Verlegung und Installation von Fernmeldeleitungen

GESNm-2001-10 (Fachbereich 06, Referat 1, Referat 3 (bei Verlegung von intercity (zonalen) Glasfaserkabeln)

Bergbauarbeiten:

GESN-2001-35

in der Kohleindustrie

in anderen Branchen

Erdarbeiten von Wasserbauwerken

GESN-2001-36

Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton

GESN-2001-37

Steinstrukturen von hydraulischen Strukturen

GESN-2001-38

Metallkonstruktionen von Wasserbauwerken

GESN-2001-39

Holzkonstruktionen von Wasserbauten

GESN-2001-40

Abdichtungsarbeiten in Wasserbauwerken

GESN-2001-41

Bankenschutz funktioniert

GESN-2001-42

Versandwege von Hellingen und Hellingen

GESN-2001-43

Unterwasserbauarbeiten (Tauchen).

GESN-2001-44

Industrieöfen und Rohre

GESN-2001-45

Landschaftsgestaltung. Schutzwaldplantagen

GESN-2001-47

Brunnen für Öl und Gas

GESN-2001-48

Bohrlöcher für Öl und Gas unter Offshore-Bedingungen

GESN-2001-49

Installation von Geräten

GESNm-2001-1...7,
GESNm-2001-9,
GESNm-2001-10 (Fachbereiche 01 ... 03, Abteilung 4 des Fachbereichs 06, Fachbereiche 08 ... 09),
GESNm-2001-11,
GESNm-2001-12 (außer Abteilung 18),
GESNm-2001-14... 19, 21...37,
GESNm-2001-39 (mit Ausnahme der Kontrolle von Feldschweißverbindungen während der Installation von KKW-Ausrüstung),
GESNm-2001-41 3 ;

Installation von Ausrüstungen in Kernkraftwerken

GESNm-2001-13.39 (Kontrolle von vor Ort geschweißten Verbindungen während der Installation von KKW-Ausrüstung)

Elektroinstallationsarbeiten

bei Kernkraftwerken

GESNm-2001-8

an anderen Einrichtungen

GESNm-2001-8,
GESNm-2001-20 (Fachbereich 02)

Signalisierungs-, Zentralisierungs-, Blockierungs- und Kommunikationsgerät auf Eisenbahnen

GESNm-2001-20 (Abteilung 01)
GESNm-2001-10 (Abteilung 07)

Anordnung von Flugzeuglandehilfen und Flugsicherungssystemen auf Flugplätzen

GESNm-2001-8,
GESNm-2001-10,
GESNm-2001-11

Inbetriebnahme funktioniert

Arbeiten zur Rekonstruktion von Gebäuden und Bauwerken (Verstärkung und Ersatz bestehender Bauwerke, Demontage und Montage einzelner Bauelemente)

GESN-2001-46

Anmerkungen

1. Bei der Ermittlung der geschätzten Kosten für Reparaturarbeiten in Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden, ähnlich wie bei technologischen Prozessen im Neubau (einschließlich der Errichtung neuer Strukturelemente im zu reparierenden Gebäude), unter Verwendung der Sammlungen TER-2001 (FER-2001), Gemeinkosten sollten mit dem Koeffizienten 0,9 angesetzt werden. Der angegebene Koeffizient wird bei der Bestimmung der Kosten für Kapitalreparaturen von externen Ingenieurnetzen, Straßen und Straßen von stadtweiter, regionaler und lokaler Bedeutung, Brücken und Überführungen nicht angewendet.

2. Bei der Rekonstruktion von U-Bahn-Anlagen sowie von Brücken, Überführungen und künstlichen Bauwerken, die zur komplexen Kategorie gehören, wird ein Koeffizient von 1,2 auf die Gemeinkosten angewendet

3. Bei der Durchführung von Arbeiten zur Überholung von Geräten (GESNmr-2001-41) in Wohn- und öffentlichen Gebäuden wird der Gemeinkostensatz mit einem Koeffizienten von 0,9 akzeptiert.

4. Bei der Durchführung von Inbetriebnahmearbeiten an industriellen Prozessanlagen wird der Gemeinkostensatz in Höhe von 65 % der Lohnkasse für Inbetriebnahmepersonal übernommen.

5. Bei Umbau und Überholung bestehender Kernkraftwerke und anderer Anlagen mit Kernreaktoren wird ein Koeffizient von 1,2 auf die Gemeinkosten angesetzt.

Anhang 5

NORMEN DER GEMEINSAME KOSTEN NACH ART DER REPARATUR- UND BAUARBEITEN

Arten von Reparatur- und Bauarbeiten

Gemeinkostensätze in Prozent des Lohnfonds für Bauarbeiter und Maschinenbediener

Anwendungsgebiet

Erdarbeiten durchgeführt:

GESNr-2001-51

mechanisierter Weg

Tabelle GESNr 51-5

manuell

alle Tabellen außer GESNr 51-5

Stiftungen

GESNr-2001-52

GESNr-2001-53

Überschneidungen

GESNr-2001-54

Partitionen

GESNr-2001-55

GESNr-2001-56

GESNr-2001-57

Dächer, Dächer

GESNr-2001-58

Treppen, Veranden

GESNr-2001-59

Ofen funktioniert

GESNr-2001-60

Gipsarbeiten

GESNr-2001-61

Malerarbeiten

GESNr-2001-62

Glas-, Tapeten- und Fassadenarbeiten

GESNr-2001-63

Stuckarbeiten

GESNr-2001-64

Interne Sanitärarbeiten:

GESNr-2001-65

Demontage und Demontage

Rohrwechsel

Externe Engineering-Netzwerke:

GESNr-2001-66

Demontage, Reinigung

rohr ersatz

Elektroinstallationsarbeiten

GESNr-2001-67

Landschaftsbau

GESNr-2001-68

Sonstige Reparatur- und Bauarbeiten

GESNr-2001-69

Anhang 6

LISTE DER POSTEN DER GEMEINSAME KOSTEN IM BAU

I. Verwaltungskosten

1. Aufwendungen für Vergütungen des Verwaltungs- und Wirtschaftspersonals:

Beschäftigte des Verwaltungsapparates (Führungskräfte, Spezialisten und sonstige mitarbeiternahe Beschäftigte);

Linienpersonal: Oberbaumeister (Sektionsleiter), Werkmeister, Baustellenmeister, Bezirksmechaniker;

Arbeitnehmer, die wirtschaftliche Dienstleistungen für Angestellte des Verwaltungsapparats erbringen (Telefonisten, Telegraphenbetreiber, Funker, Telekommunikationsbetreiber, Betreiber von elektronischen Computern, Hausmeister, Reinigungskräfte, Garderobenpersonal, Kuriere usw.).

2. Die Höhe der Zahlung der einheitlichen Sozialsteuer (Beitrag) gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, berechnet aus den Kosten der Vergütung der Mitarbeiter des Verwaltungs- und Wirtschaftspersonals.

3. Post- und Telegrafenkosten, Entgelte für Kommunikationsdienste, insbesondere Entgelte für Fern- und Ferngespräche, Gespräche mit Funktelefonen, Mobilfunk, über Personenruf übermittelte Nachrichten, Aufwendungen für Unterhaltung und Betrieb von Telefonzentralen, Vermittlungen, Fernschreiber, Kontrollrauminstallationen, Funk und andere Kommunikationsarten, die für die Verwaltung verwendet werden und in der Bilanz der Organisation aufgeführt sind, die Kosten für die Anmietung dieser Kommunikationsmittel oder die Bezahlung der entsprechenden von anderen Organisationen erbrachten Dienstleistungen, die Kosten für Fax und Satellit Dienste, E-Mail und Informationssysteme (SWIFT, Internet und andere ähnliche Netzwerke).

4. Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb des Rechts zur Nutzung von Computerprogrammen und Datenbanken im Rahmen von Verträgen mit dem Rechteinhaber (im Rahmen von Lizenzverträgen). Diese Kosten beinhalten die Kosten für den Erwerb exklusiver Rechte an Computerprogrammen und die Aktualisierung des Computerprogramms und der Datenbanken.

5. Kosten für die Wartung und den Betrieb von Computeranlagen, die der Verwaltung dienen und in der Bilanz der Organisation aufgeführt sind, sowie die Kosten für die Bezahlung der entsprechenden Arbeiten, die im Rahmen von Verträgen von Rechenzentren, Maschinenzählstationen und durchgeführt werden Büros, die nicht in der Bilanz des Bauunternehmens aufgeführt sind.

6. Aufwendungen für Druckerei, Wartung und Betrieb von Schreibmaschinen und sonstigen Bürogeräten.

7. Aufwendungen für die Instandhaltung und den Betrieb von Gebäuden, Bauwerken, Räumlichkeiten, die von Verwaltungs- und Wirtschaftspersonal bewohnt und genutzt werden (Heizung, Beleuchtung, Energieversorgung, Wasserversorgung, Kanalisation und Sauberkeit), sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Zahlung von Grundstücken.

8. Kosten für Lizenz-, Rechts- und Auskunftsleistungen.

9. Aufwendungen für die Vergütung von Beratungs- und ähnlichen Leistungen.

10. Zahlung an einen öffentlichen und/oder privaten Notar für die notarielle Registrierung innerhalb der in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Tarife.

11. Ausgaben für die Bezahlung von Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Buchhaltungs- (Finanz-) Abschlüssen, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation durchgeführt werden.

12. Aufwendungen für die Anschaffung von Schreibwaren, Buchungsformularen, Berichts- und sonstigen Unterlagen, für die Herstellung und Verwaltung notwendigen Zeitschriften, für die Anschaffung von Fachliteratur, Buchbinderei.

13. Ausgaben für die Durchführung von Reparaturen aller Art (Einnahmen in die Reparaturkasse oder Reserve für Reparaturen) des Anlagevermögens, das von Verwaltungs- und Wirtschaftspersonal verwendet wird.

14. Aufwendungen für die Bildung einer Rückstellung für Garantiereparaturen und Garantieleistungen.

15. Ausgaben im Zusammenhang mit Dienstreisen von Mitarbeitern des Verwaltungs- und Wirtschaftspersonals innerhalb des Standorts der Organisation.

16. Aufwendungen für die Instandhaltung und den Betrieb von Dienstwagen, die in der Bilanz einer Bauorganisation aufgeführt sind, und dienende Mitarbeiter des Leitungsapparats dieser Organisation, einschließlich:

Arbeitsentgelt (mit Abzügen für die einheitliche Sozialsteuer) von Arbeitnehmern, die Personenkraftwagen warten;

Die Kosten für Kraftstoff, Schmiermittel und andere Materialien, Verschleiß, Reparatur von Autogummi, Wartung von Fahrzeugen;

Garagenunterhaltskosten (Energie, Wasserversorgung, Kanalisation usw.), Miete für Garagen und Stellplätze, Abschreibungen (Verschleiß) und Aufwendungen für Reparaturen aller Art (Abzüge an die Reparaturkasse oder Rücklage für Reparaturen) von Autos und Gebäuden Garagen.

17. Kosten für die Anmietung von Dienstwagen.

18. Entschädigungskosten für die Nutzung von Privatfahrzeugen für Geschäftsreisen innerhalb der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen. ein

1 Verordnung Nr. 16 des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 04.02.2000 und in Übereinstimmung mit Absatz 3 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation Nr. 92 vom 08.02.2002 änderte die Höhe der Entschädigung an Arbeitnehmer für die Verwendung ihrer privaten Autos und Motorräder für Geschäftsreisen.

19. Kosten im Zusammenhang mit der Zahlung von Kosten für den Umzug von Mitarbeitern des Verwaltungs- und Wirtschaftspersonals, einschließlich der Mitarbeiter, die Dienstwagen warten, und die Zahlung von Hebekostenzuschüssen an sie gemäß den geltenden Rechtsvorschriften über Entschädigungen und Garantien bei Versetzung, Neueinstellung und sie in andere Bereiche zu schicken.

20. Ausgaben für Geschäftsreisen im Zusammenhang mit der Produktionstätigkeit des Verwaltungs- und Wirtschaftspersonals, einschließlich der Mitarbeiter, die Dienstwagen warten, basierend auf den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Standards, einschließlich:

Fahrt des Arbeitnehmers zum Ort der Dienstreise und zurück zum Ort der ständigen Arbeit;

Tagegeld und (oder) Feldgeld innerhalb der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Grenzen;

Registrierung und Ausstellung von Visa, Pässen, Gutscheinen, Einladungen und anderen ähnlichen Dokumenten;

Konsular-, Hafen-, Flugplatzgebühren, Gebühren für das Recht auf Einreise, Durchfahrt, Transit von Kraftfahrzeugen und anderen Transportmitteln, für die Nutzung von Seekanälen, anderen ähnlichen Strukturen und anderen ähnlichen Zahlungen und Gebühren;

Anmietung einer Wohnung.

21. Abzüge von baulichen Unterabteilungen, die keine juristischen Personen sind, für die Aufrechterhaltung des Verwaltungsapparats einer Bauorganisation.

22. Abschreibungen (Mieten) auf Anlagevermögen, das für die Wartung des Verwaltungsapparats bestimmt ist.

23. Repräsentationskosten im Zusammenhang mit den Aktivitäten von Organisationen: Kosten für den Empfang und die Betreuung von Vertretern anderer Organisationen (einschließlich ausländischer), die an Verhandlungen teilnehmen, um eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit aufzubauen und (oder) aufrechtzuerhalten, sowie von Teilnehmern, die angekommen sind eine Sitzung des Rates (Management) oder eines anderen Organs der Organisation.

Die Einbeziehung von Bewirtungskosten in die Produktkosten (Arbeiten, Dienstleistungen) ist nur zulässig, wenn primäre Buchhaltungsunterlagen, deren Dokumentation und Kontrolle vorhanden sind. Die tatsächlichen Ausgaben sollten die durch das derzeitige Verfahren festgelegten Grenzen nicht überschreiten.

24. Ausgaben für laufende Studien (Forschung) des konjunkturellen Marktes, Sammlung und Verbreitung von Informationen in direktem Zusammenhang mit der Produktion und dem Verkauf von Werken (Dienstleistungen).

25. Zahlung für Bankdienstleistungen.

26. Sonstige Verwaltungs- und Betriebskosten (Vergütung für Leistungen fremder Produktionsmanagement-Organisationen, wenn die Personalausstattung der Bauorganisation bestimmte Funktionsleistungen nicht vorsieht, etc.).

II. Wartungskosten für Bauarbeiter

1. Die mit der Schulung und Umschulung des Personals verbundenen Kosten.

Die Ausgaben für die Schulung und Umschulung des Personals umfassen die Ausgaben, die notwendig sind, um die Aktivitäten der Organisation im Zusammenhang mit der Bezahlung von Bildungsleistungen sicherzustellen, die gemäß einer Vereinbarung mit einer allgemeinen Bildungseinrichtung erbracht werden, die auch in der Satzung einer Bildungseinrichtung vorgesehen ist als zusätzliche Ausbildung des Personals dieser Organisation. Die oben genannten Ausgaben unterliegen der Einbeziehung in die Produktkosten (Arbeiten, Dienstleistungen) vorbehaltlich des Abschlusses einer Vereinbarung mit staatlichen und nichtstaatlichen Berufseinrichtungen, die über die entsprechende Lizenz verfügen, sowie mit ausländischen Bildungseinrichtungen und dürfen die festgelegten nicht überschreiten Menge.

2. Abzüge für die einheitliche Sozialsteuer von den Lohnkosten der im Bauwesen beschäftigten Arbeiter, sowie des Betreibens von Baumaschinen und -anlagen und von zu Lasten der Gemeinkosten ausgeführten Nicht-Kapitalarbeiten.

3. Kosten für die Sicherstellung der sanitären und hygienischen Lebensbedingungen:

Abschreibungsabzüge (oder Miete), Kosten für Reparaturen aller Art (Abzüge an die Reparaturkasse oder Reserve für Reparaturen) und für die Bewegung von zusammenklappbaren und mobilen Gebäuden für sanitäre Zwecke;

Wartung von Räumlichkeiten und Ausrüstung, die sowohl medizinischen Einrichtungen zur Organisation von Erste-Hilfe-Posten direkt auf der Baustelle oder auf dem Gebiet der Bauorganisation als auch öffentlichen Catering-Unternehmen (sowohl in der Bilanz der Bauorganisation als auch nicht in der Bilanz der Bauorganisation), die der Belegschaft dient, einschließlich Abschreibungsabzüge ( Miete), die Kosten für Reparaturen aller Art (Abzüge an die Reparaturkasse oder Rücklage für Reparaturen), die Kosten für Beleuchtung, Heizung, Wasserversorgung, Kanalisation , Strom, Brennstoff zum Kochen sowie die Kosten für die Lieferung von Lebensmitteln an den Arbeitsplatz;

Kosten für die Gewährleistung normaler Arbeitsbedingungen und Sicherheitsmaßnahmen, die in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehen sind, sowie Kosten für die Behandlung von Berufskrankheiten von Arbeitnehmern, die unter schädlichen und schwierigen Arbeitsbedingungen beschäftigt sind;

Die Kosten für die Bezahlung der Dienstleistungen von Drittorganisationen, um den Mitarbeitern der Bauorganisation Kantinen, Kantinen, Erste-Hilfe-Posten, sanitäre Einrichtungen oder Kapitalbeteiligung an deren Instandhaltung zur Verfügung zu stellen.

4. Gesundheits- und Sicherheitsausgaben:

Verschleiß und Kosten für die Reparatur und das Waschen von unentgeltlicher Arbeitskleidung und persönlicher Schutzausrüstung;

Die Kosten für die Neutralisierung von Substanzen, Fetten, Milch, medizinischer Ernährung usw., die in den von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen kostenlos ausgegeben werden;

Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf von Erste-Hilfe-Sets und Medikamenten, mit Sanitär- und Haushalts- sowie medizinischen und präventiven Dienstleistungen für Mitarbeiter;

Die Kosten für den Kauf der erforderlichen Leitfäden, Plakate und Transparentfolien zur Sicherheit, Verhütung von Unfällen und Krankheiten im Bauwesen sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen;

Die Beitragskosten für die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

Aufwendungen für die Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern in sicheren Arbeitsmethoden im Bereich des Arbeitsschutzes und für die Ausstattung von Sicherheitswerkbänken;

Auslagen für ärztliche Untersuchungen;

Aufwendungen für die Zertifizierung von Arbeitsstätten;

Kosten für den Erwerb von behördlichen Dokumenten zum Arbeitsschutz;

Sonstige Ausgaben, die in der Nomenklatur der Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen sind, mit Ausnahme von Ausgaben, die Art von Kapitalinvestitionen sind.

III. Kosten für die Organisation von Arbeiten auf Baustellen

1. Abschreibungen und Aufwendungen für die Reparatur von Werkzeugen und Produktionsanlagen, die bei der Herstellung von Bauarbeiten verwendet werden und gemäß dem festgelegten Verfahren abgerechnet werden.

2. Abschreibungen und Kosten im Zusammenhang mit der Reparatur, Wartung und Demontage von temporären (nicht Eigentums-)Strukturen, Einbauten und Geräten, darunter:

Vor-Ort-Büros und Vorratskammern von Vorarbeitern und Vorarbeitern;

Lager und Schuppen auf der Baustelle;

Duschen, Wannen, nicht kanalisierte Latrinen und Räume für Heizungsarbeiter;

Fußböden, Trittleitern, Treppen, Laufstege, Trittbretter, Abfall beim Abbruch eines Gebäudes;

Konstruktionen, Vorrichtungen und Vorrichtungen für die Sicherheit;

Gerüste und Gerüste, die nicht in den geschätzten Normen für Bauarbeiten oder in den Normen für die Installation von Geräten vorgesehen sind, externe Hängegestelle, Zäune und Geländer, die für die Ausführung der Arbeiten erforderlich sind, Sicherheitsvisiere, Unterstände während des Bohrens und Sprengens;

Temporäre Verkabelung von den Hauptverteilungsnetzen für Strom, Wasser, Dampf, Gas und Luft innerhalb des Arbeitsbereichs (Gebiete bis zu 25 Meter von den Umgrenzungen von Gebäuden oder den Achsen von linearen Strukturen);

Kosten im Zusammenhang mit der Anpassung von im Bau befindlichen und auf Baustellen vorhandenen Gebäuden anstelle des Baus der oben genannten temporären (kein Titel) Gebäude und Strukturen.

3. Abschreibungen (Miete), Aufwendungen für Reparaturen aller Art sowie für die Verbringung von Produktionsmitteln und -einrichtungen, die nicht in den GESN-2001-Sammlungen enthalten sind und als Teil des eigenen und geleasten Anlagevermögens bilanziert werden.

Arbeitskosten (mit Abzügen für die UST von den Arbeitskosten) von Mitarbeitern der Abteilungssicherheit, einschließlich paramilitärischer, Wach- und Berufsfeuerwehren, unabhängig davon, ob Wachwachen von Vollzeitbeschäftigten der Organisation oder durch Anziehung eines spezialisierten Sicherheitsunternehmens durchgeführt werden , zusammen mit der Anwesenheit von Vollzeitbeschäftigten in der Organisation Sicherheitspersonal;

Schreibwaren, Posttelegrafen und andere Ausgaben für die Aufrechterhaltung der Abteilungssicherheit;

Kosten für private Bewachung durch die Organe für innere Angelegenheiten, Brandschutz durch die Organe für innere Angelegenheiten sowie Bewachung im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen durch andere Organisationen;

Aufwendungen für die Instandhaltung und das Tragen von Feuerlöschgeräten, -ausrüstungen und -overalls;

Aufwendungen für die Bezahlung von Dienstleistungen zum Schutz von Eigentum, Wartung von Feuer- und Sicherheitsalarmen, Brandschutzdiensten und anderen Sicherheitsdiensten sowie Aufwendungen für die Unterhaltung eines eigenen Sicherheitsdienstes zur Wahrnehmung der Funktionen des wirtschaftlichen Schutzes des Bank- und Geschäftsbetriebs und der Sicherheit von Sachwerten (mit Ausnahme von Ausgaben für Ausrüstung, Erwerb von Waffen und anderen besonderen Schutzmitteln);

Abschreibungen für Abschreibungen, Ausgaben für Reparaturen aller Art (Abzüge an den Reparaturfonds oder Rücklagen für Reparaturen) und die Instandhaltung von Wachräumen und Feuerwachen (Garagen), einschließlich Löhne (mit Abzügen für UST von den Arbeitskosten) von Reinigungskräften und anderen Arbeitern, die dienen diese Räumlichkeiten.

5. Normative Arbeitskosten: Zahlung an Design- und Technologiefirmen für die Organisation und technische Unterstützung für Bau- und Regulierungsforschungsfirmen für die Arbeit zur Einführung fortschrittlicher Methoden der Arbeitsorganisation, Arbeitsrationierung und Veröffentlichung von normativer und technischer Literatur über bewährte Verfahren im Aufbau.

6. Ausgaben im Zusammenhang mit Erfindungen und Innovationen, einschließlich:

Aufwendungen für die Durchführung experimenteller Arbeiten, die Herstellung und Erprobung von Modellen und Mustern für Erfindungen und Rationalisierungsvorschläge;

Ausgaben für die Organisation von Ausstellungen und Rezensionen, Wettbewerben und anderen Veranstaltungen für Erfindung und Rationalisierung;

Zahlung von Prämien für die Unterstützung bei der Umsetzung von Erfindungen und Rationalisierungsvorschlägen;

Andere Ausgaben.

7. Aufwendungen für geodätische Arbeiten im Rahmen von Bauarbeiten. Dieser Posten berücksichtigt die Arbeitskosten (mit Abzügen für UST von den Arbeitskosten) von Mitarbeitern, die mit geodätischen Arbeiten beschäftigt sind, die Materialkosten, Abschreibungen, Abschreibungen, Ausgaben für Reparaturen aller Art (Abzüge von der Reparaturkasse oder Reserve für Reparaturen) und für den Transport von geodätischen Geräten, Werkzeugen und Instrumenten, Transport und andere Kosten für geodätische Arbeiten, einschließlich der Abnahme von Planungs- und Vermessungsorganisationen der geodätischen Basis.

8. Aufwendungen für die Gestaltung der Herstellung von Werken. Dieser Posten berücksichtigt die Arbeitskosten (mit Abzügen für UST von den Arbeitskosten) von Mitarbeitern von Planungs- und Schätzungsgruppen und Planungsgruppen für die Herstellung von Werken und die Bindung typischer temporärer Gebäude und Strukturen, die sich bei Bauunternehmen (Firmen) oder direkt bei befinden Bau (spezialisierte) strukturelle Unterteilungen, andere Ausgaben für die Aufrechterhaltung dieser Gruppen, Bezahlung der Dienstleistungen von Designorganisationen und Trusts für die Vorbereitung von Projekten für die Produktion von Werken und die Bereitstellung technischer Hilfe.

9. Kosten für die Unterhaltung von Produktionslabors. In diesem Artikel sind folgende Kosten enthalten:

Arbeitskosten (mit Abzügen für UST von den Arbeitskosten) für Mitarbeiter von Produktionslabors;

Abschreibungen, Ausgaben für die Durchführung von Reparaturen aller Art (Abzüge an die Reparaturkasse oder Reserve für Reparaturen) von Räumlichkeiten, Ausrüstung und Inventar von Laboratorien;

Die Kosten für Materialien, Bauwerke und Teile von Bauwerken, die während der Prüfung verbraucht oder zerstört wurden, mit Ausnahme der Kosten für die Prüfung von Bauwerken als Ganzes (mittlere und große Brücken, Tanks usw.), die aus den für diese Zwecke in Bauvoranschlägen bereitgestellten Mitteln bezahlt werden;

Auslagen für Gutachten und Beratungen;

Ausgaben für die Bezahlung von Dienstleistungen, die Laboratorien von anderen Organisationen erbracht werden;

Andere Ausgaben.

10. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bezahlung der Dienste paramilitärischer Minenrettungseinheiten im Rahmen von untertägigen Bergbau- und Investitionsarbeiten.

11. Kosten für die Verbesserung und Instandhaltung von Baustellen:

Für Löhne (mit Abzügen für UST von Arbeitskosten) und sonstige Aufwendungen für die Reinigung und Reinigung (mit Müllabfuhr) der Baustelle und der angrenzenden Straßenfahrbahn, einschließlich Straßenabschnitte und Gehwege, den Bau von Wegen, Brücken und andere damit verbundene Arbeiten mit der Verbesserung des Territoriums von Baustellen;

Für Strom (auch aus Behelfskraftwerken), Glühbirnen, Lohn (mit Sozialabgaben) für Elektriker im Dienst und sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit der Beleuchtung der Baustelle.

12. Aufwendungen für die Vorbereitung von Bauobjekten zur Inbetriebnahme. Dieser Artikel enthält:

Arbeitskosten (mit Abzügen für UST von den Arbeitskosten) für Klempner und Elektriker im Dienst, Haushälterinnen sowie Arbeiter für die Müllabfuhr, das Wischen von Böden und Fenstern;

Ausgaben für den Kauf von Waschmitteln und anderen Materialien, die zur Reinigung bei der Lieferung von Gegenständen verwendet werden;

Aufwendungen für die Entfernung von Bauschutt vom Gelände nach Fertigstellung der Errichtung der Anlage;

Heizkosten während der Inbetriebnahmezeit.

13. Aufwendungen für die Verlegung von linearen Bauorganisationen und deren baulichen Untergliederungen innerhalb der Baustelle (mit Ausnahme der im Maschinenstundenpreis enthaltenen Aufwendungen für die Verlegung von Baumaschinen und -einrichtungen sowie die Kosten für die Verlegung von Bauorganisationen und deren baulichen Untergliederungen nach andere Baustellen).

IV. Andere Gemeinkosten

1. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte.

2. Zahlungen auf Bankdarlehen (mit Ausnahme von Darlehen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Sachanlagen, immateriellen und sonstigen langfristigen Vermögenswerten) sowie auf Haushaltsdarlehen, mit Ausnahme von Darlehen, die für Investitionen und Umbaumaßnahmen gewährt wurden.

Die neu festgelegten Zinssätze für Kredite der Zentralbank der Russischen Föderation an Geschäftsbanken gelten für neu abgeschlossene und verlängerte Verträge sowie für zuvor abgeschlossene Verträge, die eine Änderung des Zinssatzes vorsehen.

V. Kosten, die im Gemeinkostensatz nicht berücksichtigt, aber den Gemeinkosten zuzurechnen sind

1. Zahlungen für die Pflichtversicherung gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren für das Eigentum einer Bauorganisation, das als Teil des Produktionsvermögens ausgewiesen wird, bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern, die in der Hauptproduktion beschäftigt sind, sowie den Betrieb von Baumaschinen und -mechanismen und Nicht-Kapitalarbeiten, Bürger, die an Privatdetektiv- und Sicherheitstätigkeiten beteiligt sind, und in anderen Versicherungsfällen, die nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zulässig sind.

2. Ausgaben für die Bildung von Versicherungsfonds (Reserven) innerhalb der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen zur Finanzierung der Kosten für die Vorbeugung und Beseitigung der Folgen von Unfällen, Bränden, Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen und anderen Notfällen sowie für die Versicherung des Lebens von Mitarbeitern und die zivilrechtliche Haftung für Schäden an den Eigentumsinteressen Dritter;

3. Steuern, Gebühren, Zahlungen und andere obligatorische Abzüge, die gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren vorgenommen werden.

4. Kosten für die Zertifizierung von Produkten und Dienstleistungen.

5. Beträge von Provisionsgebühren und ähnlichen Aufwendungen für die Erbringung von Arbeiten durch Drittorganisationen (erbrachte Dienstleistungen).

6. Die Kosten für Zahlungen (Versicherungsprämien) für freiwillige Versicherungen gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren für Transportmittel (Wasser, Luft, Land, Pipeline), Bauladung, Anlagevermögen für Produktionszwecke, immaterielle Vermögenswerte Anlagen, Anlagen im Bau, Risiken im Zusammenhang mit der Ausführung von Bau- und Montagearbeiten, Vorräte, sonstiges Vermögen, das im Rahmen von Bau- und Montagearbeiten verwendet wird, zivilrechtliche Schadensersatzhaftung sowie freiwillige Versicherung von Arbeitnehmern im Rahmen von langfristigen Lebensversicherungsverträgen , Renten- und private Krankenversicherung.

7. Arbeitsunfall-Invaliditätsleistungen, die aufgrund von Gerichtsurteilen an Mitarbeiter gezahlt werden.

8. Abzüge von der Rücklage für die Errichtung von temporären (Titel-)Gebäuden (Bauwerken) in den Fällen, in denen die Mittel für deren Errichtung im Vertragspreis des Bauobjekts vorgesehen sind.

9. Auslagen, die von Baustellenkunden zulasten sonstiger Kosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers erstattet werden:

a) die Kosten für die Beförderung von Arbeitnehmern, die in einer Entfernung von mehr als drei Kilometern von der Arbeitsstätte zur Arbeitsstätte und zurück wohnen, auf (eigenen oder angemieteten) Straßen, wenn der öffentliche oder städtische Nahverkehr ihre Beförderung nicht sicherstellen kann und es erforderlich ist Es ist nicht möglich, den Transport durch die Organisation von Sonderrouten für den städtischen Personenverkehr zu arrangieren. zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Gewinnung von Mitteln einer Bauorganisation auf vertraglicher Basis mit lokalen Exekutivbehörden zur Deckung der Kosten für die Beförderung von Mitarbeitern mit öffentlichen städtischen Personenverkehrsmitteln (mit Ausnahme von Taxis), die über die auf der Grundlage des Stroms ermittelten Beträge hinausgehen Tarife für die jeweiligen Verkehrsträger;

b) zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung von Auftragsarbeiten auf Rotationsbasis;

c) die Kosten für die Verlegung von Bauunternehmen und ihren Abteilungen auf andere Baustellen;

d) Kosten, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation im Zusammenhang mit der Anwerbung von Arbeitskräften festgelegt sind, einschließlich der Bezahlung für Absolventen von Berufsfachschulen und jungen Berufstätigen, die eine höhere oder spezialisierte Bildungseinrichtung absolviert haben, sowie Fahrten zum Arbeitsplatz als Urlaub vor Arbeitsbeginn;

e) zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Studententeams, Militärbaueinheiten und anderen Kontingenten beim Bau von Einrichtungen (gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation);

f) Aufwendungen für die Durchführung besonderer Maßnahmen zur Gewährleistung normaler Arbeitsbedingungen (gegen Radioaktivität, Silikose, Malaria, Mücken, Enzephalitis-Milben usw.);

g) die Kosten für die Entsendung von Arbeitskräften für Bau-, Montage- und Sonderbauarbeiten. Für steuerliche Zwecke werden diese Kosten in der gesetzlich festgelegten Höhe übernommen;

h) laufende Kosten im Zusammenhang mit der Instandhaltung und dem Betrieb von Sachanlagen für den Umweltschutz (Behandlungsanlagen, Aschesammler, Filter und andere Umwelteinrichtungen), Abwasserbehandlung und andere Arten laufender Umweltkosten;

i) die Höhe der gezahlten Hebezulagen innerhalb der gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegten Grenzen;

j) Beiträge, Beiträge und andere Pflichtleistungen, die an gemeinnützige Organisationen gezahlt werden, wenn die Zahlung solcher Beiträge, Kautionen und sonstigen Pflichtleistungen eine Voraussetzung für die Tätigkeit von Bauunternehmen ist, die solche Beiträge zahlen, oder eine Bedingung für die Erbringung von Dienstleistungen durch sie ist eine internationale Organisation;

k) Zahlungen für die Registrierung von Rechten an Immobilien und Grundstücken, Transaktionen mit den angegebenen Objekten, Zahlungen für die Bereitstellung von Informationen über registrierte Rechte, Zahlungen für Dienstleistungen autorisierter Stellen und spezialisierter Organisationen für die Immobilienbewertung, Erstellung von Dokumenten für die Kataster- und technische Buchführung (Inventar ) von Immobilienobjekten;

l) andere Kosten, die von Kunden gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation erstattet werden;

m) Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer oder der Verbesserung hergestellter Produkte (Werke, Dienstleistungen).

Anhang 7

ZUSAMMENSETZUNG DER AUSGABEN FÜR LÖHNE DER ARBEITNEHMER
(Auszüge aus den „Methodischen Empfehlungen zur Planung und Bilanzierung der Kosten von Bauprodukten“)

Artikel "Aufwendungen für Löhne der Arbeiter"

Der Posten „Kosten für die Arbeitsvergütung von Arbeitern“ spiegelt alle Ausgaben für die Arbeitsvergütung von Produktionsarbeitern (einschließlich Arbeitern, die nicht im Staat sind) und Linienpersonal wider, wenn sie in der Zusammensetzung der Mitarbeiter von Abteilungen (Teams) enthalten sind. unmittelbar an Bauarbeiten beteiligte Personen, berechnet nach den in der Bauorganisation akzeptierten Systemen und Vergütungsformen.

Die Zusammensetzung der Zahlungsaufwendungen nach den anerkannten Systemen und Formen umfasst insbesondere:

Beträge, die zu Tarifsätzen, offiziellen Gehältern, Stücklöhnen oder als Prozentsatz der Einnahmen gemäß den von der Organisation für die tatsächlich geleistete Arbeit angenommenen Formen und Systemen der Vergütung aufgelaufen sind;

Die Kosten für Produkte, die als Sachleistungen an Mitarbeiter ausgegeben werden;

Anreizzahlungen im Rahmen der Systembestimmungen: Prämien (einschließlich des Werts von Sachprämien) für die erzielten Ergebnisse, einschließlich Prämien für die Inbetriebnahme von Einrichtungen und Vergütungen auf der Grundlage der Arbeitsergebnisse des Jahres, Prämien zu Tarifsätzen und Gehältern für fachliche Spitzenleistungen , hohe Leistungen in der Arbeit und etc.;

Rückstellungen mit Anreiz- und (oder) Ausgleichscharakter im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und den Arbeitsbedingungen, einschließlich Zuschlägen für Tarifsätze und Gehälter für Nachtarbeit, Mehrschichtarbeit, für die Kombination von Berufen, die Erweiterung des Dienstleistungsbereichs, für die Arbeit in schweren, schädlichen , besonders schädliche Arbeitsbedingungen, für Überstunden und Arbeit an Wochenenden und Feiertagen, hergestellt und in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation;

Die Höhe des durchschnittlichen Einkommens, das den Arbeitnehmern zugeflossen ist, während sie staatliche und (oder) öffentliche Aufgaben erfüllen, und in anderen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Arbeit vorgesehen sind;

Zuschläge für die mobile, reisende Tätigkeit sowie für die Erbringung von Arbeiten im Rotationsverfahren;

Die Lohnkosten, die von Arbeitnehmern während des in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehenen Urlaubs eingespart wurden, die Kosten für die Reisekosten von Arbeitnehmern und Angehörigen zum Ort der Inanspruchnahme des Urlaubs auf dem Gebiet der Russischen Föderation und zurück (einschließlich die Kosten für die Bezahlung des Gepäcks von Mitarbeitern von Organisationen in den Regionen des hohen Nordens und gleichwertiger Gebiete) in der von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise, die Kosten für die Bezahlung von Vorzugsstunden für Teenager, die Kosten für die Bezahlung von Pausen bei der Arbeit der Mutter, um das Kind zu ernähren, sowie die Kosten für die Bezahlung der Zeit, die mit dem Bestehen medizinischer Untersuchungen oder der Erfüllung staatlicher Aufgaben durch Angestellte verbunden ist;

Barentschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub bei Entlassung eines Arbeitnehmers;

Rückstellungen für Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit der Umstrukturierung oder Liquidation der Organisation, der Verringerung der Anzahl oder des Personals der Mitarbeiter der Organisation freigegeben werden;

Einmalige Vergütung für die Dienstzeit, Zulagen für die Dienstzeit im Fachgebiet gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation;

Zulagen aufgrund regionaler Lohnregulierung, einschließlich: Rückstellung nach regionalen Koeffizienten und Koeffizienten für Arbeiten unter schwierigen klimatischen Bedingungen, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation erfolgen;

In den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehene Beihilfen für kontinuierliche Arbeitserfahrung in den Regionen des hohen Nordens, in den Regionen des europäischen Nordens und in anderen Regionen mit schwierigen natürlichen und klimatischen Bedingungen;

Beträge, die an Mitarbeiter (bei Rotationsarbeit) gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren für Tage auf dem Weg vom Standort der Organisation (Sammelstelle) zum Arbeitsplatz und zurück gezahlt werden, werden bereitgestellt für durch den Schichtarbeitsplan sowie für die Tage der Verspätung der Mitarbeiter auf dem Weg meteorologische Bedingungen und das Verschulden der Transportunternehmen;

Lohnkosten, die in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation während der Studienferien für Mitarbeiter der Organisation gehalten werden;

Arbeitskosten für die Zeit der erzwungenen Abwesenheit oder der Ausführung von schlechter bezahlter Arbeit in Fällen, die in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehen sind;

Ausgaben für zusätzliche Zahlungen bis zum tatsächlichen Einkommen im Falle einer vorübergehenden Behinderung, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind;

Beträge, die für die Arbeit von Personen angefallen sind, die an der Arbeit in Organisationen im Rahmen besonderer Vereinbarungen mit staatlichen Organisationen (zur Bereitstellung von Arbeitskräften) beteiligt sind, die sowohl direkt an diese Personen ausgegeben als auch an staatliche Organisationen überwiesen werden;

Rückstellungen am Hauptarbeitsplatz für Arbeiter und Linienpersonal, wenn sie in die Zusammensetzung der Mitarbeiter von Abteilungen (Teams) der Organisation während ihrer Ausbildung mit Arbeitspause im System der Weiterbildung und Umschulung des Personals einbezogen werden vorgesehen durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation;

Vergütung von Studenten von Hochschulen, Studenten von Fach- und Berufsbildungseinrichtungen der Sekundarstufe, die in Studententeams arbeiten;

Vergütung von Mitarbeitern, die nicht zum Personal der Organisation gehören, für die Ausführung von Arbeiten durch sie im Rahmen abgeschlossener zivilrechtlicher Verträge, die von einzelnen Unternehmern abgeschlossen wurden;

Andere Arten von Ausgaben zugunsten des Arbeitnehmers, die im Arbeitsvertrag und (oder) im Tarifvertrag vorgesehen sind;

Andere Arten von Zahlungen, die gemäß dem festgelegten Verfahren in den Lohnfonds aufgenommen werden (mit Ausnahme von Lohnkosten, die aus dem der Organisation zur Verfügung stehenden Gewinn finanziert werden, und anderen zweckgebundenen Einnahmen).

Dieser Artikel spiegelt auch die Lohnkosten für Arbeiter wider, die Baumaterialien und -geräte innerhalb des Arbeitsbereichs bewegen, d. h. vom örtlichen (Kreis-)Lager zum Ort, an dem sie in den Koffer gelegt werden, wenn diese Bewegung manuell erfolgt. Der Artikel spiegelt nicht die Vergütung von Arbeitern von Hilfsindustrien, Wartungs- und anderen Haushalten einer Bauorganisation, Arbeitern, die mit der Verwaltung und Wartung von Baumaschinen und -mechanismen beschäftigt sind, Arbeitern, die mit Nicht-Kapitalarbeiten beschäftigt sind (einschließlich Arbeiten am Bau von temporären Gebäude und Bauwerke) und sonstige zu Lasten der Gemeinkosten durchgeführte Arbeiten (Verschönerung von Baustellen, Vorbereitung der Baustelle für die Inbetriebnahme usw.) -Werkslager, einschließlich deren Entladung von Fahrzeugen im Werkslager.

Anhang 8

POSTEN DER GESAMKOSTEN NACH KOSTENARTEN
(Hinweis)

Anhang 9

DURCHSCHNITTLICHE STRUKTUR DER GESAMTKOSTEN NACH KOSTENARTEN
(Hinweis)


Bevor Sie einen elektronischen Antrag an das russische Bauministerium senden, lesen Sie bitte die unten aufgeführten Regeln für die Nutzung dieses interaktiven Dienstes.

1. Elektronische Anträge im Zuständigkeitsbereich des russischen Bauministeriums, ausgefüllt gemäß dem beigefügten Formular, werden zur Prüfung angenommen.

2. Ein elektronischer Einspruch kann eine Erklärung, Beschwerde, einen Vorschlag oder eine Bitte enthalten.

3. Elektronische Einsprüche, die über das offizielle Internetportal des Bauministeriums Russlands gesendet werden, werden zur Prüfung an die Abteilung für die Arbeit mit Einsprüchen von Bürgern übermittelt. Das Ministerium sorgt für eine objektive, umfassende und zeitnahe Prüfung der Anträge. Die Prüfung elektronischer Beschwerden ist kostenlos.

4. Gemäß dem Bundesgesetz vom 2. Mai 2006 N 59-FZ „Über das Verfahren zur Prüfung von Anträgen von Bürgern der Russischen Föderation“ werden elektronische Anträge innerhalb von drei Tagen registriert und je nach Inhalt an die Struktur gesendet Abteilungen des Ministeriums. Der Einspruch wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Registrierung geprüft. Ein elektronischer Einspruch, der Probleme enthält, deren Lösung nicht in die Zuständigkeit des russischen Bauministeriums fällt, wird innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Registrierung an die zuständige Stelle oder den zuständigen Beamten gesendet, zu dessen Zuständigkeit die Lösung der angesprochenen Probleme gehört den Einspruch, mit Mitteilung an den Bürger, der den Einspruch eingereicht hat.

5. Eine elektronische Beschwerde wird nicht berücksichtigt, wenn:
- das Fehlen des Vor- und Nachnamens des Antragstellers;
- Angabe einer unvollständigen oder ungenauen Postanschrift;
- obszöne oder beleidigende Ausdrücke im Text;
- das Vorhandensein einer Bedrohung des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums eines Beamten sowie seiner Familienangehörigen im Text;
- Verwendung eines nicht-kyrillischen Tastaturlayouts oder nur Großbuchstaben beim Tippen;
- das Fehlen von Satzzeichen im Text, das Vorhandensein unverständlicher Abkürzungen;
- das Vorhandensein einer Frage im Text, auf die der Antragsteller bereits eine schriftliche Antwort in der Sache im Zusammenhang mit zuvor versandten Rechtsbehelfen erhalten hat.

6. Die Antwort an den Beschwerdeführer wird an die beim Ausfüllen des Formulars angegebene Postanschrift gesendet.

7. Bei der Prüfung eines Einspruchs dürfen die darin enthaltenen Informationen sowie Informationen zum Privatleben eines Bürgers nicht ohne seine Zustimmung weitergegeben werden. Informationen über die personenbezogenen Daten von Bewerbern werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der russischen Gesetzgebung zu personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet.

8. Über die Website eingegangene Beschwerden werden zusammengefasst und der Leitung des Ministeriums zur Information vorgelegt. Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen werden periodisch in den Rubriken „für Anwohner“ und „für Spezialisten“ veröffentlicht.

ENTWICKELT vom Interregionalen Zentrum für Preisgestaltung im Bauwesen und in der Baustoffindustrie des russischen Gosstroy (V.P. Shuppo, G.P. Shpunt) unter Beteiligung von GASIS (I.G. Tsirunyan).

ÜBERPRÜFT von der Abteilung für Preisgestaltung und geschätzte Rationierung des Gosstroy of Russia (V.A. Stepanov, I.Yu. Nosenko).

ÜBERPRÜFT und genehmigt auf einer Sitzung des Wissenschaftlich-Technischen Rates der Gosstroy of Russia (Protokoll vom 11. Dezember 2003 Nr. 01-NS-17/3).

ZUR GENEHMIGUNG EINGEFÜHRT durch das Department of Pricing and Estimated Rationing of the Gosstroy of Russia.

ANGENOMMEN UND IN KRAFT GESTELLT am 12. Januar 2004 durch Beschluss des Gosstroy of Russia vom 12. Januar 2004 Nr. 6

STATT "Richtlinien zur Bestimmung der Höhe der Gemeinkosten im Bauwesen" MDS 81-4.99, in Kraft gesetzt durch das Dekret des Gosstroy of Russia vom 17. Dezember 1999 Nr. 76.

EINFÜHRUNG Änderungen und Ergänzungen zum Informationsblatt des Staatlichen Einheitsunternehmens CPP Nr. 8 von 2004 gemäß dem Schreiben der Bundesanstalt für Bauen, Wohnen und Kommunale Dienste vom 8. Februar 2008 Nr. VB-338/02

Einführung

Diese Richtlinien legen das Verfahren zur Berechnung der Höhe der Gemeinkosten bei der Berechnung der geschätzten Kosten von Bauprodukten fest.

Die in den Richtlinien enthaltenen Bestimmungen werden zur Anwendung durch Organisationen empfohlen, unabhängig von der Abteilungszugehörigkeit und der Eigentumsform, die Bauarbeiten unter Einbeziehung von Mitteln aus dem Staatshaushalt aller Ebenen und staatlichen außerbudgetären sowie außerbudgetären Mitteln durchführen Finanzierungsquellen.

Die Richtlinien enthalten grundlegende Informationen über das Gemeinkostensystem, das sich in der Russischen Föderation unter den Bedingungen der Marktbeziehungen entwickelt hat.

Die Richtlinien berücksichtigen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation, des Bundesgesetzes der Russischen Föderation „Über Investitionstätigkeiten in der Russischen Föderation in Form von Kapitalanlagen“, der Abgabenordnung der Russischen Föderation, die Richtlinien für die Planung und Abrechnung von Baukosten sowie in geltenden Verordnungen über die Abrechnung und andere in Anlage 1 aufgeführte Dokumente.

Die methodischen Richtlinien enthalten allgemeine Regelungen zur Ermittlung der Höhe der Gemeinkosten im Bauwesen, zur Berechnung der individuellen Sätze und zur Anwendung der Gemeinkostensätze.

Die Bestimmungen dieses Dokuments gelten auch für die Einrichtungen zur Instandsetzung von Gebäuden und Bauwerken aller Sektoren der Volkswirtschaft unter Berücksichtigung der Merkmale, die in den einschlägigen methodischen Dokumenten des Gosstroy of Russia enthalten sind.

Kommentare und Vorschläge zur weiteren Verbesserung der Richtlinien sind zu richten an:

117987, Moskau, GSP-1, str. Bauherren, 8, Geb. 2, Abteilung für Preisgestaltung und geschätzte Rationierung des Gosstroy of Russia.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Richtlinien sollen die Höhe der Gemeinkosten ermitteln:

Investoren (Kunden-Entwickler) bei der Erstellung von Investorenschätzungen zur Bewertung von Investitionsprogrammen (Projekten), bei der Vorbereitung eines abzuschließenden Vertrages, inkl. bei Vertragsausschreibungen und Vertragspreisfestsetzungen, wenn diese aufgrund von Verhandlungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern zustande kommen;

Auftragnehmerorganisationen bei der Ausarbeitung von Preisvorschlägen für Ausschreibungen und Abrechnungen für die durchgeführten Arbeiten;

Design-Organisationen bei der Entwicklung von Kostenvoranschlägen.

1.2. Gemeinkosten als Teil der geschätzten Kosten für Bau- und Installationsarbeiten sind eine Reihe von Kosten, die mit der Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung von Bau-, Reparatur-, Bau- und Inbetriebnahmearbeiten sowie deren Organisation, Verwaltung und Wartung verbunden sind .

1.3. Der geschätzte Standardwert der Gemeinkosten spiegelt die branchenüblichen gesellschaftlich notwendigen Kosten wider, die Teil des Preises von Bauprodukten sind.

1.4. Um die Baukosten in verschiedenen Phasen des Investitionsprozesses zu ermitteln, wird empfohlen, ein System von Gemeinkosten zu verwenden, die je nach funktionalem Zweck und Anwendungsbereich in die folgenden Typen unterteilt werden:

Erweiterte Normen für die Hauptbauarten;

Normen für die Bauarten, Installation und Reparatur und Bauarbeiten;

Individuelle Normen für eine bestimmte Konstruktions- und Installations- oder Reparatur- und Konstruktionsorganisation.

1.5. Gemeinkosten werden indirekt als Prozentsatz der geschätzten Kosten für die Entlohnung von Arbeitern (Bauherren und Maschinenbedienern) als Teil der direkten Kosten normalisiert.

Das Verfahren zur Bestimmung der Höhe der geschätzten Kosten für die Vergütung der Arbeitnehmer ist in Anhang 2 angegeben.

Normative Akte / MDB - Methodische Dokumente im Bauwesen

STAATLICHES KOMITEE DER RUSSISCHEN FÖDERATION
FÜR BAU- UND WOHNUNGS- UND NUTZUNGSKOMPLEX

METHODISCHE ANWEISUNGEN
DURCH ERMITTLUNG DER HÖHE DER GESAMTKOSTEN IM BAU
MDB 81-33.2004

(geändert durch Änderungen und Ergänzungen, genehmigt von Rosstroy,

geändert durch das Schreiben des Ministeriums für regionale Entwicklung der Russischen Föderation vom 17. März 2011 N 6056-IP / 08)

Entwickelt vom Interregionalen Zentrum für Preisgestaltung im Bauwesen und der Baustoffindustrie des Gosstroy of Russia (V.P. Shuppo, G.P. Shpunt) unter Beteiligung von GASIS (I.G. Tsirunyan).

Berücksichtigt von der Abteilung für Preisgestaltung und geschätzte Rationierung des Gosstroy of Russia (V.A. Stepanov, I.Yu. Nosenko).

Geprüft und genehmigt auf einer Sitzung des Wissenschaftlich-Technischen Rates der Gosstroy of Russia (Protokoll vom 11. Dezember 2003 N 01-NS-17/3).

Zur Genehmigung durch das Department of Pricing and Estimated Rationing des Gosstroy of Russia eingereicht.

Angenommen und in Kraft gesetzt am 12. Januar 2004 durch das Dekret des Gosstroy of Russia vom 12. Januar 2004 N 6.

Anstelle der "Richtlinien zur Bestimmung der Höhe der Gemeinkosten im Bauwesen" MDS 81-4.99, in Kraft gesetzt durch das Dekret des Gosstroy of Russia vom 17. Dezember 1999 N 76.

Anlagen zum Dokument:
Anhang 1. Verwendet bei der Erstellung von MDB 81-33.2004
Anlage 2
Anhang 3
Anhang 4
Anhang 5
Anhang 6
Anhang 7
Anhang 8
Anhang 9

EINLEITUNG

Diese Richtlinien legen das Verfahren zur Berechnung der Höhe der Gemeinkosten bei der Berechnung der geschätzten Kosten von Bauprodukten fest.

Die in den Richtlinien enthaltenen Bestimmungen werden zur Anwendung durch Organisationen empfohlen, unabhängig von der Abteilungszugehörigkeit und der Eigentumsform, die Bauarbeiten unter Einbeziehung von Mitteln aus dem Staatshaushalt aller Ebenen und staatlichen außerbudgetären sowie außerbudgetären Mitteln durchführen Finanzierungsquellen.

Die Richtlinien enthalten grundlegende Informationen über das Gemeinkostensystem, das sich in der Russischen Föderation unter den Bedingungen der Marktbeziehungen entwickelt hat.

Die Richtlinien berücksichtigen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation, des Bundesgesetzes „Über Investitionstätigkeiten in der Russischen Föderation in Form von Kapitalinvestitionen“, des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation und der Planungsrichtlinien und Abrechnung der Baukosten, sowie in den geltenden Verordnungsgesetzen zur Abrechnung und anderen Dokumenten, die in Anhang 1 aufgeführt sind.

Die methodischen Richtlinien enthalten allgemeine Regelungen zur Ermittlung der Höhe der Gemeinkosten im Bauwesen, zur Berechnung der individuellen Sätze und zur Anwendung der Gemeinkostensätze.

Die Bestimmungen dieses Dokuments gelten auch für die Einrichtungen zur Instandsetzung von Gebäuden und Bauwerken aller Sektoren der Volkswirtschaft unter Berücksichtigung der Merkmale, die in den einschlägigen methodischen Dokumenten des Gosstroy of Russia enthalten sind.

Kommentare und Vorschläge zur weiteren Verbesserung der Richtlinien sind zu richten an:

117987, Moskau, GSP-1, str. Bauherren, 8, Geb. 2, Abteilung für Preisgestaltung und geschätzte Rationierung des Gosstroy of Russia.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Die Richtlinien sollen die Höhe der Gemeinkosten ermitteln:

Investoren (Kunden-Entwickler) bei der Erstellung von Investorenschätzungen zur Bewertung von Investitionsprogrammen (Projekten), bei der Vorbereitung eines abzuschließenden Vertrages, inkl. bei Vertragsausschreibungen und Vertragspreisfestsetzungen, wenn diese aufgrund von Verhandlungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern zustande kommen;

Auftragnehmerorganisationen bei der Ausarbeitung von Preisvorschlägen für Ausschreibungen und Abrechnungen für die durchgeführten Arbeiten;

Design-Organisationen bei der Entwicklung von Kostenvoranschlägen.

1.2. Gemeinkosten als Teil der geschätzten Kosten für Bau- und Installationsarbeiten sind eine Reihe von Kosten, die mit der Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung von Bau-, Reparatur-, Bau- und Inbetriebnahmearbeiten sowie deren Organisation, Verwaltung und Wartung verbunden sind.

1.3. Der geschätzte Standardwert der Gemeinkosten spiegelt die branchenüblichen gesellschaftlich notwendigen Kosten wider, die Teil des Preises von Bauprodukten sind.

1.4. Um die Baukosten in verschiedenen Phasen des Investitionsprozesses zu ermitteln, wird empfohlen, ein System von Gemeinkosten zu verwenden, die je nach funktionalem Zweck und Anwendungsbereich in die folgenden Typen unterteilt werden:

Erweiterte Normen für die Hauptbauarten;

Normen für die Bauarten, Installation und Reparatur und Bauarbeiten;

Individuelle Normen für eine bestimmte Konstruktions- und Installations- oder Reparatur- und Konstruktionsorganisation.

1.5. Gemeinkosten werden indirekt als Prozentsatz der geschätzten Kosten für die Entlohnung von Arbeitern (Bauherren und Maschinenbedienern) als Teil der direkten Kosten normalisiert.

Das Verfahren zur Bestimmung der Höhe der geschätzten Kosten für die Vergütung der Arbeitnehmer ist in Anhang 2 angegeben.

2. ORGANISATION DER ENTWICKLUNG VON VORSCHRIFTEN FÜR GEMEINSAME KOSTEN

2.1. Die allgemeine methodische Anleitung zur Entwicklung der Gemeinkosten wird von der Abteilung für Preisgestaltung und geschätzte Rationierung der Gosstroy of Russia (im Folgenden als Preisabteilung bezeichnet) durchgeführt.

2.2. Die Entwicklung von konsolidierten Normen für die Hauptbauarten und Normen für die Bauarten und Montagearbeiten wird von Entwicklungsorganisationen durchgeführt, die von der Preisabteilung bestimmt werden.

Die entwickelten Normenentwürfe für Gemeinkosten werden von der Interministeriellen Kommission (Arbeitsgruppe) für die Entwicklung von Dokumenten zur Preisgestaltung im Bauwesen (MVK) des Gosstroy of Russia berücksichtigt.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Prüfung im IAC nehmen die Entwicklungsorganisationen entsprechende Anpassungen an den Normentwürfen vor.

Die korrigierten Standards werden der Preisabteilung vorgelegt, die sie nach der abschließenden Prüfung in der vorgeschriebenen Weise zur Genehmigung vorlegt.

2.3. Die Entwicklung individueller Standards für bestimmte Bau- und Montage- oder Reparatur- und Bauorganisationen wird von Auftragnehmern (Kapitalgesellschaften, Aktiengesellschaften, Konzernen, Verbänden usw.) oder regionalen Zentren für die Preisbildung im Bauwesen (RCCS) auf der Grundlage von Verträgen durchgeführt mit Auftragnehmern für die Ausführung dieser Arbeiten abgeschlossen .

Die erarbeiteten Entwürfe individueller Gemeinkostensätze werden vom Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Prüfung und entsprechenden Prüfung übermittelt.

Auf Basis von Gutachten nehmen die Entwicklungsorganisationen entsprechende Anpassungen der Entwürfe individueller Gemeinkostensätze vor und übermitteln diese dem Auftraggeber zur endgültigen Freigabe.

3. REIHENFOLGE DER ENTWICKLUNG DER VORSCHRIFTEN FÜR GEMEINSAME KOSTEN

3.1. Die Ermittlung der Gesamtnormen für die Hauptbauarten erfolgt auf der Grundlage einer Analyse der Daten der statistischen Erfassung der Länder zu den Herstellungs- und Absatzkosten von Produkten (Bauleistungen, Dienstleistungen) in der gesamten Branche und zur Struktur der Lohnarbeiten durchgeführt von den wichtigsten Bauarten.

Das System dieser Normen besteht aus 10 Typen und ist in Anhang 3 angegeben.

Es ist ratsam, die aggregierten Gemeinkosten für die wichtigsten Bauarten für die Entwicklung von Investorenschätzungen und in der Phase der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für die Auftragsvergabe zu verwenden.

3.2. Standards für Gemeinkosten nach Bauart, Montage und Instandsetzung und Bauleistungen werden auf der Grundlage einer Auswertung von Daten der statistischen Beobachtung der Länder zu den Herstellungs- und Absatzkosten von Produkten (Bauleistungen, Dienstleistungen) für einzelne Fachvertretungen entwickelt , unter Berücksichtigung der Struktur der geschätzten direkten Kosten in den geschätzten Kosten für Bau, Installation, Reparatur und Bau- und Sonderbauarbeiten, die auf der Grundlage des Kostenvoranschlags und des Regulierungsrahmens von 2001 ermittelt wurden.

Das System dieser Normen besteht aus 86 Typen und ist in den Anhängen 4 und 5 angegeben.

Standards für Gemeinkosten nach Arten von Bau- und Installationsarbeiten sollten in der Phase der Entwicklung des Arbeitsentwurfs und der Kostenvoranschlagsdokumentation sowie bei der Bezahlung der durchgeführten Arbeiten angewendet werden.

3.3. Standards für Gemeinkosten nach Bauart, Bau, Reparatur sowie Bau- und Installationsarbeiten wurden ohne Berücksichtigung der Regionen des hohen Nordens und ihnen gleichgestellter Gebiete entwickelt. Das Verfahren zur Berechnung der Höhe der Gemeinkosten in diesen Bereichen ist in den Richtlinien zur Ermittlung der Höhe der Gemeinkosten in Bauausführungen in den Regionen des hohen Nordens und diesen gleichgestellten Gebieten (MDS 81-34.2004), genehmigt durch die Dekret des Gosstroy of Russia vom 12.01.2004 N 5.

3.4. Aggregierte Gemeinkostennormen nach Bauarten und Gemeinkostennormen nach Bauarten, Montage- und Instandsetzungs- und Bauarbeiten können durch das ermächtigte Bundesorgan der Exekutive im Zusammenhang mit der Veröffentlichung neuer Rechts- und Verwaltungsakte angepasst sowie zugrunde gelegt werden auf den Ergebnissen von Beobachtungen und Analysen der tatsächlichen Gemeinkosten von Bauorganisationen.

3.5. Die individuellen Gemeinkostensätze der Auftragnehmer werden auf der Grundlage der geschätzten Kosten für die Verwaltung, Organisation und Aufrechterhaltung des Bauablaufs festgelegt und müssen die tatsächlichen Bedingungen eines bestimmten Bauwerks berücksichtigen, die von den durchschnittlich vorgesehenen abweichen aggregierte Gemeinkostensätze.

3.6. Es ist ratsam, die individuellen Gemeinkosten nach der Einzelkalkulationsmethode zu berechnen, die die Berechnung der Masse der Gemeinkosten für bestimmte Auftragnehmer nach der Berechnungs- und Analysemethode nach Kostenpositionen vorsieht und der Lohnkasse des Baus zuordnet Arbeiter und Maschinenbediener.

Die Liste der Gemeinkostenpositionen im Bau befindet sich in Anlage 6.

Von den fünf in der genannten Liste vorgesehenen Abschnitten werden bei der Berechnung der Gemeinkosten die Kostenpositionen V des Abschnitts „Kosten, die nicht in den Gemeinkostensätzen enthalten sind, aber den Gemeinkosten zurechenbar sind“ nicht berücksichtigt.

Diese schließen ein:

Arbeitsbedingte Invaliditätsleistungen, die auf der Grundlage von Gerichtsurteilen an Arbeitnehmer gezahlt werden;

Steuern, Gebühren, Zahlungen und andere obligatorische Abzüge, die gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren vorgenommen werden (mit Ausnahme der Abzüge für die einheitliche Sozialsteuer);

Die Kosten für Zahlungen (Versicherungsprämien) für freiwillige Versicherungen gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren, Transportmittel (Wasser, Luft, Boden), zivilrechtliches Eigentum von Organisationen - Quellen erhöhter Gefahr, zivilrechtliche Haftung von Träger, Berufshaftpflicht, freiwillige Versicherungen gegen Unfallfälle und Krankheiten sowie Krankenversicherung;

Abzüge von der Reserve für den Bau von temporären (Titel-)Gebäuden (Bauwerken) in Fällen, in denen die Mittel für deren Bau im freien (vertraglichen) Baupreis vorgesehen sind;

Die Kosten für die Beförderung von Arbeitnehmern, die in einer Entfernung von mehr als 3 Kilometern von der Arbeitsstätte zur Arbeitsstätte und zurück wohnen, mit Straßenfahrzeugen (eigene oder gemietete), wenn der kommunale oder städtische Nahverkehr nicht in der Lage ist, ihre Beförderung sicherzustellen, und dies der Fall ist es ist nicht möglich, den Transport durch die Organisation spezieller städtischer Personenverkehrswege zu organisieren; zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Gewinnung von Mitteln einer Bauorganisation auf vertraglicher Basis mit lokalen Exekutivbehörden zur Deckung der Kosten für den Transport von Arbeitnehmern auf dem Boden, auf städtischen öffentlichen Verkehrswegen (mit Ausnahme von Taxis), die die auf der Grundlage der festgelegten Beträge überschreiten aktuelle Tarife für die jeweiligen Verkehrsträger;

Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung von Auftragsarbeiten auf Rotationsbasis;

Kosten für die Verlegung von Bauorganisationen und deren Abteilungen auf andere Baustellen;

Die in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehenen Kosten im Zusammenhang mit der Anwerbung von Arbeitskräften, einschließlich der Zahlung für Absolventen von Berufsschulen und jungen Berufstätigen, die eine höhere oder weiterführende Fachbildungseinrichtung abgeschlossen haben, Fahrten zum Arbeitsplatz sowie Urlaub vor Arbeitsbeginn;

Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Studententeams, Militärbaueinheiten und anderen Kontingenten beim Bau von Einrichtungen (gemäß den geltenden Gesetzen der Russischen Föderation);

Aufwendungen für die Durchführung besonderer Maßnahmen zur Sicherstellung normaler Arbeitsbedingungen (gegen Radioaktivität, Silikose, Malaria, Mücken, Enzephalitis-Milben etc.);

Kosten im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitskräften zur Durchführung von Bau-, Installations- und Sonderbauarbeiten. Aus steuerlichen Gründen werden diese Kosten in den von der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Beträgen akzeptiert;

Laufende Kosten im Zusammenhang mit der Wartung und dem Betrieb von Umweltfonds (Aufbereitungsanlagen, Aschesammler, Filter und andere Umweltanlagen), Abwasserbehandlung und andere Arten von laufenden Umweltkosten;

Andere Kosten, die von Kunden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften erstattet werden.

Die ausgewiesenen Kosten im Jahresabschluss sind in der Position „Gemeinkosten“ enthalten, und in der Kostenvoranschlagsdokumentation sind sie in Kapitel 8 „Fliegende Bauten und Bauwerke“ und Kapitel 9 „Sonstige Arbeiten und Kosten“ des konsolidierten Kostenvoranschlags für den Bau enthalten.

3.7. Bei der Berechnung eines individuellen Gemeinkostensatzes sollte eine Einzelkalkulation durchgeführt werden:

Für normalisierte Kostenpositionen - auf der Grundlage bestehender gesetzlicher und behördlicher Dokumente, die ihren Wert regeln;

Für nicht standardisierte Kostenpositionen - gemäß den Abrechnungsdaten der Auftragnehmer.

3.8. Bei der Berechnung des individuellen Gemeinkostensatzes müssen die jährlichen Daten der statistischen Beobachtung des Bundesstaates zu den Kosten der Produktion und des Verkaufs von Produkten (Arbeiten, Dienstleistungen) im Formular 5-z analysiert werden, die durch den Erlass der staatlichen Statistik genehmigt wurden Komitee von Russland vom 09.09.2003 N 82.

3.9. Für eine sachverständige Abschätzung der Ausgaben nach Gemeinkosten empfiehlt es sich, die in den Anlagen 8 und 9 angegebenen Daten zur aufgeschlüsselten Struktur der Gemeinkosten nach Elementen sowie zur durchschnittlichen Branchenstruktur der Gemeinkosten zu verwenden dienen nur als Referenz und können nicht zur Berechnung des individuellen Gemeinkostensatzes verwendet werden.

3.10. Bei der Berechnung eines individuellen Gemeinkostensatzes sollten Gemeinkosten (Werkstätten) von Hilfs-, Hilfsproduktions-, Dienstleistungs- und anderen Einrichtungen, die in einer unabhängigen (separaten) Bilanz oder als Teil von Unterabteilungen von Vertragsorganisationen geführt werden, nicht berücksichtigt werden.

Diese Kosten sind in den Kosten für Produkte oder Dienstleistungen dieser Betriebe enthalten.

3.11. Bei der Entwicklung individueller Gemeinkostensätze ist zu berücksichtigen, dass gemäß den Bestimmungen des zwischen ihnen geschlossenen Bauvertrages über das Verhältnis zwischen den Generalunternehmerorganisationen und dem Subunternehmer der Subunternehmer zu Lasten der Gemeinkosten überführt Kosten, eine Gebühr an den Generalunternehmer zur Deckung der Verwaltungs- und Geschäftskosten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der technischen Dokumentation und der Koordinierung der Arbeiten, der Abnahme und Lieferung der Arbeiten, der Logistik, der Bereitstellung von Feuer- und Wachwachen, der Sicherheit, temporären (kein Titel) Gebäuden und Strukturen etc. Gleichzeitig ordnet der Subunternehmer die Höhe der Abzüge den angegebenen Gemeinkostenpositionen zu und der Generalunternehmer reduziert entsprechende Ausgaben entsprechend.

4. ANWENDUNG DER VERORDNUNG FÜR GEMEINSAME KOSTEN
BEI DER ERSTELLUNG VON SCHÄTZUNGSUNTERLAGEN FÜR DEN BAU
GEGENSTÄNDE UND ZAHLUNGEN FÜR AUSGEFÜHRTE ARBEITEN

4.1. Die Höhe der Gemeinkosten wird in lokalen Schätzungen (Schätzkalkulationen) auf dem aktuellen Preisniveau (grundlegendes Preisniveau, das in der Schätzung 2001 und im Regulierungsrahmen berücksichtigt wird) ermittelt.

(geändert durch Änderungen und Ergänzungen, genehmigt von Rosstroy)

Bei Verwendung aggregierter Gemeinkostenstandards nach Bauart werden die Gemeinkosten am Ende der Schätzung (Kalkulation) nach der Summe der Einzelkosten verrechnet.

Die Abgrenzung der Gemeinkosten nach Bauart, Montage und Reparatur sowie Bauleistungen erfolgt für Arbeitspakete, die gemäß dem Namen der Sammlungen GESN-2001, GESNm-2001, GESNr-2001 und GESNp-2001 festgelegt sind.

(geändert durch Änderungen und Ergänzungen, genehmigt von Rosstroy)

Die Zuordnung der Gemeinkosten nach Art der Arbeiten zu den angegebenen Erhebungen (Umfang) ist in den Anlagen 4 und 5 angegeben.

(geändert durch Änderungen und Ergänzungen, genehmigt von Rosstroy)

In Fällen, in denen es beim Bau von Kernkraftwerken keine Standards für Gemeinkosten nach Art der Arbeiten gibt, darf ein aggregierter Standard für Gemeinkosten nach Bauart angewendet werden.

4.2. Das Verfahren zur Anwendung von Gemeinkosten in Schätzungen hängt von der Methode zur Bestimmung der geschätzten Kosten für Bau- und Installationsarbeiten und der Bereitstellung der Projektdokumentation ab.

4.3. Wenn bei der Verwendung der Ressourcenmethode bei der Erstellung lokaler Schätzungen (Budgets) die Mittel für die Entlohnung der Arbeitnehmer zum aktuellen Preisniveau bestimmt werden, kann die Höhe der Gemeinkosten nach folgender Formel bestimmt werden:

in der Projektphase:

, (3)

wobei H die Höhe der Gemeinkosten ist, reiben. oder tausend Rubel;

Z - die Höhe der Mittel für die Vergütung von Bauarbeitern und Maschinenbedienern, die als Teil der direkten Kosten der lokalen Schätzungsberechnung (Schätzung) berücksichtigt werden, reiben. oder tausend Rubel;

N s - aggregierter Standard der Gemeinkosten nach Bauart, angegeben in Anlage 3 (in Prozent);

H n - individueller Gemeinkostensatz für den Auftragnehmer (in Prozent);

Н pi - Standardgemeinkosten für die i-te Art von Bau-, Installations- und Reparaturarbeiten, angegeben in den Anhängen 4 und 5 (in Prozent).

4.4. Bei der Anwendung der Basisindexmethode, wenn die Berechnung der Mittel für die Vergütung der Arbeitnehmer auf der Grundlage des geschätzten Werts der Vergütung erfolgt, der in der geschätzten gesetzlichen Grundlage von 2001 berücksichtigt wird, können die folgenden Formeln angewendet werden:

in der Projektphase:

, (4)

in der Phase der Arbeitsdokumentation:

, (5)

, (6)

wobei Z s und Z m - der geschätzte Gesamtwert der Vergütung von Bauarbeitern und Maschinenbedienern für die Anlage auf dem Niveau der geschätzten Normen und Preise zum 01.01.2000 in Rubel;

Und aus - dem Index der aktuellen Höhe der Mittel für Löhne im Bauwesen in Bezug auf die Höhe der geschätzten Löhne der Arbeiter, berücksichtigt durch geschätzte Normen und Preise seit 2001;

(geändert durch Änderungen und Ergänzungen, genehmigt von Rosstroy)

Z ci und Z mi - geschätzte Gesamtlöhne für die i-te Art von Arbeit für Bauarbeiter und Maschinenbediener auf dem Niveau der geschätzten Preise zum 01.01.2000 in Rubel;

n ist die Gesamtzahl der Arten von Arbeiten an diesem Objekt.

4.5. Bei der Erstellung von Kostenvoranschlagsunterlagen für den Bau von Anlagen wird empfohlen, wenn der Subunternehmer, der bestimmte Arten von Bauarbeiten durchführt, unbekannt ist, die geschätzten Kosten dieser Arbeiten anhand des Gemeinkostensatzes für den Generalunternehmer zu ermitteln. Bei der Verrechnung des Generalunternehmers mit dem Subunternehmer für die erbrachten Leistungen wird der Gemeinkostensatz des Subunternehmers angesetzt.

4.6. Um die Kosten für Bauarbeiten zu ermitteln, die von einzelnen Unternehmern (Einzelpersonen) im Rahmen von Haushalts- oder Bauverträgen ausgeführt werden, wird empfohlen, die Höhe der Gemeinkosten auf der Grundlage einer individuellen Norm zu berechnen, indem nach Kostenpositionen berechnet wird, wobei nur diese Kosten und berücksichtigt werden Aufwandsposten, die den tatsächlichen Durchführungsbedingungen Haus- oder Bauarbeiten entsprechen.

Abschnitt 4.7 des MDS 81-33.2004 wurde ab dem 1. Januar 2011 ungültig (Schreiben des Ministeriums für regionale Entwicklung der Russischen Föderation vom 6. Dezember 2010 N 41099-kk / 08).

4.7. Bei der Ermittlung der geschätzten Baukosten und der Berechnung der geleisteten Arbeit für einzelne Unternehmer und Organisationen, die das vereinfachte Steuersystem verwenden, müssen die mit der Zahlung der einheitlichen Sozialsteuer (UST ).

Wenn Organisationen in lokalen Schätzungen aggregierte Standards für Gemeinkosten nach Bauart oder Bauart, Installation und Reparatur und Bauarbeiten verwenden, wird ein Koeffizient von 0,7 auf diese Standards angewendet.

4.8. Standards für Gemeinkosten für Arbeiten zur Instandsetzung von Industriegebäuden und -konstruktionen, die von Auftragnehmern durchgeführt werden, werden in den für Bauarbeiten festgelegten Beträgen akzeptiert.

Gleichzeitig wird ein Reduktionsfaktor von 0,9 nicht angewendet, um die geschätzten Kosten für die Überholung von Industrieanlagen unter Verwendung von Overhead-Standards für Bauarten und Installationsarbeiten zu ermitteln.

4.9. Die Höhe der Gemeinkosten für Bauarbeiten (Reparatur- und Bauarbeiten), die nach wirtschaftlicher Methode durchgeführt werden, wird nach einer individuellen Norm festgelegt.

Bei der Verwendung von Gemeinkosten nach Bauarten oder Arbeitsarten in Schätzungen ist ein Koeffizient von 0,6 anzuwenden.

Der Koeffizient von 0,85 gilt nicht für den Gemeinkostensatz in Höhe von 66% des Lohnfonds der Arbeitnehmer in Kostenschätzungen für Materialien und Halbzeuge, die unter Baubedingungen hergestellt werden (Schreiben des Ministeriums für regionale Entwicklung der Russischen Föderation vom 01.03.2011 N 4391-KK / 08).

4.10. Bei der Ermittlung der geschätzten Kosten für Materialien, Halbzeuge sowie unter Baubedingungen hergestellte Metall- und Rohrleitungsrohlinge werden Gemeinkosten mit einem individuellen Satz oder in Höhe von 66% des Lohnfonds der Arbeiter (Baumeister und Maschinenarbeiter) berechnet Betreiber).

Das festgelegte Verfahren findet auch bei der Abrechnung von Werkleistungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Anwendung.

5. RECHNUNG DER GEMEINSAME KOSTEN

5.1. Die Abrechnung von Gemeinkosten wird von Bauunternehmen gemäß den Grundsätzen geführt, die im Rechnungslegungsstandard für die Abrechnung von Kosten und Einnahmen im Zusammenhang mit dem Bau festgelegt wurden.

5.2. Die Abrechnung der Gemeinkosten erfolgt auf der Grundlage der primären Buchhaltungsunterlagen (Zahlungsaufforderungen, Rechnungen, Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Anordnungen, Akte, Vorauszahlungen usw.), die in der von den einschlägigen Vorschriften vorgeschriebenen Weise erstellt werden.

5.3. Die Abrechnung der Gemeinkosten erfolgt im Journal-Warrant N 10-c auf Konto 26 „Allgemeine (Gemein-)Kosten“ getrennt für Gemeinkosten im Zusammenhang mit der Hauptproduktion und für Kosten im Zusammenhang mit der Hilfsproduktion. Die mit der Instandhaltung des nichtproduktiven Bereichs verbundenen Gemeinkosten werden direkt auf dem Konto 29 "Dienstleistende Industrie und landwirtschaftliche Betriebe" berücksichtigt.

5.4. Die monatlichen Gemeinkosten der Hauptproduktion in Bauorganisationen im Verhältnis zu den direkten Kosten beziehen sich auf die Kosten der Bauarbeiten, die auf Konto 20 „Hauptproduktion“ ausgewiesen sind, sowie auf Konto 30 „Nichtinvestitionsarbeiten“ ( mit Ausnahme der Kosten für die Errichtung temporärer Strukturen ohne Eigentumstitel).

Die Gemeinkosten der Hauptproduktion in Trusts (Strukturabteilungen) der Mechanisierung werden monatlich im Verhältnis zu den direkten Kosten auf die Konten der Bauarbeiten verteilt, die für Kunden im Rahmen von Auftragnehmerverträgen durchgeführt werden, und Arbeiten am Betrieb von Baumaschinen und -mechanismen, die als Dienstleistungen erbracht werden.

5.5. Bestimmte Arten von Ausgaben, die in den Gemeinkosten innerhalb der festgelegten Normen enthalten sind und anhand volumetrischer Indikatoren (für Unterhaltungskosten, Werbung, Weiterbildung) berechnet werden, werden in der vorgeschriebenen Weise für die gesamte Bauorganisation mit anschließender Verteilung der Grenze von festgelegt strukturelle Einteilungen.

5.6. Um den geschätzten Wert mit den tatsächlichen Gemeinkosten bei jedem Auftragnehmer zu vergleichen, sollte eine Schätzung der Gemeinkosten für alle Positionen erstellt werden, die in der Liste der Kostenpositionen enthalten sind. Für jede Position der Gemeinkosten werden wiederum separate Schätzungen (Kalkulationen) erstellt, auf deren Grundlage die Gesamthöhe und -struktur der Gemeinkosten ermittelt wird.

Der Vergleich der geschätzten und tatsächlichen Gemeinkosten ermöglicht die Gegenüberstellung der gesellschaftlich notwendigen und individuellen Kosten für die Organisation, Steuerung und Aufrechterhaltung der Bauproduktion.

In Fällen, in denen die tatsächliche Höhe der Gemeinkosten die Schätzung übersteigt, wird empfohlen, individuelle Gemeinkostensätze zu entwickeln.