Sp 62 13330 Gasverteilungssysteme.

Über das Regelwerk

1 PERFORMER: JSC "Polymergaz" unter Beteiligung von JSC "Giproniigaz"

2 EINFÜHRUNG durch das Technische Komitee für Normung TC 465 „Construction“

3 VORBEREITET zur Genehmigung durch die Abteilung Stadtplanungspolitik

4 GENEHMIGT durch Anordnung des Ministeriums für regionale Entwicklung der Russischen Föderation (Ministerium für regionale Entwicklung Russlands) vom 27. Dezember 2010 N 780 und in Kraft getreten am 20. Mai 2011 Änderung N 1 zu SP 62.13330.2011 „SNiP 42 -01-2002 Gasverteilungsanlagen“ genehmigt durch Beschluss des Bundesamtes für Bau- und Wohnungswesen und Kommunalwirtschaft (Gosstroy) vom 10.12.2012 N 81 / GS und in Kraft getreten am 01.01.2013.

5 REGISTRIERT von der Bundesagentur für technische Regulierung und Metrologie (Rosstandart) (Docipedia: SP 62.13330.2011 * Gasverteilungssysteme. Aktualisierte Version von SNiP 42-01-2002 (mit Änderungen Nr. 1, 2))

Einführung

Dieses Regelwerk legt Anforderungen fest, die den Zielen des Bundesgesetzes vom 30. Dezember 2009 N 384-FZ „Technische Vorschriften für die Sicherheit von Gebäuden und Bauwerken“, der Technischen Vorschriften „Über die Sicherheit von Gasverteilungs- und Gasverbrauchsnetzen“ entsprechen ", genehmigt durch den Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 29. November 2010 N 870SP 62.13330.2011* Gasverteilungssysteme. Aktualisierte Version von SNiP 42-01-2002 (mit Änderungen N 1, 2), Bundesgesetz vom 22. Juli 2008 N 123-FZ "Technische Vorschriften über Brandschutzanforderungen" sowie Bundesgesetz vom 23. November 2009 N 261 -FZ "Über Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz und über Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation".

Die Hauptmerkmale dieses Regelwerks sind:

  • Priorität von Anforderungen zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Betriebs von Gasverteilungsnetzen, Gasverbrauchs- und Flüssiggasanlagen;
  • Gewährleistung der Sicherheitsanforderungen, die durch technische Vorschriften und behördliche Rechtsdokumente der föderalen Exekutivorgane festgelegt sind;
  • Schutz der gesetzlich geschützten Rechte und Interessen der Verbraucher von Bauprodukten durch Regulierung der Betriebseigenschaften von Gasverteilungsnetzen, Gasverbrauch und Flüssiggasanlagen;
  • Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten moderner effizienter Technologien, neuer Materialien, vor allem Polymere, und Ausrüstung für den Bau neuer und die Wiederherstellung veralteter Gasverteilungsnetze, Gasverbrauchs- und LPG-Anlagen;
  • Gewährleistung von Energieeinsparungen und Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und Bauwerken;
  • Harmonisierung mit internationalen (ISO) und regionalen europäischen (EN) Normen.

Dieses Regelwerk wurde von Polymergaz CJSC (Entwicklungsmanager - Generaldirektor V.E. Udovenko, verantwortlicher Vollstrecker - Exekutivdirektor Yu.V. Korshunov, Vollstrecker - Kandidat der Technischen Wissenschaften B.S. Thai) unter Beteiligung von Giproniigaz OJSC (Generaldirektor, Prof. , Doktor der technischen Wissenschaften A. L. Shurayts, Leiter der Entwicklung - stellvertretender Generaldirektor, Kandidat der Wirtschaftswissenschaften M. S. Nedlin, Geschäftsführer - Assistent des stellvertretenden Generaldirektors Yu. N. Volnov, Darsteller: L. P. Suvorova, A. S. Strukova, R. P. Gordeeva).

Die Änderung N 2 zu SP 62.13330.2011 wurde von der Autorengruppe der JSC "Giproniigaz" (Doktor der technischen Wissenschaften, Prof. A. L. Shurayts, Kandidat der Wirtschaftswissenschaften. M. S. Nedlin, A. I. Kuzyaeva, A. O. Khomutov, Yu. Kostrikin) entwickelt , M. S. Sevryuk, V. E. Stankina, T. S. Bakumtseva).

Verzeichnis von GOST, SNiP, PB

SP 62.13330.2011 Gasverteilungssysteme. Aktualisierte Ausgabe von SNiP 42-01-2002

Status: aktiv

Vorwort

Die Ziele und Grundsätze der Normung in der Russischen Föderation werden durch das Bundesgesetz vom 27. Dezember 2002 N 184-FZ "Über die technische Regulierung" und die Entwicklungsregeln - durch den Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 19. November festgelegt. 2008 N 858 „Über das Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung von Regelwerken“.

Über das Regelwerk

1. Darsteller: JSC "Polymergaz" unter Beteiligung von JSC "Giproniigaz".

2. Eingeführt vom Technischen Komitee für Normung TC 465 „Construction“.

3. Bereitgestellt zur Genehmigung durch das Departement Architektur, Bauwesen und Stadtpolitik.

4. Genehmigt durch den Erlass des Ministeriums für regionale Entwicklung der Russischen Föderation (Ministerium für regionale Entwicklung Russlands) vom 27. Dezember 2010 N 780 und in Kraft gesetzt am 20. Mai 2011.

5. Registriert von der Föderalen Agentur für technische Regulierung und Metrologie (Rosstandart). Überarbeitung von SP 62.13330.2010.

Informationen über Änderungen dieses Regelwerks werden im jährlich veröffentlichten Informationsverzeichnis "Nationale Normen" und der Text von Änderungen und Ergänzungen - in den monatlich veröffentlichten Informationsverzeichnissen "Nationale Normen" veröffentlicht. Bei Überarbeitung (Ersetzung) oder Aufhebung dieses Regelwerks erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im monatlich erscheinenden Informationsverzeichnis „Nationale Normen“. Relevante Informationen, Benachrichtigungen und Texte werden auch im öffentlichen Informationssystem veröffentlicht - auf der offiziellen Website des Entwicklers (Ministerium für regionale Entwicklung Russlands) im Internet.

Einführung

Dieses Regelwerk legt Anforderungen an die Planung, den Bau, den Umbau, die Überholung, den Ausbau und die technische Umrüstung von Gasverteilungsnetzen, Gasverbrauchs- und Flüssiggasanlagen (LHG) fest, die dazu bestimmt sind, Verbrauchern, die Erdgas verwenden, natürliche und verflüssigte Kohlenwasserstoffgase bereitzustellen Kraftstoff sowie Anforderungen an ihre Sicherheits- und Betriebseigenschaften, die die Einhaltung der Anforderungen des Bundesgesetzes vom 30. Dezember 2009 N 384-FZ "Technische Vorschriften zur Sicherheit von Gebäuden und Bauwerken", Bundesgesetz vom 23. November, gewährleisten , 2009 N 261-FZ „Über Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz und über die Änderung bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“ und Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Oktober 2010 N 870 „Technische Vorschriften zur Sicherheit von Gas Verteilungs- und Gasverbrauchsnetze".

Die Hauptmerkmale dieses Regelwerks sind:

  • Priorität von Anforderungen zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Betriebs von Gasverteilungsnetzen, Gasverbrauchs- und Flüssiggasanlagen;
  • Gewährleistung der Sicherheitsanforderungen, die durch technische Vorschriften und behördliche Rechtsdokumente der föderalen Exekutivorgane festgelegt sind;
  • Schutz der gesetzlich geschützten Rechte und Interessen der Verbraucher von Bauprodukten durch Regulierung der Betriebseigenschaften von Gasverteilungsnetzen, Gasverbrauch und Flüssiggasanlagen;
  • Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten moderner effizienter Technologien, neuer Materialien, vor allem Polymere, und Ausrüstung für den Bau neuer und die Wiederherstellung veralteter Gasverteilungsnetze, Gasverbrauchs- und LPG-Anlagen;
  • Gewährleistung von Energieeinsparungen und Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und Bauwerken;
  • Harmonisierung mit internationalen (ISO) und regionalen europäischen (EN) Normen.

Dieses Regelwerk wurde von CJSC "Polymergaz" (Entwicklungsleiter - General Dr. V.E. Udovenko, verantwortlicher Vollstrecker - Vollstrecker Dr. Yu.V. Korshunov, Vollstrecker - Kandidat der technischen Wissenschaften V.S. Tkhai) unter Beteiligung von OAO "Giproniigaz" entwickelt. (allg. Arzt, Prof., Kandidat der technischen Wissenschaften A.L. Shurayts, Entwicklungsleiter - stellvertretender General. Dr. M.S. Nedlin, Exekutivbeamter - stellvertretender stellvertretender General Dr. Yu.N.Volnov, Darsteller - L.P. Suvorova, A.S. Strukova, R.P. Gordejew).

Bevor Sie einen elektronischen Antrag an das russische Bauministerium senden, lesen Sie bitte die unten aufgeführten Regeln für die Nutzung dieses interaktiven Dienstes.

1. Elektronische Anträge im Zuständigkeitsbereich des russischen Bauministeriums, die gemäß dem beigefügten Formular ausgefüllt wurden, werden zur Prüfung angenommen.

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3. Elektronische Einsprüche, die über das offizielle Internetportal des Bauministeriums Russlands gesendet werden, werden zur Prüfung an die Abteilung für die Arbeit mit Einsprüchen von Bürgern übermittelt. Das Ministerium sorgt für eine objektive, umfassende und zeitnahe Prüfung der Anträge. Die Prüfung elektronischer Beschwerden ist kostenlos.

4. Gemäß dem Bundesgesetz vom 2. Mai 2006 N 59-FZ „Über das Verfahren zur Prüfung von Anträgen von Bürgern der Russischen Föderation“ werden elektronische Anträge innerhalb von drei Tagen registriert und je nach Inhalt an die Struktur gesendet Abteilungen des Ministeriums. Der Einspruch wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Registrierung geprüft. Ein elektronischer Einspruch, der Probleme enthält, deren Lösung nicht in die Zuständigkeit des russischen Bauministeriums fällt, wird innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Registrierung an die zuständige Stelle oder den zuständigen Beamten gesendet, zu dessen Zuständigkeit die Lösung der angesprochenen Probleme gehört den Einspruch, mit Mitteilung an den Bürger, der den Einspruch eingereicht hat.

5. Eine elektronische Beschwerde wird nicht berücksichtigt, wenn:
- das Fehlen des Vor- und Nachnamens des Antragstellers;
- Angabe einer unvollständigen oder ungenauen Postanschrift;
- obszöne oder beleidigende Ausdrücke im Text;
- das Vorhandensein einer Bedrohung des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums eines Beamten sowie seiner Familienangehörigen im Text;
- Verwendung eines nicht-kyrillischen Tastaturlayouts oder nur Großbuchstaben beim Tippen;
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6. Die Antwort an den Beschwerdeführer wird an die beim Ausfüllen des Formulars angegebene Postanschrift gesendet.

7. Bei der Prüfung eines Einspruchs dürfen die darin enthaltenen Informationen sowie Informationen zum Privatleben eines Bürgers nicht ohne seine Zustimmung weitergegeben werden. Informationen über die personenbezogenen Daten von Bewerbern werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der russischen Gesetzgebung zu personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet.

8. Über die Website eingegangene Beschwerden werden zusammengefasst und der Leitung des Ministeriums zur Information vorgelegt. Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen werden periodisch in den Rubriken „für Anwohner“ und „für Spezialisten“ veröffentlicht.