Zusammenfassung: Umsetzung der Funktion des Generaldesigners. Generalplaner Hauptfunktionen des Generalunternehmers und Generalplaners

Fungiert als Generaldesigner. Die Rolle des Generalplaners während der Bauphase ist eine der wichtigen Komponenten für den Erfolg des zukünftigen Unternehmens als Ganzes. Ein erfolgreiches Projekt verschafft Ihnen Wettbewerbsvorteile. Der Generaldesigner trägt die volle Verantwortung für das Projekt – von der Idee bis zur Umsetzung.

Die Hauptaufgaben des General Designers sind zum einen die Umsetzung konzeptionelles Design und Abstimmung des Projektkonzepts mit dem Kunden, und zweitens eine umfassende Organisation der Entwicklung der Projektdokumentation und deren Zusammenführung in einem einzigen Projekt.

Außerdem übt der Generalplaner eine zentralisierte Projektkontrolle über Subunternehmer aus, stellt die Entwicklung eines vollständigen Satzes von Erstgenehmigungen zur Genehmigung durch Regierungsbehörden und die Erstellung von Arbeitsunterlagen sicher, die erstellt werden, nachdem das Projekt die staatliche Expertise bestanden hat.

Der Generalplaner begleitet das Projekt bis zur Baufertigstellung, Durchführung Aufsicht des Autors. Danach bestätigt der Generalplaner, wenn dies im Städtebaugesetz vorgesehen ist, die Übereinstimmung des gebauten Objekts mit der Planungsdokumentation, um eine Schlussfolgerung über die Übereinstimmung des Kapitalbauobjekts mit den Anforderungen der technischen Vorschriften zu erhalten erhalten Gesetz über die Inbetriebnahme der Anlage.

"Ingenieurbüro" 2K " wie der allgemeine Designer zunächst implementiert konzeptionelles Design, also das Entwerfen auf der Ebene der Bedeutung und des Hauptinhalts. Dies ist die Hauptidee des Autors und die Vorstellung von der Wertentwicklung des zukünftigen Vermögens. Wir erstellen ein konzeptionelles Projekt - eine Vision der Gesamtsituation in der Anfangsphase des Entwurfs, wenn Entscheidungen getroffen werden, die das spätere Erscheinungsbild des Objekts bestimmen. Nach Erstellung und Abstimmung des Konzepts mit dem Kunden "Ingenieurbüro" 2K " beginnt die Detailplanung des Projekts.

"Ingenieurbüro" 2K " verfügt über alle notwendigen Fähigkeiten für die erfolgreiche Ausübung der Funktionen des Generaldesigners. Unser Unternehmen ist mit erfahrenen und hochqualifizierten Konstrukteuren besetzt. Die Entwicklung der Projektdokumentation impliziert die folgenden funktionalen Verantwortlichkeiten für das allgemeine Design:

  • Organisation der Gestaltung aller Phasen des Projekts;
  • Kontrolle über den Entwurfsprozess unter Einhaltung der Fristen und Entwurfsphasen;
  • Qualitätskontrolle der entwickelten Projektdokumentation auf Einhaltung der aktuellen SNiP, GOST, Regeln, Anweisungen, staatlichen Standards und technischen Spezifikationen;
  • Koordinierung der Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation;
  • Übermittlung der Unterlagen an die staatlichen Prüfungsstellen zur Genehmigung;
  • Einholen von Baugenehmigungen;
  • Unterstützung bei der Auswahl eines Bauunternehmens;
  • rechtzeitige Übergabe der Projektdokumentation an den Generalunternehmer.

Spezialisten nehmen Ihnen die Suche nach Architekten, Ingenieuren und anderen Projektbeteiligten ab, organisieren deren Arbeit und verteilen verantwortungsvolle Aufgaben untereinander. Sie müssen nicht die Aktivitäten von einem Dutzend Firmen in verschiedenen Abschnitten der Projektdokumentation koordinieren, die Richtigkeit der Daten überprüfen und die Durchführung von Projekten kontrollieren. Der Generalplaner ist gegenüber dem Auftraggeber für die Arbeitsergebnisse des von ihm gewählten Subunternehmers voll verantwortlich.

Im Laufe der Arbeit, Designer "Ingenieurbüro" 2K "Überwachung und Korrektur des Wiederaufbau- oder Bauprozesses. Im Falle einer Änderung der Bau- oder Umbaubedingungen nehmen die Planer umgehend Änderungen am Projekt vor. Dieselbe Gruppe identifiziert und korrigiert Fehler, korrigiert Mängel während der Konstruktion des Objekts.

Wenn alle Arbeiten abgeschlossen und das Objekt übergeben ist, der zuständige Vertreter "Ingenieurbüro" 2K " beteiligt sich an der Erbringung seines Staatsauftrags auf Augenhöhe mit dem Generalunternehmer.

Projekte vorbereitet "Ingenieurbüro" 2K ", zeichnen sich durch Neuheit der Ansichten, Designgenauigkeit und eine umfassende Lösung der gestellten Aufgaben aus.

Staatliche Universität für Architektur und Bauingenieurwesen St. Petersburg

Institut für Höhere Studien und Professional

Umschulung von Spezialisten

Qualifizierungsarbeit zum Thema:

„Umsetzung der Funktion des Generaldesigners“

St. Petersburg

Einleitung…………………………………………...…………….………..3

I. Umsetzung der Funktionen des Generaldesigners ........... 4

1. Angaben zur Wahrnehmung der Funktion des Generalplaners ……...5

2. Funktionale Pflichten des Generalkonstrukteurs ………………..6

3. Rechte und Pflichten des Generalkonstrukteurs ……………………… 8

4. Schematische Darstellung des Projektmanagements ………………………9

Fazit ………………………….…………………………………...10

Referenzliste……………………………….................................... 11

Einführung

Der Bau von Unternehmen, Gebäuden, Bauwerken und anderen Einrichtungen erfolgt nach Projekten. Ein Bauprojekt ist eine Reihe von grafischen, technischen, wirtschaftlichen, textuellen Dokumenten und Berechnungen, die erforderlich sind, um die Machbarkeit und Durchführbarkeit des Baus eines Objekts in einem bestimmten Gebiet und termingerecht zu bestimmen.

Wie beginnt die Konstruktion oder Rekonstruktion eines Objekts? Von der Suche nach denen, die es zum Leben erwecken. In der Regel sind dies Generalplaner, Generalunternehmer und Generallieferant.

Den ersten Platz in diesem Dreiklang nimmt zu Recht der Generaldesigner ein – derjenige, der die Gesamtverantwortung für das Projekt trägt – von der Idee bis zur Umsetzung. Nicht umsonst wird der Generalplaner meist im Wettbewerb ausgewählt: Eine Ausschreibung wird ausgeschrieben und das siegreiche Unternehmen erhält das Recht, das Projekt zu entwickeln, die Projektdokumentation und den Organisationsplan zu erstellen.

ich . Implementierung der Funktionen des General Designers

Allgemeiner Designer- die erste juristische Person in der Organisation und Durchführung von Design- und Architektenaufsicht.

Zu den Aufgaben des technischen Kunden gehört es, den Vertragsabschluss mit Design- und Vermessungs-Designorganisationen zu organisieren. Es ist optimal, eine Vereinbarung mit der allgemeinen Konstruktionsorganisation abzuschließen, die die volle Verantwortung für die Entwicklung der erforderlichen Projektdokumentation übernimmt.

Die weltweite Praxis besteht darin, Unternehmen anzuziehen, die auf eine Reihe von Projektmanagementdiensten im Baubereich spezialisiert sind (die Funktion des Kunden ist der Entwickler). Solche Unternehmen beschäftigen Spezialisten mit unterschiedlichen Profilen und:

Tätigkeit als Anlageberater,

Während des gesamten Planungs- und Bauprozesses in seinem Interesse handeln,

die Aktivitäten anderer Teilnehmer organisieren und koordinieren,

Prüfung der Verträge der Teilnehmer,

Überwachen Sie den Projektfortschritt und das Budget.

In der Regel bieten solche Unternehmen auch einen technischen Kundendienst an. Die Anwesenheit eines professionellen Projektmanagers reduziert die Risiken, die mit den Besonderheiten des Vertragsabschlusses mit dem Generalplaner und Generalunternehmer verbunden sind, und ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Investitionsanziehung.

Der Kunde - der Entwickler ist verpflichtet, dem Generalplaner Folgendes zur Verfügung zu stellen:

erste Genehmigungsunterlagen,

Vereinbaren Sie mit dem Investor und dem Generalplaner den Zeitplan für die Freigabe der Entwurfs- und Schätzungsdokumentation, die Entwurfsaufgabe,

Akzeptieren Sie die Ergebnisse der Arbeit,

Stimmen Sie das Ergebnis mit den Behörden ab.

Die Kehrseite einer solchen Allianz ist das Fehlen einer objektiven Bewertung des Projektfortschritts. Daher muss der Investor eine Vereinbarung mit dem Generalplaner schließen, um schneller und besser zu einem Ergebnis zu kommen.

Der Generalplaner kann im Rahmen einer Vertragsvereinbarung andere juristische Personen und natürliche Personen mit der Durchführung der Architektenaufsicht beauftragen, gemäß den Abschnitten der von ihnen erstellten Entwurfsdokumentation. In notwendigen Fällen kann der Auftraggeber im Einvernehmen mit dem Generalplaner mit juristischen und natürlichen Personen einen direkten Vertrag über die Durchführung der Bauaufsicht für bestimmte Arbeiten abschließen.

1. Angaben zur Wahrnehmung der Funktion des General Designers.

Der Generalplaner ist verantwortlich für die umfassende termingerechte Entwicklung von Projekten und Schätzungen von qualitativ hochwertigen, technischen und wirtschaftlichen Indikatoren sowie für die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem Städtebaugesetzbuch der Russischen Föderation und den behördlichen Dokumenten der Russischen Föderation Föderation und Bestimmungen für die Funktion des Generaldesigners.

Gemäß der Hauptaufgabe ist der General Designer verantwortlich für:

Im Bereich der Sicherstellung und Überwachung der Entwicklung einer qualitativ hochwertigen Planungs- und Kostenvoranschlagsdokumentation;

Gibt Ausgangsdaten für die Entwicklung der Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation aus;

Stellt die Vollständigkeit und Qualität der an die Entwicklungsorganisation ausgegebenen ursprünglichen Konstruktionsdaten sicher;

Bereitet zusammen mit Design- und Vermessungsorganisationen Aufträge für die Entwicklung von Design- und Schätzungsdokumentationen vor und koordiniert sie in der vorgeschriebenen Weise;

Schließt mit den zuständigen Organisationen Verträge zur Durchführung von Entwurfs- und Erhebungs-, Entwurfs- und ggf. Forschungsarbeiten ab;

Koordiniert mit der Designorganisation den Kalenderplan für die Entwicklung und Ausgabe von Design- und Kostenvoranschlagsdokumentationen;

beaufsichtigt seine Umsetzung;

Organisiert gemäß dem festgelegten Verfahren die Koordinierung, Genehmigung und erneute Genehmigung der Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation (mit der Bestimmung des Vertragspreises) sowie die Einführung von Korrekturen in die relevante Dokumentation auf der Grundlage der Kommentare und Schlussfolgerungen von Auftragnehmer und Prüfstellen.

2. Funktionale Pflichten des Generalkonstrukteurs.

Entsprechend der Hauptaufgabe ist der Generalkonstrukteur verantwortlich für:

Mitwirkung bei der Vorbereitung des Auftrags zur Gestaltung und Auswahl eines Baugrundstücks;

Festlegung des Umfangs, der Phasen und der Kosten der Entwurfsarbeiten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer;

Vorbereitung und rechtzeitige Erteilung von Aufträgen für Design- und Ingenieurstudien an Subunternehmer.

Registrierung von Verträgen für die Durchführung aller Arten von Entwurfs- und Vermessungsarbeiten.

Der Abschluss direkter Verträge zwischen dem Kunden und einzelnen Fachorganisationen ist ohne Zustimmung des Generalplaners nicht zulässig.

Erstellung im Auftrag des Kunden auf Kosten seiner Mittel von Ausgangsdaten zur Konstruktion.

Vorbereitung des Arbeitsplans zusammen mit dem Kunden, Auftragnehmer, Unterauftragnehmern, Planungs- und Vermessungsorganisationen.

Rechtzeitige Lösung von Problemen, die von Subunternehmern im Entwurfsprozess und vom Auftragnehmer - während des Bauprozesses - entstehen.

Koordination der Arbeit von Subunternehmern und Koordination von architektonischen und planerischen, räumlich-räumlichen, technischen Lösungen und Umweltanforderungen bei der Durchführung einer Reihe von Entwurfsarbeiten.

Koordination im Designprozess grundlegender technischer Lösungen, die von Subunternehmern übernommen werden.

Sicherstellung der Übereinstimmung von Projekten mit der Entwurfsaufgabe.

Abnahme von Subunternehmern der fertigen Projektdokumentation.

Fertigstellung aller Planungs- und Kund deren Übergabe an den Kunden, einschließlich der von Unterauftragnehmern entwickelten, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Organisationen für die rechtzeitige Erstellung der Dokumentation für die relevanten Teile des Projekts in hoher Qualität verantwortlich sind.

Teilnahme an der Überprüfung, Genehmigung und Genehmigung der Projektdokumentation in der von den aktuellen Anweisungen vorgeschriebenen Weise.

Eine Vereinbarung mit dem Kunden kann zusätzliche Funktionen des allgemeinen Designers definieren, einschließlich:

Bildung einer Datenbank über den laufenden und laufenden Bau von Zivil- und Wohnanlagen,

Ingenieur- und Verkehrsinfrastruktur,

Verfügbarkeit der Projektdokumentation

Zustand von Gebäuden und Bauwerken,

technische und wirtschaftliche Indikatoren,

Regulierungsfragen usw.;

Entwicklung von Vorschlägen für eine langfristige Planung von Design- und Forschungsarbeiten;

Identifizierung und Untersuchung von Gebieten für den Wohnungs- und Zivilbau,

Verallgemeinerung und Nutzung der gewonnenen Daten für die Ausarbeitung von Plänen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Stadt und anderer Funktionen.

Die Kosten für die Erfüllung zusätzlicher Funktionsaufgaben werden durch Arbeitskosten oder Vertragspreise bestimmt.

Der Generalplaner erfüllt seine Aufgaben und Funktionspflichten in enger Zusammenarbeit mit lokalen Architektur- und Stadtplanungsbehörden, Generalplanern von Industrieanlagen, einem einzelnen (General-) Auftraggeber und Generalunternehmer.

3. Rechte und Pflichten des Generaldesigners

Der Generaldesigner hat das Recht:

Die Kontrolle der Subunternehmer über die Qualität des Entwurfs und der Erhebungen auszuüben und die Fertigstellung der Arbeiten innerhalb der in den genehmigten Zeitplänen festgelegten Fristen sowie die Beseitigung der in den Projekten festgestellten Mängel zu verlangen.

Fordern Sie den Kunden auf, bereits genehmigte, aber nicht realisierte Projekte oder individuelle Designlösungen als veraltet zu bewerten und nicht den Anforderungen moderner Stadtplanung zu entsprechen.

Legen Sie im Einvernehmen mit dem Kunden und dem Auftragnehmer eine reduzierte Zusammensetzung und ein reduziertes Volumen an Entwurfs- und Planungs- und Entwurfs- und Schätzungsdokumentationen fest, die ausreichen, um Entwurfslösungen zu bewerten, die Baukosten zu bestimmen und Bauarbeiten durchzuführen.

Erhalten Sie zusätzliche Materialien und Dokumente von Ministerien, Abteilungen und Gemeinderäten für die Erfüllung der ihm übertragenen Funktionen.

Vorschriften über die Designorganisation - der Generaldesigner der Stadt (Dorf)

Verordnung Nr. 368 vom 29. Dezember 1988 des Staatlichen Komitees für Architektur genehmigt und ab 1. Juli 1989 werden die unten veröffentlichten Bestimmungen über die Designorganisation - der Generaldesigner der Stadt (des Dorfes) in Kraft gesetzt.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Bestimmung, die gemäß dem Beschluss des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 19. September 1987 Nr. 1058 „Über die weitere Entwicklung der sowjetischen Architektur und Stadtplanung“ entwickelt wurde, bestimmt die Pflichten und Rechte und Aufgaben der Planungsorganisation - der Generalplaner der Stadt (Dorf) * bei der Organisation und Entwicklung unter Beteiligung von spezialisierten Planungs-, Vermessungs- und Projektgenossenschaften für die Planung und den Bau neuer und bestehender Städte (Städte), Projekte für den Wiederaufbau von historischen Städten.

__________

* Im Folgenden als „Generaldesigner“ bezeichnet.

1.2. Als Generalplaner wird eine gestalterische (Forschungs- und Entwurfs-)Organisation für Stadtplanung oder Wohnungs- und Zivilprofil ernannt.

Die Ernennung eines Generalplaners erfolgt: für neue und historische Städte (Städte) - durch den Staatlichen Bauausschuss der Unionsrepublik (Autonome Republik), den regionalen (territorialen) Exekutivausschuss (je nach Abteilungsunterordnung) im Einvernehmen mit dem Staat Ausschuss für Architektur,

für etablierte Städte - vom Gosstroy der Unionsrepublik oder im Einvernehmen mit ihm vom Gosstroy der Autonomen Republik, dem regionalen (territorialen) Exekutivkomitee.

1.3. Die Hauptaufgabe des Generalplaners besteht darin, die integrierte Entwicklung der Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation für den Wohnungs- und Zivilbau in der Stadt (im Dorf) innerhalb der festgelegten Fristen zu organisieren und umzusetzen, wobei ein hohes technisches Niveau und eine wirtschaftliche Effizienz der Projekte durch Maximierung der zu gewährleisten Nutzung der neuesten Errungenschaften von Wissenschaft und Technologie und Erfüllung moderner Anforderungen zur Schaffung der günstigsten Arbeitsbedingungen, des Lebens und der Erholung der Bevölkerung, Bildung einer rationellen Anordnung von Industriegebieten und Wohngebieten mit entwickelten Systemen öffentlicher Dienstleistungen, eine harmonische Kombination von architektonischen Strukturen und der Natur, die vollständige Erhaltung des architektonischen Erscheinungsbildes antiker Städte und die sorgfältige Nutzung von Denkmälern der heimischen Architektur.

1.4. Der allgemeine Designer sollte sich an der Organisation von Arbeit und Design orientieren:

geltende Gesetze, Normen, Regeln, Anweisungen, Richtlinien und staatliche Standards für Design und Konstruktion, geschätzte Standards, Tarife und Preisschilder;

die wichtigsten Bestimmungen der staatlichen Stadtpolitik und Stadtplanungsprogramme für die Entwicklung bestimmter Regionen des Landes, allgemeine und regionale Siedlungspläne, Bezirksplanungspläne und -projekte, territoriale und integrierte Naturschutzpläne, allgemeine Pläne von Städten (Gemeinden) und andere genehmigte Entwurfs- und Planungsunterlagen.

1.5. Für die Organisation der Entwurfsarbeit, das gestalterische und technische Designmanagement ernennt der Generaldesigner den Chefarchitekten, den Chefprojektingenieur, die die Designorganisation in Ministerien, Abteilungen, Unterauftragsdesign, Vermessungs- und anderen Organisationen bei der Entwicklung, Koordination und Genehmigung vertreten von Projektdokumentation.

Der Chefarchitekt, der Chefingenieur des Projekts werden in ihrer Tätigkeit von den Vorschriften über den Chefingenieur (Chefarchitekten) des Projekts geleitet, die vom Staatlichen Bauausschuss der UdSSR genehmigt wurden ( SNiP 1.06.04-85).

1.6. Die Finanzierung der Tätigkeiten des Generalplaners erfolgt in der von " Allgemeine Richtlinien für die Verwendung des Preisbuchs für Planungsleistungen für das Bauwesen» und die entsprechenden Rubriken der aktuellen Collection.

Die Vergütung der Kosten des Generaldesigners im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Umfrage-, Forschungs- und anderen Nicht-Design-Organisationen erfolgt in ähnlicher Weise wie im festgelegten " Allgemeine Richtlinien für die Verwendung des Preisbuchs für Planungsleistungen für das Bauwesen» um spezialisierte Designorganisationen anzuziehen.

1.7. Streitige finanzielle oder organisatorische Fragen zwischen dem Generalplaner, dem Kunden und dem Auftragnehmer unterliegen der Prüfung durch Schiedsgerichte oder gerichtliche Instanzen und bei Designentscheidungen - durch übergeordnete Organisationen durch Unterordnung.

2. Funktionale Pflichten des Generalkonstrukteurs

Entsprechend der Hauptaufgabe ist der Generalkonstrukteur verantwortlich für:

2.1. Mitwirkung bei der Vorbereitung des Auftrags zur Gestaltung und Auswahl eines Baugrundstücks.

2.2. Festlegung des Volumens, der Phasen und der Kosten der Planungsarbeiten in Absprache mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.

2.3. Vorbereitung und rechtzeitige Erteilung von Aufträgen für Design- und Ingenieurstudien an Subunternehmer.

2.4. Registrierung von Verträgen für die Durchführung aller Arten von Entwurfs- und Vermessungsarbeiten.

Der Abschluss direkter Verträge zwischen dem Kunden und einzelnen Fachorganisationen ist ohne Zustimmung des Generalplaners nicht zulässig.

2.5. Erstellung im Auftrag des Kunden auf Kosten seiner Mittel von Ausgangsdaten zur Konstruktion.

2.6. Erstellung gemeinsam mit dem Auftraggeber, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer Entwurf und Vermessungsorganisationen des Arbeitsplans.

2.7. Rechtzeitige Lösung von Problemen, die für Subunternehmer im Entwurfsprozess und für den Auftragnehmer im Bauprozess auftreten.

2.8. Koordination der Arbeit von Subunternehmern und Koordination von architektonischen und planerischen, räumlich-räumlichen, technischen Lösungen und Umweltanforderungen bei der Durchführung einer Reihe von Entwurfsarbeiten.

2.9. Koordination im Designprozess grundlegender technischer Lösungen, die von Subunternehmern übernommen werden.

2.10. Sicherstellung der Übereinstimmung von Projekten mit der Entwurfsaufgabe.

2.11. Abnahme von Subunternehmern der fertigen Projektdokumentation.

2.12. Fertigstellung aller Planungs- und Kund deren Übergabe an den Kunden, einschließlich der von Unterauftragnehmern entwickelten, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Organisationen für die rechtzeitige Erstellung der Dokumentation für die relevanten Teile des Projekts in hoher Qualität verantwortlich sind.

2.13. Teilnahme an der Überprüfung, Genehmigung und Genehmigung der Projektdokumentation in der von den aktuellen Anweisungen vorgeschriebenen Weise.

2.15. Eine Vereinbarung mit dem Kunden kann zusätzliche Funktionen des allgemeinen Designers definieren, einschließlich:

Bildung einer Datenbank über den laufenden und laufenden Bau von Zivil- und Wohnanlagen, Ingenieur- und Verkehrsinfrastruktur, die Verfügbarkeit von Projektdokumentationen, den Zustand von Gebäuden und Bauwerken, technische und wirtschaftliche Indikatoren, regulatorische Fragen usw.;

Entwicklung von Vorschlägen für eine langfristige Planung von Design- und Forschungsarbeiten;

Identifizierung und Untersuchung von Gebieten für den Wohnungs- und Zivilbau, Verallgemeinerung und Nutzung der erhaltenen Daten für die Erstellung von Plänen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Stadt und anderer Funktionen.

Die Kosten für die Erfüllung zusätzlicher Funktionsaufgaben werden durch Arbeitskosten oder Vertragspreise bestimmt.

2.16. Der Generalplaner erfüllt seine Aufgaben und Funktionspflichten in enger Zusammenarbeit mit lokalen Architektur- und Stadtplanungsbehörden, Generalplanern von Industrieanlagen, einem einzelnen (General-) Auftraggeber und Generalunternehmer.

3. Rechte und Pflichten des Generaldesigners

3.1. Der Generaldesigner hat das Recht:

3.1.1. Die Kontrolle der Subunternehmer über die Qualität des Entwurfs und der Erhebungen auszuüben und die Fertigstellung der Arbeiten innerhalb der in den genehmigten Zeitplänen festgelegten Fristen sowie die Beseitigung der in den Projekten festgestellten Mängel zu verlangen.

3.1.2. Fordern Sie den Kunden auf, bereits genehmigte, aber nicht realisierte Projekte oder individuelle Designlösungen als veraltet zu bewerten und nicht den Anforderungen moderner Stadtplanung zu entsprechen.

3.1.3. Legen Sie im Einvernehmen mit dem Kunden und dem Auftragnehmer eine reduzierte Zusammensetzung und ein reduziertes Volumen an Entwurfs- und Planungs- und Entwurfs- und Schätzungsdokumentationen fest, die ausreichen, um Entwurfslösungen zu bewerten, die Baukosten zu bestimmen und Bauarbeiten durchzuführen.

3.1.4. Erhalten Sie zusätzliche Materialien und Dokumente von Ministerien, Abteilungen und Gemeinderäten für die Erfüllung der ihm übertragenen Funktionen.

3.1.5. Für die Umsetzung einzelner Teile des Projekts eine Designorganisation mit dem Recht eines Generaldesigners einbeziehen.

3.1.6. Reichen Sie der Entscheidung der örtlichen Aufsicht der Staatlichen Bau- und Bauaufsichtsbehörde einen Vorschlag zur Aussetzung der Bauarbeiten ein, wenn sie mit einer Abweichung vom genehmigten Projekt oder auch unter Verletzung der technischen Bedingungen und Regeln für die Ausführung der Arbeiten durchgeführt werden wie bei unbefriedigender Qualität der Arbeit.

3.2. Der Generalplaner ist verantwortlich für die umfassende termingerechte Entwicklung von Projekten und Kostenvoranschlägen sowie für die Erfüllung der ihm durch diese Verordnung übertragenen Aufgaben von hoher Qualität, technischen und wirtschaftlichen Indikatoren.

Staatliche Universität für Architektur und Bauingenieurwesen St. Petersburg

Institut für Höhere Studien und Professional

Umschulung von Spezialisten

Qualifizierungsarbeit zum Thema:

„Umsetzung der Funktion des Generaldesigners“

St. Petersburg

Einleitung…………………………………………...…………….………..3

    Umsetzung der Funktionen des Generaldesigners ........... 4

    Angaben zur Wahrnehmung der Funktion des Generalplaners ……...5

    Funktionale Verantwortlichkeiten des Generalkonstrukteurs ………………..6

    Rechte und Pflichten des Generalkonstrukteurs ……………………… 8

    Schematische Darstellung des Projektmanagements ………………………9

Fazit ………………………….…………………………………...10

Referenzliste……………………………….................................... 11

Einführung

Der Bau von Unternehmen, Gebäuden, Bauwerken und anderen Einrichtungen erfolgt nach Projekten. Ein Bauprojekt ist eine Reihe von grafischen, technischen, wirtschaftlichen, textuellen Dokumenten und Berechnungen, die erforderlich sind, um die Machbarkeit und Durchführbarkeit des Baus eines Objekts in einem bestimmten Gebiet und termingerecht zu bestimmen.

Wie beginnt die Konstruktion oder Rekonstruktion eines Objekts? Von der Suche nach denen, die es zum Leben erwecken. In der Regel sind dies Generalplaner, Generalunternehmer und Generallieferant.

Den ersten Platz in diesem Dreiklang nimmt zu Recht der Generaldesigner ein – derjenige, der die Gesamtverantwortung für das Projekt trägt – von der Idee bis zur Umsetzung. Nicht umsonst wird der Generalplaner meist im Wettbewerb ausgewählt: Eine Ausschreibung wird ausgeschrieben und das siegreiche Unternehmen erhält das Recht, das Projekt zu entwickeln, die Projektdokumentation und den Organisationsplan zu erstellen.

ich. Implementierung der Funktionen des General Designers

Allgemeiner Designer- die erste juristische Person in der Organisation und Durchführung von Design- und Architektenaufsicht.

Zu den Aufgaben des technischen Kunden gehört es, den Vertragsabschluss mit Design- und Vermessungs-Designorganisationen zu organisieren. Es ist optimal, eine Vereinbarung mit der allgemeinen Konstruktionsorganisation abzuschließen, die die volle Verantwortung für die Entwicklung der erforderlichen Projektdokumentation übernimmt.

Die weltweite Praxis besteht darin, Unternehmen anzuziehen, die auf eine Reihe von Projektmanagementdiensten im Baubereich spezialisiert sind (die Funktion des Kunden ist der Entwickler). Solche Unternehmen beschäftigen Spezialisten mit unterschiedlichen Profilen und:

Tätigkeit als Anlageberater,

Während des gesamten Planungs- und Bauprozesses in seinem Interesse handeln,

die Aktivitäten anderer Teilnehmer organisieren und koordinieren,

Prüfung der Verträge der Teilnehmer,

Überwachen Sie den Projektfortschritt und das Budget.

In der Regel bieten solche Unternehmen auch einen technischen Kundendienst an. Die Anwesenheit eines professionellen Projektmanagers reduziert die Risiken, die mit den Besonderheiten des Vertragsabschlusses mit dem Generalplaner und Generalunternehmer verbunden sind, und ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Investitionsanziehung.

Der Kunde - der Entwickler ist verpflichtet, dem Generalplaner Folgendes zur Verfügung zu stellen:

erste Genehmigungsunterlagen,

Vereinbaren Sie mit dem Investor und dem Generalplaner den Zeitplan für die Freigabe der Entwurfs- und Schätzungsdokumentation, die Entwurfsaufgabe,

Akzeptieren Sie die Ergebnisse der Arbeit,

Stimmen Sie das Ergebnis mit den Behörden ab.

Die Kehrseite einer solchen Allianz ist das Fehlen einer objektiven Bewertung des Projektfortschritts. Daher muss der Investor eine Vereinbarung mit dem Generalplaner schließen, um schneller und besser zu einem Ergebnis zu kommen.

Der Generalplaner kann im Rahmen einer Vertragsvereinbarung andere juristische Personen und natürliche Personen mit der Durchführung der Architektenaufsicht beauftragen, gemäß den Abschnitten der von ihnen erstellten Entwurfsdokumentation. In notwendigen Fällen kann der Auftraggeber im Einvernehmen mit dem Generalplaner mit juristischen und natürlichen Personen einen direkten Vertrag über die Durchführung der Bauaufsicht für bestimmte Arbeiten abschließen.

1. Angaben zur Wahrnehmung der Funktion des General Designers.

Der Generalplaner ist verantwortlich für die umfassende termingerechte Entwicklung von Projekten und Schätzungen von qualitativ hochwertigen, technischen und wirtschaftlichen Indikatoren sowie für die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem Städtebaugesetzbuch der Russischen Föderation und den behördlichen Dokumenten der Russischen Föderation Föderation und Bestimmungen für die Funktion des Generaldesigners.

Gemäß der Hauptaufgabe ist der General Designer verantwortlich für:

Im Bereich der Sicherstellung und Überwachung der Entwicklung einer qualitativ hochwertigen Planungs- und Kostenvoranschlagsdokumentation;

Gibt Ausgangsdaten für die Entwicklung der Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation aus;

Stellt die Vollständigkeit und Qualität der an die Entwicklungsorganisation ausgegebenen ursprünglichen Konstruktionsdaten sicher;

Bereitet zusammen mit Design- und Vermessungsorganisationen Aufträge für die Entwicklung von Design- und Schätzungsdokumentationen vor und koordiniert sie in der vorgeschriebenen Weise;

Schließt mit den zuständigen Organisationen Verträge zur Durchführung von Entwurfs- und Erhebungs-, Entwurfs- und ggf. Forschungsarbeiten ab;

Koordiniert mit der Designorganisation den Kalenderplan für die Entwicklung und Ausgabe von Design- und Kostenvoranschlagsdokumentationen;

beaufsichtigt seine Umsetzung;

Organisiert gemäß dem festgelegten Verfahren die Koordinierung, Genehmigung und erneute Genehmigung der Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation (mit der Bestimmung des Vertragspreises) sowie die Einführung von Korrekturen in die relevante Dokumentation auf der Grundlage der Kommentare und Schlussfolgerungen von Auftragnehmer und Prüfstellen.

2. Funktionale Pflichten des Generalkonstrukteurs.

Entsprechend der Hauptaufgabe ist der Generalkonstrukteur verantwortlich für:

Mitwirkung bei der Vorbereitung des Auftrags zur Gestaltung und Auswahl eines Baugrundstücks;

Festlegung des Umfangs, der Phasen und der Kosten der Entwurfsarbeiten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer;

Vorbereitung und rechtzeitige Erteilung von Aufträgen für Design- und Ingenieurstudien an Subunternehmer.

Registrierung von Verträgen für die Durchführung aller Arten von Entwurfs- und Vermessungsarbeiten.

Der Abschluss direkter Verträge zwischen dem Kunden und einzelnen Fachorganisationen ist ohne Zustimmung des Generalplaners nicht zulässig.

Erstellung im Auftrag des Kunden auf Kosten seiner Mittel von Ausgangsdaten zur Konstruktion.

Vorbereitung des Arbeitsplans zusammen mit dem Kunden, Auftragnehmer, Unterauftragnehmern, Planungs- und Vermessungsorganisationen.

Rechtzeitige Lösung von Problemen, die von Subunternehmern im Entwurfsprozess und vom Auftragnehmer - während des Bauprozesses - entstehen.

Koordination der Arbeit von Subunternehmern und Koordination von architektonischen und planerischen, räumlich-räumlichen, technischen Lösungen und Umweltanforderungen bei der Durchführung einer Reihe von Entwurfsarbeiten.

Koordination im Designprozess grundlegender technischer Lösungen, die von Subunternehmern übernommen werden.

Sicherstellung der Übereinstimmung von Projekten mit der Entwurfsaufgabe.

Abnahme von Subunternehmern der fertigen Projektdokumentation.

Fertigstellung aller Planungs- und Kund deren Übergabe an den Kunden, einschließlich der von Unterauftragnehmern entwickelten, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Organisationen für die rechtzeitige Erstellung der Dokumentation für die relevanten Teile des Projekts in hoher Qualität verantwortlich sind.

Teilnahme an der Überprüfung, Genehmigung und Genehmigung der Projektdokumentation in der von den aktuellen Anweisungen vorgeschriebenen Weise.

Eine Vereinbarung mit dem Kunden kann zusätzliche Funktionen des allgemeinen Designers definieren, einschließlich:

Bildung einer Datenbank über den laufenden und laufenden Bau von Zivil- und Wohnanlagen,

Ingenieur- und Verkehrsinfrastruktur,

Verfügbarkeit der Projektdokumentation

Zustand von Gebäuden und Bauwerken,

technische und wirtschaftliche Indikatoren,

Regulierungsfragen usw.;

Entwicklung von Vorschlägen für eine langfristige Planung von Design- und Forschungsarbeiten;

Identifizierung und Untersuchung von Gebieten für den Wohnungs- und Zivilbau,

Verallgemeinerung und Nutzung der gewonnenen Daten für die Ausarbeitung von Plänen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Stadt und anderer Funktionen.

Die Kosten für die Erfüllung zusätzlicher Funktionsaufgaben werden durch Arbeitskosten oder Vertragspreise bestimmt.

Der Generalplaner erfüllt seine Aufgaben und Funktionspflichten in enger Zusammenarbeit mit lokalen Architektur- und Stadtplanungsbehörden, Generalplanern von Industrieanlagen, einem einzelnen (General-) Auftraggeber und Generalunternehmer.

3. Rechte und Pflichten des Generaldesigners

Der Generaldesigner hat das Recht:

Die Kontrolle der Subunternehmer über die Qualität des Entwurfs und der Erhebungen auszuüben und die Fertigstellung der Arbeiten innerhalb der in den genehmigten Zeitplänen festgelegten Fristen sowie die Beseitigung der in den Projekten festgestellten Mängel zu verlangen.

Fordern Sie den Kunden auf, bereits genehmigte, aber nicht realisierte Projekte oder individuelle Designlösungen als veraltet zu bewerten und nicht den Anforderungen moderner Stadtplanung zu entsprechen.

Legen Sie im Einvernehmen mit dem Kunden und dem Auftragnehmer eine reduzierte Zusammensetzung und ein reduziertes Volumen an Entwurfs- und Planungs- und Entwurfs- und Schätzungsdokumentationen fest, die ausreichen, um Entwurfslösungen zu bewerten, die Baukosten zu bestimmen und Bauarbeiten durchzuführen.

Erhalten Sie zusätzliche Materialien und Dokumente von Ministerien, Abteilungen und Gemeinderäten für die Erfüllung der ihm übertragenen Funktionen.

Für die Umsetzung einzelner Teile des Projekts eine Designorganisation mit dem Recht eines Generaldesigners einbeziehen.

Reichen Sie der Entscheidung der örtlichen Aufsicht der Staatlichen Bau- und Bauaufsichtsbehörde einen Vorschlag zur Aussetzung der Bauarbeiten ein, wenn sie mit einer Abweichung vom genehmigten Projekt oder auch unter Verletzung der technischen Bedingungen und Regeln für die Ausführung der Arbeiten durchgeführt werden wie bei unbefriedigender Qualität der Arbeit.

Der Generalplaner ist verantwortlich für die umfassende Entwicklung von Projekten und Kostenvoranschlägen termingerecht und von hoher Qualität, technischen und wirtschaftlichen Indikatoren.

4. BASISDIAGRAMM DES PROJEKTMANAGEMENTS

Neben der Tatsache, dass der Generalplaner während des gesamten Arbeitsablaufs den Prozess des Umbaus oder Bauens beobachtet und korrigiert, lässt er auch die sogenannte „Feinplanungsgruppe“ auf der Baustelle zurück: Planer, die bei Bedarf zeitnah nachbessern des Projekts - wenn sich die Bau-/Umbaubedingungen ändern. Dieselbe Gruppe identifiziert und korrigiert Fehler, korrigiert Mängel während der Konstruktion des Objekts. Wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind und das Objekt übergeben wird, ist der Generalplaner in der Regel gleichberechtigt mit Generalunternehmer und Generallieferant an der Übergabe beteiligt.

Fazit

Allgemeiner Designer- eine Organisation, die für die Durchführung eines Komplexes von Entwurfs- und Vermessungsarbeiten am geplanten Objekt auf der Grundlage einer Vereinbarung mit Kundenorganisationen verantwortlich ist.

Allgemeiner Designer:

Kann die Ausführung einzelner Entwurfsarbeiten einheimischen Firmen und Organisationen anvertrauen und bleibt für die Qualität ihrer Ausführung verantwortlich;

Beteiligt sich an der Lieferung des Objekts an den Kunden.

Referenzliste:

1 SNiP 3.01.04-87 Abnahme für den Betrieb fertiger Anlagen. Grundlegende Bestimmungen.

2 SNiP 11-04-2003 Anweisungen zum Verfahren für die Entwicklung, Genehmigung, Prüfung und Genehmigung der städtebaulichen Dokumentation.

10 MDS 80-13.2000 Verordnung über Auftragsvergabe in der Russischen Föderation.

13 NPB 04-93 Anordnung der staatlichen Feueraufsicht über den Bau von Anlagen durch ausländische Firmen auf dem Territorium der Russischen Föderation.

14 PPB 01-93** Brandschutzvorschriften in der Russischen Föderation.

15 SP 81-01-94 Regelwerk zur Bestimmung der Baukosten im Rahmen von Vorprojekt- und Entwurfsschätzungen.

16 Grundlegende Bestimmungen des Verfahrens zur Organisation und Durchführung von Ausschreibungen (Ausschreibungen) für die Errichtung von Anlagen (Ausführung von Bau-, Installations- und Planungsarbeiten).

17 MDS 12-4.2000 Vorschriften über das Verfahren zur Untersuchung der Ursachen von Unfällen in Gebäuden und Bauwerken, deren Teilen und Bauelementen auf dem Territorium der Russischen Föderation.

19 GOST 12.0.001-82 SSBT. Wichtige Punkte

20 GOST 12.0.004-90 SSBT. Organisation von Arbeitssicherheitsschulungen. Allgemeine Bestimmungen.

21 GOST 12.1.004-91 SSBT. Brandschutz. Allgemeine Anforderungen.

22 GOST 12.1.019-79 SSBT. Elektrische Sicherheit. Allgemeine Anforderungen.

23 GOST 12.3.002-75 SSBT. Herstellungsprozess. Allgemeine Sicherheitsanforderungen.

26 Petrushkevich A. Organisation von Design und Bau.

24 MDB 13-1.99. Zur Zusammensetzung, Verfahren zur Erstellung, Abstimmung und Genehmigung von Entwurfsvoranschlägen für die Sanierung von Wohngebäuden.

25 MDS 11-2.99 über die Tätigkeiten des Projektleiters bei der Erstellung der Projektdokumentation.

26 MDS 11 - 5.99 Anleitung zum Verfahren zur Durchführung der Staatsprüfung.

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