GOST 815 Spezifikationen für gesalzenen Hering. Transport und Lagerung
GOST 815-2004
Gruppe H25
ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD
HERING GESALZEN
Technische Bedingungen
gesalzene Heringe. Spezifikationen
ISS67.120.30
OKP 92 6902
Einführungsdatum 01.07.2005
Vorwort
Vorwort
Die Ziele, Grundprinzipien und Grundverfahren für die Durchführung von Arbeiten zur zwischenstaatlichen Normung sind in GOST 1.0-92 „Zwischenstaatliches Normungssystem. Grundlegende Bestimmungen“ und GOST 1.2-97 „Zwischenstaatliches Normungssystem. Zwischenstaatliche Normen, Regeln und Empfehlungen für die zwischenstaatliche Normung“ festgelegt. Das Verfahren für die Entwicklung, Annahme, Anwendung, Verlängerung und Löschung.
Über die Norm
1 ENTWICKELT vom Interstate Technical Committee for Standardization MTK 300 „Fish Products, Food, Feed, Technical and Packaging“, dem All-Russian Research Institute of Fisheries and Oceanography (VNIRO) und dem Atlantic Research Institute of Fisheries and Oceanography (AtlantNIRO)
2 EINFÜHRUNG durch die Bundesanstalt für technische Regulierung und Metrologie
3 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll N 17 vom 1. April 2004)
Für die Annahme des Standards gestimmt:
Kurzbezeichnung des Landes nach MK (ISO 3166) 004-97 | Abgekürzter Name des nationalen Normungsgremiums |
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Aserbaidschan | Azgosstandart |
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Armenien | Armstate-Standard |
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Weißrussland | Staatsstandard der Republik Belarus |
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Georgia | Gruzstandard |
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Kasachstan | Staatsstandard der Republik Kasachstan |
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Kirgistan | Kirgisischer Standart |
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Moldawien | Moldaustandard |
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russische Föderation | Gosstandart von Russland |
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Tadschikistan | Tadschikischer Standart |
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Turkmenistan | Hauptstaatsdienst "Turkmenenstandartlary" |
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Usbekistan | Uzgosstandart |
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Ukraine | Staatlicher Standard der Ukraine |
4 Mit Anordnung der Föderalen Agentur für technische Regulierung und Metrologie vom 14. September 2004 N 10-st wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 815-2004 direkt als nationale Norm der Russischen Föderation ab dem 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt.
5 STATT GOST 815-88
6 ÜBERARBEITUNG. Januar 2008
Informationen zum Inkrafttreten (Auslaufen) dieser Norm werden im Verzeichnis „Nationale Normen“ veröffentlicht.
Informationen über Änderungen an dieser Norm werden im Index "National Standards" und der Text dieser Änderungen - in den Informationsindizes "National Standards" veröffentlicht. Im Falle einer Überarbeitung oder Aufhebung dieser Norm werden die entsprechenden Informationen im Informationsverzeichnis "Nationale Normen" veröffentlicht.
1 Einsatzgebiet
Diese Norm gilt für gesalzenen Hering der folgenden biologischen Arten:
Asow-Schwarzes Meer (Don, Dnjepr, Donau, Kertsch) - Alosa pontica;
Atlantik - Clupea harengus;
Weißes Meer - Clupea pallasii marisalbi;
Kaspischer Maifisch* - Alosa caspia;
Brazhnikovskaya * - Alosa Braschnikow;
Kaspischer Schwarzrücken* - Alosa kesseri kesseri;
Pazifik - Clupea pallasii.
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* Kaspischer Maifisch, Brazhnikovskaya-Hering und Kaspischer Schwarzrückenhering mit einer Länge von 36 cm oder weniger haben den Handelsnamen „Kaspischer Hering“.
2 Normative Verweisungen
Dieser Standard verwendet normative Verweise auf die folgenden zwischenstaatlichen Standards und Klassifikatoren:
GOST 8.579-2002 Staatliches System zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen. Anforderungen an die Menge verpackter Waren in Verpackungen jeglicher Art während ihrer Herstellung, Verpackung, ihres Verkaufs und ihrer Einfuhr
GOST 814-96 Gekühlter Fisch. Technische Bedingungen
GOST 1341-97 Gemüsepergament. Technische Bedingungen
GOST 1368-2003 Fisch. Länge und Gewicht
GOST 1760-86 Unterpergament. Technische Bedingungen
GOST 2874-82 ** Trinkwasser. Hygieneanforderungen und Qualitätskontrolle
________________
** Auf dem Territorium der Russischen Föderation gilt GOST R 51232-98.
GOST 7630-96 Fische, Meeressäuger, wirbellose Meerestiere, Algen und Produkte ihrer Verarbeitung. Etikettierung und Verpackung
GOST 7631-85 Fische, Meeressäuger, wirbellose Meerestiere und Produkte ihrer Verarbeitung. Annahmeregeln, organoleptische Qualitätsbewertungsmethoden, Probenahmemethoden für Laboruntersuchungen
GOST 7636-85 Fische, Meeressäuger, wirbellose Meerestiere und Produkte ihrer Verarbeitung. Analysemethoden
GOST 8273-75 Geschenkpapier. Technische Bedingungen
GOST 8777-80 Hölzerne gelierte und trockene Fässer. Technische Bedingungen
GOST 10444.15-94 Lebensmittel. Methoden zur Bestimmung der Anzahl mesophiler aerober und fakultativ anaerober Mikroorganismen
GOST 11771-93 Fisch- und Meeresfrüchtekonserven. Verpackung und Etikettierung
GOST 13356-84 Holzkisten für Produkte der Fischindustrie. Technische Bedingungen
GOST 13516-86 Wellpappschachteln für Konserven, Konserven und Lebensmittelflüssigkeiten. Technische Bedingungen
GOST 13830-97 * Speisesalz. Allgemeine Spezifikation
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* Auf dem Territorium der Russischen Föderation gilt GOST R 51574-2000.
GOST 14192-96 Warenkennzeichnung
GOST 15846-2002 Produkte, die in den hohen Norden und entsprechende Gebiete geliefert werden. Verpackung, Kennzeichnung, Transport und Lagerung
GOST 23285-78 Transportbeutel für Lebensmittel und Glasbehälter. Technische Bedingungen
GOST 24597-81 Pakete von verpackten Waren. Hauptparameter und Abmessungen
GOST 26663-85 Transportpakete. Formation mit Verpackungswerkzeugen. Allgemeine technische Anforderungen
GOST 26668-85 Lebensmittel- und Aromaprodukte. Probenahmeverfahren für mikrobiologische Analysen
GOST 26669-85 Lebensmittel- und Aromaprodukte. Probenvorbereitung für die mikrobiologische Analyse
GOST 26670-91 Lebensmittel. Verfahren zur Kultivierung von Mikroorganismen
GOST 26927-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methode zur Bestimmung von Quecksilber
GOST 26929-94 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Probenvorbereitung. Mineralisierung zur Bestimmung des Gehalts an toxischen Elementen
GOST 26930-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methode zur Bestimmung von Arsen
GOST 26931-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methoden zur Bestimmung von Kupfer
GOST 26932-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Bleibestimmungsmethoden
GOST 26933-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methoden zur Bestimmung von Cadmium
GOST 26934-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Verfahren zur Bestimmung von Zink
GOST 30178-96 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Atomabsorptionsverfahren zur Bestimmung toxischer Elemente
GOST 30518-97/GOST R 50474-93 Lebensmittel. Verfahren zum Nachweis und zur Bestimmung der Anzahl von Bakterien der Gruppe Escherichia coli (coliforme Bakterien)
GOST 30519-97/GOST R 50480-93 Lebensmittel. Verfahren zum Nachweis von Bakterien der Gattung Salmonella
GOST 30538-97 Lebensmittel. Verfahren zur Bestimmung toxischer Elemente durch Atomemissionsverfahren
Hinweis - Bei der Verwendung dieser Norm ist es ratsam, die Gültigkeit von Referenznormen und Klassifikatoren gemäß dem zum 1. Januar des laufenden Jahres erstellten Index "Nationale Standards" und gemäß den entsprechenden im laufenden Jahr veröffentlichten Informationsindizes zu überprüfen . Wenn das Referenzdokument ersetzt (geändert) wird, sollten Sie sich bei der Verwendung dieser Norm an der ersetzten (geänderten) Norm orientieren. Wird das verwiesene Dokument ersatzlos gestrichen, so gilt die Bestimmung, in der darauf verwiesen wird, soweit diese Verlinkung nicht berührt wird.
3 Hauptparameter und Abmessungen
Die Länge oder das Gewicht von gesalzenem Hering muss GOST 1368 entsprechen.
Die Länge des Herings, die nicht in GOST 1368 angegeben ist, sollte cm betragen:
- Atlantischer Hering, Pazifischer Hering:
ungeschnitten oder geschlachtet mit Kopf - mehr als 17,0,
Schlachtkörper, halb ausgenommene Schlachtkörper - nicht weniger als 12,0;
- Weißmeerhering ganz - mehr als 13,0.
4 Technische Anforderungen
4.1 Salzhering muss gemäß den Anforderungen dieser Norm gemäß den technologischen Anweisungen unter Einhaltung der in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Hygienevorschriften und -normen hergestellt werden.
4.2 Eigenschaften
4.2.1 Gesalzener atlantischer und pazifischer Hering wird in fetten und mageren Hering unterteilt.
Die restlichen Salzheringe werden nicht nach Fettgehalt geteilt.
4.2.2 Je nach Zerlegeart wird Salzhering nach 4.2.2.1-4.2.2.11 hergestellt.
4.2.2.1 Ganz – ganzer Hering.
Asow-Hering aus dem Schwarzen Meer und dem Weißen Meer wird nur in ungeschnittener Form hergestellt.
4.2.2.2 Flossenhering – ein Hering, dem Kiemen, Brustflossen und der angrenzende Teil des Bauches, des Beckens und ein Teil der Eingeweide entfernt wurden.
Kiemen, Eier oder Milch können übrig bleiben.
4.2.2.3 Kiemen – ein Hering, bei dem die Kiemen oder Kiemen und ein Teil der Eingeweide entfernt wurden, der Bauch intakt ist.
4.2.2.4 Halb ausgenommen – ein Hering, bei dem die Eingeweide teilweise durch einen Quereinschnitt des Bauches an den Brustflossen (nicht mehr als 3 cm) entfernt wurden.
Kaviar oder Milch können übrig bleiben.
4.2.2.5 Ausgenommen mit Kopf - Hering, entlang des Bauches zwischen den Brustflossen vom Becken bis zum Anus geschnitten; Eingeweide, Kaviar oder Milch entfernt; Blutgerinnsel beseitigt.
Kann sein: Kiemen entfernt; die Kappe wird geschnitten; ein Einschnitt wurde im Abdomen nicht mehr als 2 cm weiter als der Anus gemacht.
Ausgenommen mit einem Kopf werden atlantischer und pazifischer Hering hergestellt.
4.2.2.6 Kopflos – ein Hering, dem Kopf, Schulterknochen, Brustflossen und Eingeweide entfernt wurden, ohne dass ein Einschnitt entlang des Bauches vorgenommen wurde.
Kann sein: das Vorhandensein von Resten der Eingeweide, Kaviar oder Milch; abgenommener Kopf mit Brustflossen und angrenzendem Bauchteil; Querschnitt des Abdomens im Bereich des Anus.
4.2.2.7 Tierkörper – ein Hering, dem Kopf mit Oberarmknochen, Eingeweide, Rogen oder Milch entfernt wurden; der dünne Bauchteil wird in einer geraden Linie vom Kopfteil und weiter vom After entfernt geschnitten; die Schwanzflosse wird zusammen mit dem Schwanzteil in einem Abstand von nicht mehr als 3 cm von der Basis ihrer Mittelstrahlen entfernt; Blutgerinnsel beseitigt.
Die Haut am Kadaver kann entfernt werden.
4.2.2.8 Halb ausgenommener Schlachtkörper – enthaupteter Hering, bei dem die Schwanzflosse zusammen mit dem Schwanzteil in einem Abstand von nicht mehr als 3 cm von der Basis seiner Mittelstrahlen entfernt wird.
Eine Querinzision des Abdomens im Bereich des Afters ist zulässig.
4.2.2.9 Filets, mit oder ohne Haut, sind Fische, die der Länge nach entlang des Rückgrats in zwei Hälften geschnitten werden; Kopf, Wirbelsäule, Humerus und große Rippenknochen, Bauchkiel, Eingeweide, Flossen, schwarzer Film entfernt; Blutgerinnsel beseitigt.
Bei hautlosen Filets wurde die Haut entfernt.
4.2.2.10 Stücke - Heringskadaver, halb ausgenommener Karkasse, in Querstücke von mindestens 5 cm Länge geschnitten; für in Dosen verpackte Produkte - eine Länge, die der Innenhöhe der Dose entspricht.
4.2.2.11 Sonstige Beilagen von Salzhering – nach Vereinbarung mit dem Verbraucher und gemäß Liefervertrag.
4.2.3 Gesalzener Hering wird nach Qualität in die erste und zweite Klasse eingeteilt. Gesalzene Heringsfilets sind nicht in Sorten unterteilt.
4.2.4 Gemäß den organoleptischen, physikalischen und chemischen Merkmalen muss gesalzener Hering die in Tabelle 1 aufgeführten Anforderungen erfüllen.
Tabelle 1
Name des Indikators | Merkmale und Norm für die Sorte |
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Erste | zweite |
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Aussehen | Die Oberfläche ist sauber, die Farbe charakteristisch für diese Art. |
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Kann sein: |
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Unbedeutendes Sediment von Proteinsubstanzen auf der Oberfläche; |
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Leicht entfernbarer gelblicher Belag auf der Oberfläche; |
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angelaufene Oberfläche; |
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Leichte subkutane Fettoxidation, die nicht in das Fleisch eingedrungen ist |
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Äußere Beschädigung | Keine äußeren Beschädigungen. |
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Erlaubt in einer Verpackungseinheit: |
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Gebrochene Kiemendeckel - nicht mehr als 15% der Fische (in Folge); |
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Spuren umarmen; |
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Abgestürzte Schuppen; | |||||||
Kopfverletzung; |
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Risse, Schnitte, Hautrisse, leicht aufgeplatzter Bauch: |
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ohne signifikante Exposition der Eingeweide - nicht mehr als 12% der Fische (in Folge) | ohne Darmverlust - nicht mehr als 30% Fisch (in Folge) |
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Schneiden | Gemäß 4.2.2.1-4.2.2.11 |
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Hering Konsistenz: | |||||||
leicht gesalzen | Zart, saftig |
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leicht gesalzen | |||||||
mittel salzig | Dicht, saftig |
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stark gesalzen | Dicht. |
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Leicht geschwächt oder trocken ist erlaubt |
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Geschmack und Geruch | Eigenartig für gesalzenen Hering, ohne fremden Geschmack und Geruch. |
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Ein leichter Geruch nach oxidiertem Fett ist erlaubt |
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Massenanteil Speisesalz, %, in Hering: | |||||||
leicht gesalzen | |||||||
leicht gesalzen | |||||||
mittel salzig | |||||||
stark gesalzen | |||||||
Massenanteil von Fett für atlantischen öligen und pazifischen öligen Hering, %, nicht weniger als | |||||||
Massenanteil der Komponenten für Produkte in Dosen, %, nicht weniger als: | |||||||
Sole | |||||||
Das Vorhandensein von Verunreinigungen (in Verbraucherverpackungen) | Nicht erlaubt |
4.2.5 Im Hinblick auf die Sicherheit muss gesalzener Hering den Hygienevorschriften, Normen und Hygienestandards entsprechen, die im Hoheitsgebiet des Staates gelten, der den Standard angenommen hat.
4.3 Anforderungen an Rohstoffe und Materialien
4.3.1 Rohstoffe, die für die Herstellung von gesalzenem Hering verwendet werden, müssen die Anforderungen erfüllen von:
- roher Hering - normative Dokumente;
- gekühlter Hering - GOST 814, andere behördliche Dokumente;
- gefrorener Hering - normative Dokumente;
- gefrorener Hering - Halbfabrikat - Zulassungsdokumente;
- gesalzener Hering - Halbfabrikat - Zulassungsdokumente;
- Speisesalz - GOST 13830;
- Trinkwasser - GOST 2874.
Für die Herstellung von gesalzenem Heringsfilet werden Rohstoffe mindestens der ersten Klasse verwendet (sofern Sorten verfügbar sind).
Für die Herstellung von Schlachtkörpern und Stücken kann Hering mit mechanischer Beschädigung verwendet werden, erfüllt jedoch nach anderen Qualitätsindikatoren die Anforderungen der ersten Klasse. Beschädigte Teile müssen entfernt werden.
4.3.2 Für die Herstellung von salzarmen Produkten wird nur gefrorener Fisch verwendet.
4.3.3 Rohstoffe und Materialien, einschließlich der importierten, die für die Herstellung von Salzhering verwendet werden, müssen in Bezug auf die Sicherheit den Hygienevorschriften, -normen und -hygienestandards entsprechen, die im Hoheitsgebiet des Staates gelten, der den Standard angenommen hat.
4.4 Kennzeichnung
4.4.1 Behälter mit Produkten kennzeichnen - gemäß GOST 7630, Dosen - gemäß GOST 11771. Die Kennzeichnung muss einen Speichermodus enthalten.
4.4.2 Transportkennzeichnung - nach GOST 14192, GOST 7630.
4.5 Verpackung
4.5.1 Gesalzener Hering wird gemäß GOST 7630 verpackt in:
- gelierte Holzfässer nach GOST 8777 mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 dm3;
- trocken verpackte Holzfässer gemäß GOST 8777 mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 dm3 unter Verwendung von Folienauskleidungen gemäß den behördlichen Dokumenten;
- gelierte und trockene Holzfässer, gebraucht, repariert, zur Wiederverwendung bestimmt, gemäß den behördlichen Dokumenten mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 dm3 unter Verwendung von Folienauskleidungen;
- wiederverwendbare Polyethylenfässer gemäß den behördlichen Vorschriften mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 dm3;
- Holzkisten gemäß GOST 13356 oder anderen behördlichen Dokumenten mit einer Produktgewichtsgrenze von 30 kg; leicht gesalzener Hering wird in Holzkisten verpackt: Atlantik, Kaspisches Meer (außer Kaspischer Schwarzrücken), Pazifik;
- Eimer aus Polymermaterialien gemäß den behördlichen Vorschriften mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 20 dm3;
- Verpackungen aus Polymermaterialien gemäß behördlichen Vorschriften mit Verwendung von Substraten gemäß behördlichen Vorschriften oder ohne Substrate mit tatsächlichem Nettogewicht;
- Schrumpffolie gemäß dem normativen Dokument mit der Verwendung von Substraten oder ohne Substrate, tatsächliches Nettogewicht;
- Polymerdosen gemäß behördlichen Dokumenten mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 2000 cm3.
4.5.2 Verpacken von gesalzenem Hering in Tüten aus Polymermaterialien gemäß den geltenden Vorschriften auf dem Hoheitsgebiet des Staates, der die Norm angenommen hat.
Packungen mit gesalzenem Hering können eine kleine Menge Salzlake enthalten.
4.5.3 Maximale negative Abweichungen des Nettogewichts von Produkten in einer Taraeinheit - gemäß den Anforderungen von GOST 8.579.
Grenzabweichungen des Nettogewichts in einer Containereinheit, %:
+3 - für Produkte bis einschließlich 0,5 kg;
+1 - für Produkte über 0,5 kg.
4.5.4 In Verbraucherverpackungen verpackter Salzhering muss in Holzkisten mit einem Produktgewichtslimit von 30 kg oder in Wellpappkartons gemäß GOST 13516 mit einem Produktgewichtslimit von 25 kg verpackt werden.
Beim Verkauf an Produktionsstandorten ist es möglich, verpackten Salzhering (in Beuteln oder Schrumpffolie) in wiederverwendbaren Holz- oder Polymerkisten gemäß den behördlichen Dokumenten mit einem Produktgewichtslimit von 15 kg zu verpacken.
Vor dem Einlegen von Salzhering (außer Dosen) werden Holzkisten allseitig mit Pergament nach GOST 1341 oder Unterpergament nach GOST 1760 oder Packpapier nach GOST 8273 ausgekleidet.
Mehrwegkisten aus Kunststoff und Holz sollten mit abnehmbaren Deckeln verschlossen werden.
4.5.5 Gesalzener Hering wird in Fässern, Kisten, Eimern in gleichmäßig dichten, sich gegenseitig kreuzenden Reihen platziert, Rücken nach unten, die letzte Reihe - Rücken nach oben.
Das reihenlose Legen von Salzhering mit Hilfe von Vibratoren ist erlaubt.
Heringsstücke werden platziert: in Eimern - in loser Schüttung mit Nivellierung in Schichten, in Gläsern - flach oder mit einem Querschnitt zum Boden und Deckel.
Heringsfilets werden mit oder ohne Stützen unter Vakuum in Plastiktüten verpackt.
Fässer, Eimer und Gläser mit gesalzenem Hering müssen mit Salzlake oder Kochsalzlösung gefüllt und dicht verschlossen sein.
4.5.6 Jede Verpackungseinheit muss Salzhering derselben Art, Sorte, eines Schnitts, Salzgehalts und Fettgehalts, derselben Größengruppe, einer Verbraucherverpackung und Verpackungsart (mit oder ohne Vakuum), einem Herstellungsdatum enthalten .
4.5.7 Jede Verpackungseinheit darf nicht mehr als 2 % gesalzener Hering (nach Rechnung) von größerer oder kleinerer Größe oder Gewicht für Fisch, der nach Länge oder Gewicht klassifiziert ist, enthalten.
4.5.8 Es ist erlaubt, andere Arten von Behältern und Verpackungen zu verwenden, einschließlich derjenigen, die importiert oder aus importierten Materialien hergestellt wurden und die von den Behörden und Institutionen des staatlichen Gesundheits- und Epidemiologiedienstes für den Kontakt mit dieser Art von Produkten zugelassen sind und die Hygieneanforderungen erfüllen und Gewährleistung der Sicherheit und Qualität der Produkte während des Transports und der Lagerung.
4.5.9 Behältnisse und Verpackungsmaterialien, einschließlich der importierten, die zum Verpacken von gesalzenem Hering verwendet werden, müssen haltbar, sauber, trocken, ohne Fremdgeruch und aus Materialien sein, die von den Behörden und Institutionen des staatlichen Gesundheits- und Gesundheitsschutzes für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen sind epidemiologische Dienste.
Die Innenfläche von Metalldosen und -deckeln muss mit Lack oder Emaille oder einer Mischung davon oder anderen Materialien bedeckt sein, die für die Verwendung durch Körper und Einrichtungen des staatlichen sanitären und epidemiologischen Dienstes zugelassen sind.
5 Annahmeregeln
5.1 Annahmeregeln - nach GOST 7631 *.
________________
* Seit dem 1. Juli 2008 ist GOST 31339-2006 in Kraft.
5.2 Die Kontrolle des Gehalts an Histamin, Nitrosaminen, Pestiziden, polychlorierten Biphenylen, toxischen Elementen und Radionukliden erfolgt nach dem vom Hersteller des Produkts in Übereinstimmung mit den Behörden und Institutionen des staatlichen Gesundheits- und Epidemiologiedienstes festgelegten Verfahren.
5.3 Die Häufigkeit der mikrobiologischen Kontrolle von Produkten wird in Übereinstimmung mit den geltenden Anweisungen im Hoheitsgebiet des Staates festgelegt, der die Norm angenommen hat.
5.4 Die Häufigkeit der Bestimmung des Massenanteils von Speisesalz, des Massenanteils von Fett, des Massenanteils von Bestandteilen und des Vorhandenseins von Fremdverunreinigungen wird vom Hersteller festgelegt.
6.1 Probenahmeverfahren - gemäß 6.2 Verfahren zur Überwachung physikalischer, chemischer und organoleptischer Indikatoren - gemäß
7.1 Transport
7.1.1 Salzheringe werden mit allen Verkehrsträgern gemäß den Vorschriften für die Beförderung verderblicher Güter bei Temperaturen von minus 4°C bis minus 8°C transportiert.
Der Transport von Produkten, die für den Versand in die Regionen des Hohen Nordens und gleichwertige Gebiete bestimmt sind, erfolgt gemäß den Anforderungen von GOST 15846.
7.1.2 Verpackung - nach GOST 23285, GOST 26663.
Die Hauptparameter und Abmessungen der Pakete entsprechen GOST 24597.
7.2 Lagerung
7.2.1 Salzhering lagern, nicht mehr als:
- bei Temperaturen von minus 2°С bis minus 8°С:
30 Tage - Stücke in Eimern und Gläsern,
40 Tage - leicht gesalzen in Fässern und Eimern,
90 Tage - in Eimern (außer leicht gesalzenen);
- bei Temperaturen von minus 4°С bis minus 8°С:
1 Monat - leicht gesalzen in Kartons,
6 Monate - leicht gesalzen im Fass,
8 Monate - medium gesalzen in Fässern;
- unter Vakuum in Beuteln verpackt:
15 Tage - Filet vom atlantischen und pazifischen Heringsfett, leicht und mittel gesalzen,
35 Tage - atlantischer und pazifischer Fetthering, Weißmeerhering mit niedrigem und mittlerem Salzgehalt;
- Ohne Vakuum in Beuteln verpackt:
15 Tage - Atlantischer Fetthering, leicht und mittel gesalzen,
5 Tage - Pazifischer Hering, fettig, schwach und mittel gesalzen;
- bei Temperaturen von 0°С bis minus 8°С:
9 Monate - im Fass hartgesalzen.
Die Haltbarkeit von gesalzenem Hering ist ab dem Herstellungsdatum festgelegt.
7.2.2 Die Haltbarkeit von gesalzenem Hering wird vom Hersteller unter Angabe der Lagerweise* festgelegt.
______________
* Gültig auf dem Territorium der Russischen Föderation.
Anhang A (informativ). Liste der auf dem Territorium der Russischen Föderation geltenden behördlichen Dokumente
Anhang A
(Hinweis)
UDC 664.951.2:006.354 | ISS67.120.30 | ||
Schlüsselwörter: Salzhering, Sicherheit, technische Anforderungen, Annahmeregeln, Kontrollmethoden, Transport und Lagerung |
Elektronischer Text des Dokuments
erstellt von Kodeks JSC und verifiziert gegen:
amtliche Veröffentlichung
M.: Standartinform, 2008
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Gilt für gesalzenen Hering der folgenden biologischen Arten:
Weißes Meer - Clupea Pallasil Marisalbi;
Kaspische Maifische - Alosa caspia;
Brazhnikovskaya - Alosa Brashnikovi;
Kaspischer Schwarzrücken - Alosa kesseri kesseri;
Neuausgabe. Januar 2008
1 Einsatzgebiet
3 Hauptparameter und Abmessungen
4 Technische Anforderungen
5 Annahmeregeln
6 Kontrollmethoden
7 Transport und Lagerung
Anhang A (informativ) Liste der auf dem Territorium der Russischen Föderation geltenden Regulierungsdokumente
Dieser GOST ist in:
Organisationen:
01.04.2004 | Genehmigt | 17 | |
---|---|---|---|
14.09.2004 | Genehmigt | 10-st | |
Veröffentlicht | 2007 | ||
Veröffentlicht | 2006 | ||
Veröffentlicht | 2004 | ||
Entworfen | |||
Entworfen | |||
Entworfen | |||
Veröffentlicht | 2008 |
Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
ZWISCHENSTAATLICHER RAT FÜR NORMUNG, METROLOGIE UND ZERTIFIZIERUNG
ZWISCHENSTAATLICHER RAT FÜR NORMUNG, METROLOGIE UND ZERTIFIZIERUNG
GOST
ZWISCHENSTAATLICHE 815-
Standard 2004
HERING GESALZEN
Technische Bedingungen
Offizielle Ausgabe
Vorwort
Die Ziele, Grundprinzipien und das grundlegende Verfahren für die Durchführung von Arbeiten zur zwischenstaatlichen Normung sind in GOST 1.0-92 „Zwischenstaatliches Normungssystem“ festgelegt. Grundlegende Bestimmungen“ und GOST 1.2-97 „Interstate Standardization System. Zwischenstaatliche Normen, Regeln und Empfehlungen für die zwischenstaatliche Normung. Die Reihenfolge der Entwicklung, Annahme, Anwendung, Aktualisierung und Löschung "
Über die Norm
1 ENTWICKELT vom Interstate Technical Committee for Standardization MTK 300 „Fish Products, Food, Feed, Technical and Packaging“, dem All-Russian Research Institute of Fisheries and Oceanography (VNIRO) und dem Atlantic Research Institute of Fisheries and Oceanography (AtlantNIRO)
2 EINFÜHRUNG durch die Bundesanstalt für technische Regulierung und Metrologie
3 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll Nr. 17 vom 1. April 2004)
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4 Mit Anordnung der Föderalen Agentur für technische Regulierung und Metrologie vom 14. September 2004 Nr. 10-st wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 815-2004 als nationale Norm der Russischen Föderation ab dem 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt.
6 ÜBERARBEITUNG. Januar 2008
Informationen zum Inkrafttreten (Auslaufen) dieser Norm werden im Verzeichnis „Nationale Normen“ veröffentlicht.
Informationen über Änderungen an dieser Norm werden im Index "Nationale Normen" und der Text dieser Änderungen - in den Informationsindizes "Nationale Normen" veröffentlicht. Im Falle einer Überarbeitung oder Aufhebung dieser Norm werden die entsprechenden Informationen im Informationsverzeichnis "Nationale Normen" veröffentlicht.
© IPK Normenverlag. 2004 © Standartinform, 2008
In der Russischen Föderation kann dieser Standard nicht vollständig oder teilweise reproduziert werden. als amtliche Veröffentlichung ohne Genehmigung des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie vervielfältigt und verbreitet werden
ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD
HERING, GESALZT Spezifikationen
gesalzene Heringe. Spezifikationen
Einführungsdatum - 2005-07-01
1 Einsatzgebiet
Diese Norm gilt für gesalzenen Hering der folgenden biologischen Arten:
Asow-Schwarzes Meer (Don, Dnjepr, Donau, Kertsch) - Alosa pontica;
Atlantik - Clupea harengus;
Weißes Meer - Clupea pallasii marisalbi;
Kaspischer Maifisch* - Alosa caspia;
Brazhnikovskaya * - Alosa Braschnikow;
Kaspischer Schwarzrücken* - Alosa kesseri kesseri;
Pazifik - Clupea pallasii.
Diese Norm verwendet normative Verweise auf die folgenden zwischenstaatlichen Normen:
Heringslänge nicht in GOST 1368 angegeben. sollte, siehe:
Atlantischer Hering, Pazifischer Hering:
ungeschnitten oder mit dem Kopf geschnitten - mehr als 17,0. Schlachtkörper, halb ausgenommene Schlachtkörper - nicht weniger als 12,0;
Hering aus dem Weißen Meer ungeschnitten - mehr als 13,0.
4 Technische Anforderungen
4.1 Salzhering muss gemäß den Anforderungen dieser Norm gemäß den technologischen Anweisungen unter Einhaltung der in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Hygienevorschriften und -normen hergestellt werden.
Auf dem Territorium der Russischen Föderation gilt GOST R 51574-2000.
4.2 Eigenschaften
4.2.1 Gesalzener atlantischer und pazifischer Hering wird in fetten und mageren Hering unterteilt.
Die restlichen Salzheringe werden nicht nach Fettgehalt geteilt.
4.2.2 Je nach Zerlegeart wird Salzhering nach 4.2.2.1-4.2.2.11 hergestellt.
4.2.2.1 Ganz – ganzer Hering.
Asow-Hering aus dem Schwarzen Meer und dem Weißen Meer wird nur in ungeschnittener Form hergestellt.
4.2.2.2 Flossenhering – ein Hering, dem Kiemen, Brustflossen und der angrenzende Teil des Bauches, des Beckens und ein Teil der Eingeweide entfernt wurden.
Kiemen, Eier oder Milch können übrig bleiben.
4.2.2.3 Kiemen – ein Hering, bei dem die Kiemen oder Kiemen und ein Teil der Eingeweide entfernt wurden, der Bauch intakt ist.
4.2.2.4 Halb ausgenommen – ein Hering, bei dem die Eingeweide teilweise durch einen Quereinschnitt des Bauches an den Brustflossen (nicht mehr als 3 cm) entfernt wurden.
Kaviar oder Milch können übrig bleiben.
4.2.2.5 Ausgenommen mit Kopf - Hering, entlang des Bauches zwischen den Brustflossen vom Becken bis zum Anus geschnitten; Eingeweide, Kaviar oder Milch entfernt; Blutgerinnsel beseitigt.
Kann sein; Kiemen entfernt; die Kappe wird geschnitten; ein Einschnitt wurde im Abdomen nicht mehr als 2 cm weiter als der Anus gemacht.
Ausgenommen mit einem Kopf werden atlantischer und pazifischer Hering hergestellt.
4.2 2.6 Headless – ein Hering, bei dem der Kopf mit Schulterknochen, Brustflossen und einem Bündel Eingeweide ohne Einschnitt entlang des Bauches entfernt wurde.
Kann sein: das Vorhandensein von Resten der Eingeweide, Kaviar oder Milch; abgenommener Kopf mit Brustflossen und angrenzendem Bauchteil; Querschnitt des Abdomens im Bereich des Anus.
4.2.2.7 Tierkörper – ein Hering, dem Kopf mit Oberarmknochen, Eingeweide, Rogen oder Milch entfernt wurden; der dünne Bauchteil wird in einer geraden Linie vom Kopfteil und weiter vom After entfernt geschnitten; die Schwanzflosse wird zusammen mit dem Schwanzteil in einem Abstand von nicht mehr als 3 cm von der Basis ihrer Mittelstrahlen entfernt; Blutgerinnsel beseitigt.
Die Haut am Kadaver kann entfernt werden.
4.2.2 8 Halb ausgenommener Schlachtkörper – geköpfter Hering, bei dem die Schwanzflosse zusammen mit dem Schwanzteil in einem Abstand von nicht mehr als 3 cm von der Basis seiner Mittelstrahlen entfernt wird.
Eine Querinzision des Abdomens im Bereich des Afters ist zulässig.
4.2.2 9 Filet, mit oder ohne Haut, ist ein Fisch, der der Länge nach entlang des Rückgrats in zwei Hälften geschnitten wird; Kopf, Wirbelsäule, Humerus und große Rippenknochen, Bauchkiel, Eingeweide, Flossen, schwarzer Film entfernt; Blutgerinnsel beseitigt.
Bei hautlosen Filets wurde die Haut entfernt.
4.2.2.10 Stücke - Heringskadaver, halb ausgenommener Karkasse. in mindestens 5 cm lange Querstücke schneiden; für in Dosen verpackte Produkte - eine Länge, die der Innenhöhe der Dose entspricht.
4.2.2.11 Sonstige Beilagen von Salzhering – nach Vereinbarung mit dem Verbraucher und gemäß Liefervertrag.
4.2.3 Gesalzener Hering wird nach Qualität in die erste und zweite Klasse eingeteilt. Gesalzene Heringsfilets sind nicht in Sorten unterteilt.
4.2.4 Gemäß den organoleptischen, physikalischen und chemischen Merkmalen muss gesalzener Hering die in Tabelle 1 aufgeführten Anforderungen erfüllen.
Ende der Tabelle 1 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
4.2.5 Im Hinblick auf die Sicherheit muss gesalzener Hering den Hygienevorschriften, Normen und Hygienestandards entsprechen, die im Hoheitsgebiet des Staates gelten, der den Standard angenommen hat.
4.3 Anforderungen an Rohstoffe und Materialien
4.3.1 Rohstoffe, die für die Herstellung von gesalzenem Hering verwendet werden, müssen die Anforderungen erfüllen von:
Roher Hering - Zulassungsdokumente:
Für die Herstellung von gesalzenem Heringsfilet werden Rohstoffe mindestens der ersten Klasse verwendet (sofern Sorten verfügbar sind).
Für die Herstellung von Schlachtkörpern und Stücken kann Hering mit mechanischer Beschädigung verwendet werden, erfüllt jedoch nach anderen Qualitätsindikatoren die Anforderungen der ersten Klasse. Beschädigte Teile müssen entfernt werden.
4.3.2 Für die Herstellung von salzarmen Produkten wird nur gefrorener Fisch verwendet.
Gelierte und trockene Holzfässer, gebraucht, repariert, zur Wiederverwendung bestimmt, gemäß den behördlichen Dokumenten mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 dm 3 unter Verwendung von Folienauskleidungen;
Wiederverwendbare Polyethylenfässer gemäß den behördlichen Vorschriften mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 dm 3;
Grenzabweichungen des Nettogewichts in einer Containereinheit, %:
3 - für Produkte bis einschließlich 0,5 kg;
1 - für Produkte über 0,5 kg.
4.5.4 In Verbraucherverpackungen verpackter Salzhering muss in Holzkisten mit einem Produktgewichtslimit von 30 kg oder in Wellpappkartons gemäß GOST 13516 mit einem Produktgewichtslimit von 25 kg verpackt werden.
Beim Verkauf an Produktionsstandorten ist es möglich, verpackten Salzhering (in Beuteln oder Schrumpffolie) in wiederverwendbaren Holz- oder Polymerkisten gemäß den behördlichen Dokumenten mit einem Produktgewichtslimit von 15 kg zu verpacken.
Vor dem Einlegen von Salzhering (außer Dosen) werden Holzkisten allseitig mit Pergament nach GOST 1341 oder Unterpergament nach GOST 1760 oder Packpapier nach GOST 8273 ausgekleidet.
Mehrwegkisten aus Kunststoff und Holz sollten mit abnehmbaren Deckeln verschlossen werden.
4.5.5 Gesalzener Hering wird in Fässern, Kisten, Eimern in gleichmäßig dichten, sich gegenseitig kreuzenden Reihen platziert, Rücken nach unten, die letzte Reihe - Rücken nach oben.
Das reihenlose Legen von Salzhering mit Hilfe von Vibratoren ist erlaubt.
Heringsstücke werden platziert: in Eimern - in loser Schüttung mit Nivellierung in Schichten, in Gläsern - flach oder mit einem Querschnitt zum Boden und Deckel.
Heringsfilets werden mit oder ohne Stützen unter Vakuum in Plastiktüten verpackt.
Fässer, Eimer und Gläser mit gesalzenem Hering müssen mit Salzlake oder Kochsalzlösung gefüllt und dicht verschlossen sein.
4.5.6 Jede Verpackungseinheit muss Salzhering derselben Art, Sorte, eines Schnitts, Salzgehalts und Fettgehalts, derselben Größengruppe, einer Verbraucherverpackung und Verpackungsart (mit oder ohne Vakuum), einem Herstellungsdatum enthalten .
4.5.7 Jede Verpackungseinheit darf nicht mehr als 2 % Salzhering (nach Rechnung) in größerer oder kleinerer Größe oder Masse für Fisch enthalten. geteilt durch Länge oder Masse.
4.5.8 Es ist erlaubt, andere Arten von Behältern und Verpackungen zu verwenden, einschließlich derjenigen, die importiert oder aus importierten Materialien hergestellt wurden und die von den Behörden und Institutionen des staatlichen Gesundheits- und Epidemiologiedienstes für den Kontakt mit dieser Art von Produkten zugelassen sind und die Hygieneanforderungen erfüllen und Gewährleistung der Sicherheit und Qualität der Produkte während des Transports und der Lagerung.
4.5.9 Behältnisse und Verpackungsmaterialien, einschließlich der importierten, die zum Verpacken von gesalzenem Hering verwendet werden, müssen haltbar, sauber, trocken, ohne Fremdgeruch und aus Materialien sein, die von den Behörden und Institutionen des staatlichen Gesundheits- und Gesundheitsschutzes für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen sind epidemiologische Dienste.
Die Innenfläche von Metalldosen und -deckeln muss mit Lack oder Emaille oder einer Mischung davon oder anderen Materialien bedeckt sein, die für die Verwendung durch Körper und Einrichtungen des staatlichen sanitären und epidemiologischen Dienstes zugelassen sind.
5 Annahmeregeln
5.2 Kontrolle über den Gehalt an Histamin, Nitrosaminen, Pestiziden, polychlorierten Biphenylen. toxische Elemente und Radionuklide werden gemäß dem Verfahren durchgeführt, das vom Hersteller der Produkte im Einvernehmen mit den Organen und Institutionen des staatlichen Gesundheits- und Epidemiologiedienstes festgelegt wurde.
5.3 Die Häufigkeit der mikrobiologischen Kontrolle der Produkte wird gemäß den Anweisungen festgelegt. die im Hoheitsgebiet des Staates tätig sind, der die Norm übernommen hat.
5.4 Die Häufigkeit der Bestimmung des Massenanteils von Speisesalz, des Massenanteils von Fett, des Massenanteils von Bestandteilen und des Vorhandenseins von Fremdverunreinigungen wird vom Hersteller festgelegt.
GOST 7631
7.1 Transport
7.1.1 Salzheringe werden mit allen Verkehrsträgern nach den Vorschriften für die Beförderung verderblicher Güter bei Temperaturen von minus 4 °C bis minus 8 °C transportiert.
Der Transport von Produkten, die für den Versand in die Regionen des Hohen Nordens und gleichwertige Gebiete bestimmt sind, erfolgt gemäß den Anforderungen von GOST 15846.
Die Hauptparameter und Abmessungen der Pakete entsprechen GOST 24597.
7.2 Lagerung
7.2.1 Salzhering lagern, nicht mehr als:
Bei Temperaturen von minus 2 °С bis minus 8 °С:
30 Tage - Stücke in Eimern und Gläsern.
40 Tage - leicht gesalzen in Fässern und Eimern,
90 Tage - in Eimern (außer leicht gesalzenen);
Bei Temperaturen von minus 4 °C bis minus 8 C:
1 Monat - leicht gesalzen in Kartons.
6 Monate - leicht gesalzen im Fass.
8 Monate - medium gesalzen in Fässern;
Unter Vakuum in Beutel verpackt:
15 Tage - Filet vom atlantischen und pazifischen Heringsfett, leicht und mittel gesalzen,
35 Tage - atlantischer und pazifischer Fetthering, Weißmeerhering mit niedrigem und mittlerem Salzgehalt;
Ohne Vakuum in Beuteln verpackt:
15 Tage - Atlantischer Fetthering, leicht und mittel gesalzen,
5 Tage - Pazifischer Hering, fettig, schwach und mittel gesalzen;
Bei Temperaturen von 0°C bis minus 8°C:
9 Monate - im Fass hartgesalzen.
Die Haltbarkeit von gesalzenem Hering ist ab dem Herstellungsdatum festgelegt.
7.2.2 Die Haltbarkeit von gesalzenem Hering wird vom Hersteller unter Angabe der Lagerweise* festgelegt.
Funktioniert auf dem Territorium der Russischen Föderation.
Anhang A (informativ)
Liste der auf dem Territorium der Russischen Föderation geltenden behördlichen Dokumente
|
In Kraft gesetzt durch Beschluss der Bundesanstalt für technische Regulierung und Messwesen vom 14.09.2004 N 10-st
Zwischenstaatlicher Standard GOST 815-2004
"GESALZTER HERING. SPEZIFIKATIONEN"
gesalzene Heringe. Spezifikationen
Anstelle von GOST 815-88
Vorwort
Die Ziele, Grundprinzipien und Grundverfahren für die Durchführung von Arbeiten zur zwischenstaatlichen Normung sind in GOST 1.0-92 „Zwischenstaatliches Normungssystem. Grundlegende Bestimmungen“ und GOST 1.2-97 „Zwischenstaatliches Normungssystem. Zwischenstaatliche Normen, Regeln und Empfehlungen für die zwischenstaatliche Normung“ festgelegt. Das Verfahren für die Entwicklung, Annahme, Anwendung, Verlängerung und Löschung
Informationen zum Inkrafttreten (Auslaufen) dieser Norm werden im Verzeichnis „Nationale Normen“ veröffentlicht.
Informationen über Änderungen an dieser Norm werden im Index "National Standards" und der Text dieser Änderungen - in den Informationsindizes "National Standards" veröffentlicht. Im Falle einer Überarbeitung oder Aufhebung dieser Norm werden die entsprechenden Informationen im Informationsverzeichnis "Nationale Normen" veröffentlicht.
1 Einsatzgebiet
Diese Norm gilt für gesalzenen Hering der folgenden biologischen Arten:
Asow-Schwarzes Meer (Don, Dnjepr, Donau, Kertsch) - Alosa pontica;
Atlantik - Clupea harengus;
Weißes Meer - Clupea pallasii marisalbi;
Kaspischer Maifisch* - Alosa caspia;
Brazhnikovskaya * - Alosa Braschnikow;
Kaspischer Schwarzrücken* - Alosa kesseri kesseri;
Pazifik - Clupea pallasii.
2 Normative Verweisungen
Dieser Standard verwendet normative Verweise auf die folgenden zwischenstaatlichen Standards und Klassifikatoren:
GOST 8.579-2002 Staatliches System zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen. Anforderungen an die Menge verpackter Waren in Verpackungen jeglicher Art während ihrer Herstellung, Verpackung, ihres Verkaufs und ihrer Einfuhr
GOST 814-96 Gekühlter Fisch. Technische Bedingungen
GOST 1341-97 Gemüsepergament. Technische Bedingungen
GOST 1368-2003 Fisch. Länge und Gewicht
GOST 1760-86 Unterpergament. Technische Bedingungen
GOST 2874-82 Trinkwasser. Hygieneanforderungen und Qualitätskontrolle
GOST 7630-96 Fische, Meeressäuger, wirbellose Meerestiere, Algen und Produkte ihrer Verarbeitung. Etikettierung und Verpackung
GOST 7631-85 Fische, Meeressäuger, wirbellose Meerestiere und Produkte ihrer Verarbeitung. Annahmeregeln, organoleptische Qualitätsbewertungsmethoden, Probenahmemethoden für Laboruntersuchungen
GOST 7636-85 Fische, Meeressäuger, wirbellose Meerestiere und Produkte ihrer Verarbeitung. Analysemethoden
GOST 8273-75 Geschenkpapier. Technische Bedingungen
GOST 8777-80 Hölzerne gelierte und trockene Fässer. Technische Bedingungen
GOST 10444.15-94 Lebensmittel. Methoden zur Bestimmung der Anzahl mesophiler aerober und fakultativ anaerober Mikroorganismen
GOST 11771-93 Fisch- und Meeresfrüchtekonserven. Verpackung und Etikettierung
GOST 13356-84 Holzkisten für Produkte der Fischindustrie. Technische Bedingungen
GOST 13516-86 Wellpappschachteln für Konserven, Konserven und Lebensmittelflüssigkeiten. Technische Bedingungen
GOST 13830-97 Essbares Speisesalz. Allgemeine Spezifikation
GOST 14192-96 Warenkennzeichnung
GOST 15846-2002 Produkte, die in den hohen Norden und entsprechende Gebiete geliefert werden. Verpackung, Kennzeichnung, Transport und Lagerung
GOST 23285-78 Transportbeutel für Lebensmittel und Glasbehälter. Technische Bedingungen
GOST 24597-81 Pakete von verpackten Waren. Hauptparameter und Abmessungen
GOST 26663-85 Transportpakete. Formation mit Verpackungswerkzeugen. Allgemeine technische Anforderungen
GOST 26668-85 Lebensmittel- und Aromaprodukte. Probenahmeverfahren für mikrobiologische Analysen
GOST 26669-85 Lebensmittel- und Aromaprodukte. Probenvorbereitung für die mikrobiologische Analyse
GOST 26670-91 Lebensmittel. Verfahren zur Kultivierung von Mikroorganismen
GOST 26927-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methode zur Bestimmung von Quecksilber
GOST 26929-94 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Probenvorbereitung. Mineralisierung zur Bestimmung des Gehalts an toxischen Elementen
GOST 26930-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methode zur Bestimmung von Arsen
GOST 26931-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methoden zur Bestimmung von Kupfer
GOST 26932-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Bleibestimmungsmethoden
GOST 26933-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methoden zur Bestimmung von Cadmium
GOST 26934-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Verfahren zur Bestimmung von Zink
GOST 30178-96 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Atomabsorptionsverfahren zur Bestimmung toxischer Elemente
GOST 30518-97/GOST R 50474-93 Lebensmittel. Verfahren zum Nachweis und zur Bestimmung der Anzahl von Bakterien der Gruppe Escherichia coli (coliforme Bakterien)
GOST 30519-97/GOST R 50480-93 Lebensmittel. Verfahren zum Nachweis von Bakterien der Gattung Salmonella
GOST 30538-97 Lebensmittel. Verfahren zur Bestimmung toxischer Elemente durch Atomemissionsverfahren
MK (ISO 3166) 004-97 Zwischenstaatlicher Klassifikator der Länder der Welt
Hinweis - Bei der Verwendung dieser Norm ist es ratsam, die Gültigkeit von Referenznormen und Klassifikatoren gemäß dem zum 1. Januar des laufenden Jahres erstellten Index "Nationale Standards" und gemäß den entsprechenden im laufenden Jahr veröffentlichten Informationsindizes zu überprüfen . Wenn das Referenzdokument ersetzt (geändert) wird, sollten Sie sich bei der Verwendung dieser Norm an der ersetzten (geänderten) Norm orientieren. Wird das verwiesene Dokument ersatzlos gestrichen, so gilt die Bestimmung, in der darauf verwiesen wird, soweit diese Verlinkung nicht berührt wird.
3 Hauptparameter und Abmessungen
Die Länge oder das Gewicht von gesalzenem Hering muss GOST 1368 entsprechen.
Die Länge des Herings, die nicht in GOST 1368 angegeben ist, muss cm betragen:
Atlantischer Hering, Pazifischer Hering:
ungeteilt oder mit Kopf geschlachtet - mehr als 17, 0,
Schlachtkörper, halb ausgenommene Schlachtkörper - nicht weniger als 12,0;
Weißmeerhering ungeteilt - mehr als 13,0.
4 Technische Anforderungen
4.1 Salzhering muss gemäß den Anforderungen dieser Norm gemäß den technologischen Anweisungen unter Einhaltung der in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Hygienevorschriften und -normen hergestellt werden.
4.2 Eigenschaften
4.2.1 Gesalzener atlantischer und pazifischer Hering wird in fetten und mageren Hering unterteilt. Die restlichen Salzheringe werden nicht nach Fettgehalt geteilt.
4.2.2 Je nach Zerlegeart wird Salzhering nach 4.2.2.1 - 4.2.2.11 hergestellt.
4.2.2.1 Ungeteilt – ganzer Hering.
Asow-Schwarzmeer- und Weißmeerhering wird nur in ungeteilter Form produziert.
4.2.2.2 Flossenhering – ein Hering, dem Kiemen, Brustflossen und der angrenzende Teil des Bauches, des Beckens und ein Teil der Eingeweide entfernt wurden.
Kiemen, Eier oder Milch können übrig bleiben.
4.2.2.3 Kiemen – ein Hering, bei dem die Kiemen oder Kiemen und ein Teil der Eingeweide entfernt wurden, der Bauch intakt ist.
4.2.2.4 Halb ausgenommen – ein Hering, bei dem die Eingeweide teilweise durch einen Quereinschnitt des Bauches an den Brustflossen (nicht mehr als 3 cm) entfernt wurden.
Kaviar oder Milch können übrig bleiben.
4.2.2.5 Ausgenommen mit Kopf - Hering, entlang des Bauches zwischen den Brustflossen vom Becken bis zum Anus geschnitten; Eingeweide, Kaviar oder Milch entfernt; Blutgerinnsel beseitigt.
Kann sein: Kiemen entfernt; die Kappe wird geschnitten; ein Einschnitt wurde im Abdomen nicht mehr als 2 cm weiter als der Anus gemacht.
Ausgenommen mit einem Kopf werden atlantischer und pazifischer Hering hergestellt.
4.2.2.6 Kopflos – ein Hering, dem Kopf, Schulterknochen, Brustflossen und Eingeweide entfernt wurden, ohne dass ein Einschnitt entlang des Bauches vorgenommen wurde.
Kann sein: das Vorhandensein von Resten der Eingeweide, Kaviar oder Milch; abgenommener Kopf mit Brustflossen und angrenzendem Bauchteil; Querschnitt des Abdomens im Bereich des Anus.
4.2.2.7 Tierkörper – ein Hering, dem Kopf mit Oberarmknochen, Eingeweide, Rogen oder Milch entfernt wurden; der dünne Bauchteil wird in einer geraden Linie vom Kopfteil und weiter vom After entfernt geschnitten; die Schwanzflosse wird zusammen mit dem Schwanzteil in einem Abstand von nicht mehr als 3 cm von der Basis ihrer Mittelstrahlen entfernt; Blutgerinnsel beseitigt.
Die Haut am Kadaver kann entfernt werden.
4.2.2.8 Halb ausgenommener Schlachtkörper – enthaupteter Hering, bei dem die Schwanzflosse zusammen mit dem Schwanzteil in einem Abstand von nicht mehr als 3 cm von der Basis seiner Mittelstrahlen entfernt wird.
Eine Querinzision des Abdomens im Bereich des Afters ist zulässig.
4.2.2.9 Filets, mit oder ohne Haut, sind Fische, die der Länge nach entlang des Rückgrats in zwei Hälften geschnitten werden; Kopf, Wirbelsäule, Humerus und große Rippenknochen, Bauchkiel, Eingeweide, Flossen, schwarzer Film entfernt; Blutgerinnsel beseitigt.
Bei hautlosen Filets wurde die Haut entfernt.
4.2.2.10 Stücke - Heringskadaver, halb ausgenommener Karkasse, in Querstücke von mindestens 5 cm Länge geschnitten; für in Dosen verpackte Produkte - eine Länge, die der Innenhöhe der Dose entspricht.
4.2.2.11 Sonstige Beilagen von Salzhering – nach Vereinbarung mit dem Verbraucher und gemäß Liefervertrag.
4.2.3 Gesalzener Hering wird nach Qualität in die erste und zweite Klasse eingeteilt. Gesalzene Heringsfilets sind nicht in Sorten unterteilt.
4.2.4 Gemäß den organoleptischen, physikalischen und chemischen Merkmalen muss gesalzener Hering die in Tabelle 1 aufgeführten Anforderungen erfüllen.
Tabelle 1
Name des Indikators |
Merkmale und Norm für die Sorte |
|
Aussehen |
Die Oberfläche ist sauber, die Farbe charakteristisch für diese Art. |
|
Kann sein: |
||
Unbedeutendes Sediment von Proteinsubstanzen auf der Oberfläche; |
||
Leicht entfernbarer gelblicher Belag auf der Oberfläche; |
||
angelaufene Oberfläche; |
||
Leichte subkutane Fettoxidation, die nicht in das Fleisch eingedrungen ist |
||
Äußere Beschädigung |
Keine äußeren Beschädigungen. |
|
Erlaubt in einer Verpackungseinheit: |
||
Gebrochene Kiemendeckel - nicht mehr als 15% der Fische (in Folge); |
||
Spuren umarmen; | ||
Abgestürzte Schuppen; |
Kopfverletzung; |
|
Risse, Schnitte, Hautrisse, leicht aufgeplatzter Bauch: |
||
ohne signifikante Exposition der Eingeweide - nicht mehr als 12% der Fische (in Folge) |
ohne Darmverlust - nicht mehr als 30% Fisch (in Folge) |
|
Schneiden |
Gemäß 4.2.2.1 - 4.2.2.11 |
|
Hering Konsistenz: | ||
leicht gesalzen |
Zart, saftig |
|
leicht gesalzen | ||
mittel salzig |
Dicht, saftig |
|
stark gesalzen | ||
Leicht geschwächt oder trocken ist erlaubt |
||
Geschmack und Geruch |
Eigenartig für gesalzenen Hering, ohne fremden Geschmack und Geruch |
|
Ein leichter Geruch nach oxidiertem Fett ist erlaubt |
||
Massenanteil Speisesalz, %, in Hering: | ||
leicht gesalzen |
Von 4 bis 6 inkl. |
|
leicht gesalzen | ||
mittel salzig | ||
stark gesalzen | ||
Massenanteil von Fett für atlantischen öligen und pazifischen öligen Hering, %, nicht weniger als | ||
Massenanteil der Komponenten für Produkte in Dosen, %, nicht weniger als: | ||
Das Vorhandensein von Verunreinigungen (in Verbraucherverpackungen) |
Nicht erlaubt |
4.2.5 Im Hinblick auf die Sicherheit muss gesalzener Hering den Hygienevorschriften, Normen und Hygienestandards entsprechen, die im Hoheitsgebiet des Staates gelten, der den Standard angenommen hat.
4.3 Anforderungen an Rohstoffe und Materialien
4.3.1 Rohstoffe, die für die Herstellung von gesalzenem Hering verwendet werden, müssen die Anforderungen erfüllen von:
Roher Hering - behördliche Dokumente;
Gekühlter Hering - GOST 814, andere behördliche Dokumente;
Gefrorener Hering - normative Dokumente;
Gefrorener Hering - Halbfabrikat - Zulassungsdokumente;
Gesalzener Hering - Halbfabrikat - Zulassungsdokumente;
Speisesalz - GOST 13830;
Trinkwasser - GOST 2874.
Für die Herstellung von gesalzenem Heringsfilet werden Rohstoffe mindestens der ersten Klasse verwendet (sofern Sorten verfügbar sind).
Für die Herstellung von Schlachtkörpern und Stücken kann Hering mit mechanischer Beschädigung verwendet werden, erfüllt jedoch nach anderen Qualitätsindikatoren die Anforderungen der ersten Klasse. Beschädigte Teile müssen entfernt werden.
4.3.2 Für die Herstellung von salzarmen Produkten wird nur gefrorener Fisch verwendet.
4.3.3 Rohstoffe und Materialien, einschließlich der importierten, die für die Herstellung von Salzhering verwendet werden, müssen in Bezug auf die Sicherheit den Hygienevorschriften, -normen und -hygienestandards entsprechen, die im Hoheitsgebiet des Staates gelten, der den Standard angenommen hat.
4.4 Kennzeichnung
4.4.1 Behälter mit Produkten kennzeichnen - gemäß GOST 7630, Dosen - gemäß GOST 11771. Die Kennzeichnung muss einen Lagermodus enthalten.
4.4.2 Transportkennzeichnung - nach GOST 14192, GOST 7630.
4.5 Verpackung
4.5.1 Gesalzener Hering wird gemäß GOST 7630 verpackt in:
Gelierte Holzfässer nach GOST 8777 mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 dm3;
Trockene Holzfässer nach GOST 8777 mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 dm 3 unter Verwendung von Folienauskleidungen gemäß den behördlichen Dokumenten;
Gelierte und trockene Holzfässer, gebraucht, repariert, zur Wiederverwendung bestimmt, gemäß den behördlichen Dokumenten mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 dm 3 unter Verwendung von Folienauskleidungen;
Wiederverwendbare Polyethylenfässer gemäß den behördlichen Vorschriften mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 dm 3;
Holzkisten gemäß GOST 13356 oder anderen behördlichen Dokumenten mit einer Produktgewichtsgrenze von 30 kg; leicht gesalzener Hering wird in Holzkisten verpackt: Atlantik, Kaspisches Meer (außer Kaspischer Schwarzrücken), Pazifik;
Eimer aus Polymermaterialien gemäß behördlichen Vorschriften mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 20 dm 3;
Verpackungen aus Polymermaterialien gemäß behördlichen Vorschriften mit Verwendung von Substraten gemäß behördlichen Vorschriften oder ohne Substrate mit tatsächlichem Nettogewicht;
Schrumpffolie nach normativem Dokument unter Verwendung von Substraten oder ohne Substrate, tatsächliches Nettogewicht;
Banken Polymer gemäß behördlichen Dokumenten mit einer Kapazität von nicht mehr als 2000 cm 3.
4.5.2 Verpacken von gesalzenem Hering in Tüten aus Polymermaterialien gemäß den geltenden Vorschriften auf dem Hoheitsgebiet des Staates, der die Norm angenommen hat.
Packungen mit gesalzenem Hering können eine kleine Menge Salzlake enthalten.
4.5.3 Maximale negative Abweichungen des Nettogewichts von Produkten in einer Taraeinheit - gemäß den Anforderungen von GOST 8.579.
Grenzabweichungen des Nettogewichts in einer Containereinheit, %:
3 - für Produkte bis einschließlich 0,5 kg;
1 - für Produkte über 0,5 kg.
4.5.4 In Verbraucherverpackungen verpackter Salzhering muss in Holzkisten mit einem Produktgewichtslimit von 30 kg oder in Wellpappkartons gemäß GOST 13516 mit einem Produktgewichtslimit von 25 kg verpackt werden.
Beim Verkauf an Produktionsstandorten ist es möglich, verpackten Salzhering (in Beuteln oder Schrumpffolie) in wiederverwendbaren Holz- oder Polymerkisten gemäß den behördlichen Dokumenten mit einem Produktgewichtslimit von 15 kg zu verpacken.
Holzkisten werden vor dem Einlegen von Salzhering (außer Dosen) allseitig mit Pergament nach GOST 1341 oder Unterpergament nach GOST 1760 oder Packpapier nach GOST 8273 ausgekleidet.
Mehrwegkisten aus Kunststoff und Holz sollten mit abnehmbaren Deckeln verschlossen werden.
4.5.5 Gesalzener Hering wird in Fässern, Kisten, Eimern in gleichmäßig dichten, sich gegenseitig kreuzenden Reihen platziert, Rücken nach unten, die letzte Reihe - schleichend nach oben.
Das reihenlose Legen von Salzhering mit Hilfe von Vibratoren ist erlaubt.
Heringsstücke werden platziert: in Eimern - in loser Schüttung mit Nivellierung in Schichten, in Gläsern - flach oder mit einem Querschnitt zum Boden und Deckel.
Heringsfilets werden mit oder ohne Stützen unter Vakuum in Plastiktüten verpackt.
Fässer, Eimer und Gläser mit gesalzenem Hering müssen mit Salzlake oder Kochsalzlösung gefüllt und dicht verschlossen sein.
4.5.6 Jede Verpackungseinheit muss Salzhering derselben Art, Sorte, eines Schnitts, Salzgehalts und Fettgehalts, derselben Größengruppe, einer Verbraucherverpackung und Verpackungsart (mit oder ohne Vakuum), einem Herstellungsdatum enthalten .
4.5.7 Jede Verpackungseinheit darf nicht mehr als 2 % gesalzener Hering (nach Rechnung) von größerer oder kleinerer Größe oder Gewicht für Fisch, der nach Länge oder Gewicht klassifiziert ist, enthalten.
4.5.8 Es ist erlaubt, andere Arten von Behältern und Verpackungen zu verwenden, einschließlich derjenigen, die importiert oder aus importierten Materialien hergestellt wurden und die von den Behörden und Institutionen des staatlichen Gesundheits- und Epidemiologiedienstes für den Kontakt mit dieser Art von Produkten zugelassen sind und die Hygieneanforderungen erfüllen und Gewährleistung der Sicherheit und Qualität der Produkte während des Transports und der Lagerung.
4.5.9 Behältnisse und Verpackungsmaterialien, einschließlich der importierten, die zum Verpacken von gesalzenem Hering verwendet werden, müssen haltbar, sauber, trocken, ohne Fremdgeruch und aus Materialien sein, die von den Behörden und Institutionen des staatlichen Gesundheits- und Gesundheitsschutzes für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen sind epidemiologische Dienste.
Die Innenfläche von Metalldosen und -deckeln muss mit Lack oder Emaille oder einer Mischung davon oder anderen Materialien bedeckt sein, die für die Verwendung durch Körper und Einrichtungen des staatlichen sanitären und epidemiologischen Dienstes zugelassen sind.
5 Annahmeregeln
5.1 Annahmeregeln - nach GOST 7631.
5.2 Die Kontrolle des Gehalts an Histamin, Nitrosaminen, Pestiziden, polychlorierten Biphenylen, toxischen Elementen und Radionukliden erfolgt nach dem vom Hersteller des Produkts in Übereinstimmung mit den Behörden und Institutionen des staatlichen Gesundheits- und Epidemiologiedienstes festgelegten Verfahren.
5.3 Die Häufigkeit der mikrobiologischen Kontrolle von Produkten wird in Übereinstimmung mit den geltenden Anweisungen im Hoheitsgebiet des Staates festgelegt, der die Norm angenommen hat.
5.4 Die Häufigkeit der Bestimmung des Massenanteils von Speisesalz, des Massenanteils von Fett, des Massenanteils von Bestandteilen und des Vorhandenseins von Fremdverunreinigungen wird vom Hersteller festgelegt.
6 Kontrollmethoden
6.1 Probenahmemethoden - gemäß GOST 7631, GOST 26668, Anweisungen.
Vorbereitung von Proben zur Bestimmung physikalischer und chemischer Parameter - nach GOST 7631, toxische Elemente - nach GOST 26929, für mikrobiologische Analysen - nach GOST 26669 und Anweisungen.
Kultivierung von Mikroorganismen - gemäß GOST 26670, Herstellung von Lösungen von Reagenzien, Farben, Indikatoren und Nährmedien für mikrobiologische Analysen - gemäß den Anweisungen.
7 Transport und Lagerung
7.1 Transport
7.1.1 Salzheringe werden mit allen Verkehrsträgern gemäß den Vorschriften für die Beförderung verderblicher Güter bei Temperaturen von minus 4°C bis minus 8°C transportiert.
Der Transport von Produkten, die für den Versand in die Regionen des Hohen Nordens und gleichwertige Gebiete bestimmt sind, erfolgt gemäß den Anforderungen von GOST 15846.
7.1.2 Verpackung - nach GOST 23285, GOST 26663.
Die Hauptparameter und Abmessungen der Pakete entsprechen GOST 24597.
7.2 Lagerung
7.2.1 Salzhering lagern, nicht mehr als:
Bei Temperaturen von minus 2°С bis minus 8°С:
30 Tage - Stücke in Eimern und Gläsern,
40 Tage - leicht gesalzen in Fässern und Eimern,
90 Tage - in Eimern (außer leicht gesalzenen);
Bei Temperaturen von minus 4°С bis minus 8°С:
1 Monat - leicht gesalzen in Kartons,
6 Monate - leicht gesalzen im Fass,
8 Monate - medium gesalzen in Fässern;
Unter Vakuum in Beutel verpackt:
15 Tage - Filet vom atlantischen und pazifischen Hering, fettig, schwach und mittel gesalzen;
35 Tage - atlantischer und pazifischer Fetthering, Weißmeerhering mit niedrigem und mittlerem Salzgehalt;
Ohne Vakuum in Beuteln verpackt:
15 Tage - Atlantischer Fetthering, leicht und mittel gesalzen,
5 Tage - Pazifischer Hering, fettig, schwach und mittel gesalzen;
Bei Temperaturen von 0°С bis minus 8°С:
9 Monate - im Fass hartgesalzen.
Die Haltbarkeit von gesalzenem Hering ist ab dem Herstellungsdatum festgelegt.
7.2.2 Die Haltbarkeit von Salzhering wird vom Hersteller unter Angabe der Lagerweise** festgelegt.
* Kaspischer Maifisch, Brazhnikovskaya-Hering und Kaspischer Schwarzrückenhering mit einer Länge von 36 cm oder weniger haben den Handelsnamen „Kaspischer Hering“.
** Gültig auf dem Territorium der Russischen Föderation.
Anhang A
(Hinweis)
Liste der auf dem Territorium der Russischen Föderation geltenden behördlichen Dokumente
GOST R 51232-98 |
Wasser trinken. Allgemeine Anforderungen an die Organisation und Methoden der Qualitätskontrolle |
GOST R 51301-99 |
Lebensmittelprodukte und Lebensmittelrohstoffe. Stripping-voltammetrische Methoden zur Bestimmung des Gehalts an toxischen Elementen (Cadmium, Blei, Kupfer und Zink) |
GOST R 51574-2000 |
Speisesalz. Technische Bedingungen |
SanPiN 2.1.4.1074-2001 |
Trinkwasser. Hygienische Anforderungen an die Wasserqualität von zentralen Trinkwasserversorgungssystemen. Qualitätskontrolle |
SanPiN 2.3.2.1078-2001 | |
SanPiN 2.3.2.1280-2003 |
Hygienische Anforderungen an die Sicherheit und den Nährwert von Lebensmitteln |
SanPiN 3.2.569-96 |
Anleitung zum Verpacken von Fischfutterprodukten in Beuteln und Einlagen aus Folienmaterialien. Genehmigt von Roskomrybolovstvo am 22. Januar 1996.
Anleitung* zur hygienischen und mikrobiologischen Kontrolle der Herstellung von Lebensmittelprodukten aus Fischen und wirbellosen Meerestieren. Genehmigt vom Gesundheitsministerium der UdSSR am 22. Februar 1991 N 5319-91 und vom Fischereiministerium der UdSSR am 18. November 1990
______________________________
* Gültig in den Ländern des Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification.
HERING GESALZEN
Technische Bedingungen
Offizielle Ausgabe
Standartinform
Vorwort
Die Ziele, Grundprinzipien und das grundlegende Verfahren für die Durchführung von Arbeiten zur zwischenstaatlichen Normung sind in GOST 1.0-92 „Zwischenstaatliches Normungssystem“ festgelegt. Grundlegende Bestimmungen“ und GOST 1.2-97 „Interstate Standardization System. Zwischenstaatliche Normen, Regeln und Empfehlungen für die zwischenstaatliche Normung. Die Reihenfolge der Entwicklung, Annahme, Anwendung, Aktualisierung und Löschung "
Über die Norm
1 ENTWICKELT vom Interstate Technical Committee for Standardization MTK 300 „Fish Products, Food, Feed, Technical and Packaging“, dem All-Russian Research Institute of Fisheries and Oceanography (VNIRO) und dem Atlantic Research Institute of Fisheries and Oceanography (AtlantNIRO)
2 EINFÜHRUNG durch die Bundesanstalt für technische Regulierung und Metrologie
3 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll Nr. 17 vom 1. April 2004)
Kurzbezeichnung des Landes nach MK (ISO 3166) 004-97 |
Code des Landes nach MK (ISO 3166) 004-97 |
Abgekürzter Name des nationalen Normungsgremiums |
Aserbaidschan |
Azgosstandart |
|
Armstate-Standard |
||
Weißrussland |
Staatsstandard der Republik Belarus |
|
Gruzstandart |
||
Kasachstan |
Staatsstandard der Republik Kasachstan |
|
Kirgistan |
Kirgisischer Standart |
|
Moldaustandard |
||
russische Föderation |
Gosstandart von Russland |
|
Tadschikistan |
Taji kstan dart |
|
Turkmenistan |
Hauptstaatsdienst "Turkmenenstandartlary" |
|
Usbekistan |
Uzgosstandart |
|
Staatlicher Standard der Ukraine |
4 Mit Anordnung der Föderalen Agentur für technische Regulierung und Metrologie vom 14. September 2004 Nr. 10-st wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 815-2004 als nationale Norm der Russischen Föderation ab dem 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt.
5 STATT GOST 815-88
6 ÜBERARBEITUNG. Januar 2008
Informationen zum Inkrafttreten (Auslaufen) dieser Norm werden im Verzeichnis „Nationale Normen“ veröffentlicht.
Informationen über Änderungen an dieser Norm werden im Index "Nationale Normen" und der Text dieser Änderungen - in den Informationsindizes "Nationale Normen" veröffentlicht. Im Falle einer Überarbeitung oder Aufhebung dieser Norm werden die entsprechenden Informationen im Informationsverzeichnis "Nationale Normen" veröffentlicht.
© IPC Standards Publishing House, 2004 © Standartinform, 2008
In der Russischen Föderation darf diese Norm ohne Genehmigung der Föderalen Agentur für technische Regulierung und Metrologie weder ganz noch teilweise reproduziert, vervielfältigt und als offizielle Veröffentlichung verteilt werden
GOST 815-2004
ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD
HERING, GESALZT Spezifikationen
gesalzene Heringe. Spezifikationen
Einführungsdatum - 2005-07-01
1 Einsatzgebiet
Diese Norm gilt für gesalzenen Hering der folgenden biologischen Arten:
Asow-Schwarzes Meer (Don, Dnjepr, Donau, Kertsch) - Alosa pontica;
Atlantik - Clupea harengus;
Weißes Meer - Clupea pallasii marisalbi;
Kaspischer Maifisch* - Alosa caspia;
Brazhnikovskaya * - Alosa Braschnikow;
Kaspischer Schwarzrücken* - Alosa kesseri kesseri;
Pazifik - Clupea pallasii.
2 Normative Verweisungen
Diese Norm verwendet normative Verweise auf die folgenden zwischenstaatlichen Normen:
GOST 8.579-2002 Staatliches System zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen. Anforderungen an die Menge verpackter Waren in Verpackungen jeglicher Art während ihrer Herstellung, Verpackung, ihres Verkaufs und ihrer Einfuhr
GOST 814-96 Gekühlter Fisch. Spezifikationen GOST 1341-97 Gemüsepergament. Spezifikationen GOST 1368-2003 Fisch. Länge und Gewicht GOST 1760-86 Unterpergament. Technische Bedingungen
GOST 2874-82** Trinkwasser. Hygienische Anforderungen und Qualitätskontrolle GOST 7630-96 Fische, Meeressäuger, wirbellose Meerestiere, Algen und Produkte ihrer Verarbeitung. Etikettierung und Verpackung
GOST 7631-85 Fische, Meeressäuger, wirbellose Meerestiere und Produkte ihrer Verarbeitung. Annahmeregeln, organoleptische Qualitätsbewertungsmethoden, Probenahmemethoden für Laboruntersuchungen
GOST 7636-85 Fische, Meeressäuger, wirbellose Meerestiere und Produkte ihrer Verarbeitung. Analysemethoden
GOST 8273-75 Geschenkpapier. Technische Bedingungen
GOST 8777-80 Hölzerne gelierte und trockene Fässer. Spezifikationen GOST 10444.15-94 Lebensmittel. Methoden zur Bestimmung der Anzahl mesophiler aerober und fakultativ anaerober Mikroorganismen
GOST 11771-93 Fisch- und Meeresfrüchtekonserven. Verpackung und Etikettierung
* Kaspischer Maifisch, Brazhnikovskaya-Hering und Kaspischer Schwarzrückenhering mit einer Länge von 36 cm oder weniger haben den Handelsnamen „Kaspischer Hering“.
** Auf dem Territorium der Russischen Föderation gilt GOST R 51232-98.
Offizielle Ausgabe
GOST 13356-84 Holzkisten für Produkte der Fischindustrie. Spezifikationen GOST 13516-86 Wellpappschachteln für Konserven, Konserven und Lebensmittelflüssigkeiten. Technische Bedingungen
GOST 13830-97* Speisesalz. Allgemeine Spezifikationen GOST 14192-96 Frachtkennzeichnung
GOST 15846-2002 Produkte, die in den hohen Norden und entsprechende Gebiete geliefert werden. Verpackung, Kennzeichnung, Transport und Lagerung
GOST 23285-78 Transportbeutel für Lebensmittel und Glasbehälter. Technische Bedingungen
GOST 24597-81 Pakete von verpackten Waren. Hauptparameter und Abmessungen GOST 26663-85 Transportpakete. Formation mit Verpackungswerkzeugen. Allgemeine technische Anforderungen
GOST 26668-85 Lebensmittel- und Aromaprodukte. Probenahmeverfahren für mikrobiologische Analysen
GOST 26669-85 Lebensmittel- und Aromaprodukte. Probenvorbereitung für die mikrobiologische Analyse
GOST 26670-91 Lebensmittel. Methoden zur Kultivierung von Mikroorganismen GOST 26927-86 Rohstoffe und Lebensmittel. Methoden zur Bestimmung von Quecksilber
GOST 26929-94 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Probenvorbereitung. Mineralisierung zur Bestimmung des Gehalts an toxischen Elementen
GOST 26930-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methode zur Bestimmung von Arsen GOST 26931-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methoden zur Bestimmung von Kupfer GOST 26932-86 Rohstoffe und Lebensmittel. Bleibestimmungsmethode GOST 26933-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Methode zur Bestimmung von Cadmium GOST 26934-86 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Verfahren zur Bestimmung von Zink
GOST 30178-96 Lebensmittelrohstoffe und -produkte. Atomabsorptionsverfahren zur Bestimmung toxischer Elemente
GOST 30518-97/GOST R 50474-93 Lebensmittel. Verfahren zum Nachweis und zur Bestimmung der Anzahl von Bakterien der Gruppe Escherichia coli (coliforme Bakterien)
GOST 30519-97/GOST R 50480-93 Lebensmittel. Verfahren zum Nachweis von Bakterien der Gattung Salmonella
GOST 30538-97 Lebensmittel. Verfahren zur Bestimmung toxischer Elemente durch Atomemissionsverfahren
Hinweis - Bei der Verwendung dieser Norm ist es ratsam, die Gültigkeit der Bezugsnormen gemäß dem zum 1. Januar des laufenden Jahres erstellten Verzeichnis "Nationale Normen" und gemäß den entsprechenden im laufenden Jahr veröffentlichten Informationsverzeichnissen zu überprüfen. Wenn der Referenzstandard ersetzt (modifiziert) wird, sollten Sie sich bei der Verwendung dieses Standards an dem ersetzenden (modifizierten) Standard orientieren. Wird die in Bezug genommene Norm ersatzlos gestrichen, gilt die Bestimmung, in der auf sie verwiesen wird, soweit diese Bezugnahme nicht berührt wird.
3 Hauptparameter und Abmessungen
Die Länge oder das Gewicht von gesalzenem Hering muss GOST 1368 entsprechen.
Die Länge des Herings, die nicht in GOST 1368 angegeben ist, muss cm betragen:
Atlantischer Hering, Pazifischer Hering:
unzerlegt oder mit dem Kopf zerlegt - mehr als 17,0, Schlachtkörper, halb ausgenommene Schlachtkörper - mindestens 12,0;
Weißmeerhering ganz - mehr als 13,0.
4 Technische Anforderungen
4.1 Salzhering muss gemäß den Anforderungen dieser Norm gemäß den technologischen Anweisungen unter Einhaltung der in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Hygienevorschriften und -normen hergestellt werden.
* Auf dem Territorium der Russischen Föderation gilt GOST R 51574-2000.
4.2 Eigenschaften
4.2.1 Gesalzener atlantischer und pazifischer Hering wird in fetten und mageren Hering unterteilt.
Die restlichen Salzheringe werden nicht nach Fettgehalt geteilt.
4.2.2 Je nach Zerlegeart wird Salzhering nach 4.2.2.1-4.2.2.11 hergestellt.
4.2.2.1 Ganz – ganzer Hering.
Asow-Hering aus dem Schwarzen Meer und dem Weißen Meer wird nur in ungeschnittener Form hergestellt.
4.2.2.2 Flossenhering – ein Hering, dem Kiemen, Brustflossen und der angrenzende Teil des Bauches, des Beckens und ein Teil der Eingeweide entfernt wurden.
Kiemen, Eier oder Milch können übrig bleiben.
4.2.2.3 Kiemen – ein Hering, bei dem die Kiemen oder Kiemen und ein Teil der Eingeweide entfernt wurden, der Bauch intakt ist.
4.2.2.4 Halb ausgenommen – ein Hering, bei dem die Eingeweide teilweise durch einen Quereinschnitt des Bauches an den Brustflossen (nicht mehr als 3 cm) entfernt wurden.
Kaviar oder Milch können übrig bleiben.
4.2.2.5 Ausgenommen mit Kopf - Hering, entlang des Bauches zwischen den Brustflossen vom Becken bis zum Anus geschnitten; Eingeweide, Kaviar oder Milch entfernt; Blutgerinnsel beseitigt.
Kann sein: Kiemen entfernt; die Kappe wird geschnitten; ein Einschnitt wurde im Abdomen nicht mehr als 2 cm weiter als der Anus gemacht.
Ausgenommen mit einem Kopf werden atlantischer und pazifischer Hering hergestellt.
4.2.2.6 Kopflos – ein Hering, dem Kopf, Schulterknochen, Brustflossen und Eingeweide entfernt wurden, ohne dass ein Einschnitt entlang des Bauches vorgenommen wurde.
Kann sein: das Vorhandensein von Resten der Eingeweide, Kaviar oder Milch; abgenommener Kopf mit Brustflossen und angrenzendem Bauchteil; Querschnitt des Abdomens im Bereich des Anus.
4.2.2.7 Tierkörper – ein Hering, dem Kopf mit Oberarmknochen, Eingeweide, Rogen oder Milch entfernt wurden; der dünne Bauchteil wird in einer geraden Linie vom Kopfteil und weiter vom After entfernt geschnitten; die Schwanzflosse wird zusammen mit dem Schwanzteil in einem Abstand von nicht mehr als 3 cm von der Basis ihrer Mittelstrahlen entfernt; Blutgerinnsel beseitigt.
Die Haut am Kadaver kann entfernt werden.
4.2.2.8 Halb ausgenommener Schlachtkörper – enthaupteter Hering, bei dem die Schwanzflosse zusammen mit dem Schwanzteil in einem Abstand von nicht mehr als 3 cm von der Basis seiner Mittelstrahlen entfernt wird.
Eine Querinzision des Abdomens im Bereich des Afters ist zulässig.
4.2.2.9 Filets, mit oder ohne Haut, sind Fische, die der Länge nach entlang des Rückgrats in zwei Hälften geschnitten werden; Kopf, Wirbelsäule, Humerus und große Rippenknochen, Bauchkiel, Eingeweide, Flossen, schwarzer Film entfernt; Blutgerinnsel beseitigt.
Bei hautlosen Filets wurde die Haut entfernt.
4.2.2.10 Stücke - Heringskadaver, halb ausgenommener Karkasse, in Querstücke von mindestens 5 cm Länge geschnitten; für in Dosen verpackte Produkte - eine Länge, die der Innenhöhe der Dose entspricht.
4.2.2.11 Sonstige Beilagen von Salzhering – nach Vereinbarung mit dem Verbraucher und gemäß Liefervertrag.
4.2.3 Gesalzener Hering wird nach Qualität in die erste und zweite Klasse eingeteilt. Gesalzene Heringsfilets sind nicht in Sorten unterteilt.
4.2.4 Gemäß den organoleptischen, physikalischen und chemischen Merkmalen muss gesalzener Hering die in Tabelle 1 aufgeführten Anforderungen erfüllen.
Tabelle 1
Ende der Tabelle 1
Name des Indikators |
Merkmale und Norm für die Sorte |
|
Äußere Beschädigung |
Keine äußeren Beschädigungen. | |
Erlaubt in einer Verpackungseinheit: |
||
Gebrochene Kiemendeckel - nicht mehr als 15% der Fische (lt |
||
Spuren umarmen; | ||
Abgestürzte Schuppen; | ||
Kopfverletzung; |
||
Risse, Schnitte, Hautbrüche |
leicht vorgewölbter Bauch |
|
keine nennenswerte Belastung |
ohne Ausfallende Innen- |
|
Eingeweide - nicht mehr als |
tei - nicht mehr als 30% Fisch |
|
12 % Fisch (laut Rechnung) |
(nach Konto) |
|
Schneiden |
Gemäß 4.2.2.1-4.2.2.11 |
|
Hering Konsistenz: | ||
leicht gesalzen |
Zart, saftig |
|
leicht gesalzen | ||
mittel salzig |
Dicht, saftig |
|
stark gesalzen | ||
Leicht erlaubt |
||
geschwächt oder trocken |
||
Geschmack und Geruch |
Eigenartig für gesalzenen Hering, ohne fremden Geschmack und Geruch. |
|
Leichter Geruch erlaubt |
||
oxidiertes Fett |
||
Massenanteil von Speisesalz, | ||
%, in Hering: | ||
leicht gesalzen |
Von 4 bis 6 inkl. |
|
leicht gesalzen | ||
mittel salzig | ||
stark gesalzen | ||
Massenanteil von Fett für Hering | ||
Atlantik ölig und ruhig | ||
Meeresöl, %, nicht weniger als | ||
Massenanteil der Komponenten | ||
für Produkte in Banken, %, nicht weniger als: | ||
Vorhandensein von Fremdkörpern |
Nicht erlaubt |
|
(in Verbraucherverpackung) |
4.2.5 Im Hinblick auf die Sicherheit muss gesalzener Hering den Hygienevorschriften, Normen und Hygienestandards entsprechen, die im Hoheitsgebiet des Staates gelten, der den Standard angenommen hat.
4.3 Anforderungen an Rohstoffe und Materialien
4.3.1 Rohstoffe, die für die Herstellung von gesalzenem Hering verwendet werden, müssen die Anforderungen erfüllen von:
Roher Hering - behördliche Dokumente;
Gekühlter Hering - GOST 814, andere behördliche Dokumente;
Gefrorener Hering - normative Dokumente;
Gefrorener Hering - Halbfabrikat - Zulassungsdokumente;
Gesalzener Hering - Halbfabrikat - Zulassungsdokumente;
Speisesalz - GOST 13830;
Trinkwasser - GOST 2874.
Für die Herstellung von gesalzenem Heringsfilet werden Rohstoffe mindestens der ersten Klasse verwendet (sofern Sorten verfügbar sind).
Für die Herstellung von Schlachtkörpern und Stücken kann Hering mit mechanischer Beschädigung verwendet werden, erfüllt jedoch nach anderen Qualitätsindikatoren die Anforderungen der ersten Klasse. Beschädigte Teile müssen entfernt werden.
4.3.2 Für die Herstellung von salzarmen Produkten wird nur gefrorener Fisch verwendet.
4.3.3 Rohstoffe und Materialien, einschließlich der importierten, die für die Herstellung von Salzhering verwendet werden, müssen in Bezug auf die Sicherheit den Hygienevorschriften, -normen und -hygienestandards entsprechen, die im Hoheitsgebiet des Staates gelten, der den Standard angenommen hat.
4.4 Kennzeichnung
4.4.1 Behälter mit Produkten kennzeichnen - gemäß GOST 7630, Dosen - gemäß GOST 11771. Die Kennzeichnung muss einen Lagermodus enthalten.
4.4.2 Transportkennzeichnung - nach GOST 14192, GOST 7630.
4.5 Verpackung
4.5.1 Gesalzener Hering wird gemäß GOST 7630 verpackt in:
Gelierte Holzfässer nach GOST 8777 mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 dm3;
Trockene Holzfässer nach GOST 8777 mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 dm 3 unter Verwendung von Folienauskleidungen gemäß den behördlichen Dokumenten;
Gelierte und trockene Holzfässer, gebraucht, repariert, zur Wiederverwendung bestimmt, gemäß den behördlichen Dokumenten mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 dm 3 unter Verwendung von Folienauskleidungen;
Wiederverwendbare Polyethylenfässer gemäß den behördlichen Vorschriften mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 dm 3;
Holzkisten gemäß GOST 13356 oder anderen behördlichen Dokumenten mit einer Produktgewichtsgrenze von 30 kg; leicht gesalzener Hering wird in Holzkisten verpackt: Atlantik, Kaspisches Meer (außer Kaspischer Schwarzrücken), Pazifik;
Eimer aus Polymermaterialien gemäß behördlichen Vorschriften mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 20 dm 3;
Verpackungen aus Polymermaterialien gemäß behördlichen Vorschriften mit Verwendung von Substraten gemäß behördlichen Vorschriften oder ohne Substrate mit tatsächlichem Nettogewicht;
Schrumpffolie nach normativem Dokument unter Verwendung von Substraten oder ohne Substrate, tatsächliches Nettogewicht;
Banken Polymer gemäß behördlichen Dokumenten mit einer Kapazität von nicht mehr als 2000 cm 3.
4.5.2 Verpacken von gesalzenem Hering in Tüten aus Polymermaterialien gemäß den geltenden Vorschriften auf dem Hoheitsgebiet des Staates, der die Norm angenommen hat.
Packungen mit gesalzenem Hering können eine kleine Menge Salzlake enthalten.
4.5.3 Maximale negative Abweichungen des Nettogewichts von Produkten in einer Taraeinheit - gemäß den Anforderungen von GOST 8.579.
Grenzabweichungen des Nettogewichts in einer Containereinheit, %:
3 - für Produkte bis einschließlich 0,5 kg;
1 - für Produkte über 0,5 kg.
4.5.4 In Verbraucherverpackungen verpackter Salzhering muss in Holzkisten mit einem Produktgewichtslimit von 30 kg oder in Wellpappkartons gemäß GOST 13516 mit einem Produktgewichtslimit von 25 kg verpackt werden.
Beim Verkauf an Produktionsstandorten ist es möglich, verpackten Salzhering (in Beuteln oder Schrumpffolie) in wiederverwendbaren Holz- oder Polymerkisten gemäß den behördlichen Dokumenten mit einem Produktgewichtslimit von 15 kg zu verpacken.
Vor dem Einlegen von Salzhering (außer Dosen) werden Holzkisten allseitig mit Pergament nach GOST 1341 oder Unterpergament nach GOST 1760 oder Packpapier nach GOST 8273 ausgekleidet.
Mehrwegkisten aus Kunststoff und Holz sollten mit abnehmbaren Deckeln verschlossen werden.
4.5.5 Gesalzener Hering wird in Fässern, Kisten, Eimern in gleichmäßig dichten, sich gegenseitig kreuzenden Reihen platziert, Rücken nach unten, die letzte Reihe - Rücken nach oben.
Das reihenlose Legen von Salzhering mit Hilfe von Vibratoren ist erlaubt.
Heringsstücke werden platziert: in Eimern - in loser Schüttung mit Nivellierung in Schichten, in Gläsern - flach oder mit einem Querschnitt zum Boden und Deckel.
Heringsfilets werden mit oder ohne Stützen unter Vakuum in Plastiktüten verpackt.
Fässer, Eimer und Gläser mit gesalzenem Hering müssen mit Salzlake oder Kochsalzlösung gefüllt und dicht verschlossen sein.
4.5.6 Jede Verpackungseinheit muss Salzhering derselben Art, Sorte, eines Schnitts, Salzgehalts und Fettgehalts, derselben Größengruppe, einer Verbraucherverpackung und Verpackungsart (mit oder ohne Vakuum), einem Herstellungsdatum enthalten .
4.5.7 Jede Verpackungseinheit darf nicht mehr als 2 % gesalzenen Hering (nach Rechnung) mit einer größeren oder kleineren Größe oder Masse für Fisch, unterteilt nach Länge oder Masse, enthalten.
4.5.8 Es ist erlaubt, andere Arten von Behältern und Verpackungen zu verwenden, einschließlich derjenigen, die importiert oder aus importierten Materialien hergestellt wurden und die von den Behörden und Institutionen des staatlichen Gesundheits- und Epidemiologiedienstes für den Kontakt mit dieser Art von Produkten zugelassen sind und die Hygieneanforderungen erfüllen und Gewährleistung der Sicherheit und Qualität der Produkte während des Transports und der Lagerung.
4.5.9 Behältnisse und Verpackungsmaterialien, einschließlich der importierten, die zum Verpacken von gesalzenem Hering verwendet werden, müssen haltbar, sauber, trocken, ohne Fremdgeruch und aus Materialien sein, die von den Behörden und Institutionen des staatlichen Gesundheits- und Gesundheitsschutzes für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen sind epidemiologische Dienste.
Die Innenfläche von Metalldosen und -deckeln muss mit Lack oder Emaille oder einer Mischung davon oder anderen Materialien bedeckt sein, die für die Verwendung durch Körper und Einrichtungen des staatlichen sanitären und epidemiologischen Dienstes zugelassen sind.
5 Annahmeregeln
5.1 Annahmeregeln - nach GOST 7631 *.
5.2 Die Kontrolle des Gehalts an Histamin, Nitrosaminen, Pestiziden, polychlorierten Biphenylen, toxischen Elementen und Radionukliden erfolgt nach dem vom Hersteller des Produkts in Übereinstimmung mit den Behörden und Institutionen des staatlichen Gesundheits- und Epidemiologiedienstes festgelegten Verfahren.
5.3 Die Häufigkeit der mikrobiologischen Kontrolle von Produkten wird in Übereinstimmung mit den geltenden Anweisungen im Hoheitsgebiet des Staates festgelegt, der die Norm angenommen hat.
5.4 Die Häufigkeit der Bestimmung des Massenanteils von Speisesalz, des Massenanteils von Fett, des Massenanteils von Bestandteilen und des Vorhandenseins von Fremdverunreinigungen wird vom Hersteller festgelegt.
6 Kontrollmethoden
6.1 Probenahmemethoden - gemäß GOST 7631 *, GOST 26668, Anweisungen.
Vorbereitung von Proben zur Bestimmung physikalischer und chemischer Parameter - nach GOST 7631, toxische Elemente - nach GOST 26929, für mikrobiologische Analysen - nach GOST 26669 und Anweisungen.
Kultivierung von Mikroorganismen - gemäß GOST 26670, Herstellung von Lösungen von Reagenzien, Farben, Indikatoren und Nährmedien für mikrobiologische Analysen - gemäß den Anweisungen.
7 Transport und Lagerung
7.1 Transport
7.1.1 Salzheringe werden mit allen Verkehrsträgern nach den Vorschriften für die Beförderung verderblicher Güter bei Temperaturen von minus 4 °C bis minus 8 °C transportiert.
Der Transport von Produkten, die für den Versand in die Regionen des Hohen Nordens und gleichwertige Gebiete bestimmt sind, erfolgt gemäß den Anforderungen von GOST 15846.
7.1.2 Verpackung - nach GOST 23285, GOST 26663.
Die Hauptparameter und Abmessungen der Pakete entsprechen GOST 24597.
7.2 Lagerung
7.2.1 Salzhering lagern, nicht mehr als:
Bei Temperaturen von minus 2 °С bis minus 8 °С:
30 Tage - Stücke in Eimern und Gläsern,
40 Tage - leicht gesalzen in Fässern und Eimern,
90 Tage - in Eimern (außer leicht gesalzenen);
Bei Temperaturen von minus 4 °С bis minus 8 °С:
1 Monat - leicht gesalzen in Kartons,
6 Monate - leicht gesalzen im Fass,
8 Monate - medium gesalzen in Fässern;
Unter Vakuum in Beutel verpackt:
15 Tage - Filet vom atlantischen und pazifischen Heringsfett, leicht und mittel gesalzen,
35 Tage - atlantischer und pazifischer Fetthering, Weißmeerhering mit niedrigem und mittlerem Salzgehalt;
Ohne Vakuum in Beuteln verpackt:
15 Tage - Atlantischer Fetthering, leicht und mittel gesalzen,
5 Tage - Pazifischer Hering, fettig, schwach und mittel gesalzen;
Bei Temperaturen von 0 °С bis minus 8 °С:
9 Monate - im Fass hartgesalzen.
Die Haltbarkeit von gesalzenem Hering ist ab dem Herstellungsdatum festgelegt.
7.2.2 Die Haltbarkeit von gesalzenem Hering wird vom Hersteller unter Angabe der Lagerweise* festgelegt.
* Gültig auf dem Territorium der Russischen Föderation.
Anhang A (informativ)
Liste der auf dem Territorium der Russischen Föderation geltenden behördlichen Dokumente
GOST R 51232-98 GOST R 51301-99
GOST R 51574-2000 SanPiN 2.1.4.1074-2001
SanPiN 2.3.2.1078-2001 SanPiN 2.3.2.1280-2003 SanPiN 3.2.569-96
Wasser trinken. Allgemeine Anforderungen an die Organisation und Methoden der Qualitätskontrolle
Lebensmittelprodukte und Lebensmittelrohstoffe. Stripping-voltammetrische Methoden zur Bestimmung des Gehalts an toxischen Elementen (Cadmium, Blei, Kupfer und Zink)
Speisesalz. Technische Bedingungen
Trinkwasser. Hygienische Anforderungen an die Wasserqualität von zentralen Trinkwasserversorgungssystemen. Qualitätskontrolle
Anleitung zum Verpacken von Fischfutterprodukten in Beuteln und Einlagen aus Folienmaterialien. Genehmigt von Roskomrybolovstvo am 22. Januar 1996.
Anleitung* zur hygienischen und mikrobiologischen Kontrolle der Herstellung von Lebensmittelprodukten aus Fischen und wirbellosen Meerestieren. Genehmigt vom Gesundheitsministerium der UdSSR am 22. Februar 1991 Nr. 5319-91 und vom Fischereiministerium der UdSSR am 18. November 1990
* Gültig in den Ländern des Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification.
UDC 664.951.2:006.354 MKS 67.120.30 N25 OKP 92 6902
Schlüsselwörter: Salzhering, Sicherheit, technische Anforderungen, Annahmeregeln, Kontrollmethoden, Transport und Lagerung
Uel. Ofen l. 1.40. Uch.-Hrsg. l. 0,95. Auflage 128 Exemplare. Zach. 102
FSUE STANDARTINFORM, 123995 Moskau, Granatny per., 4. vwwv.gostinfo.ru Eingegeben in FSUE STANDARTINFORM auf einem PC.
Gedruckt in der Filiale der FSUE "STANDARTINFORM" - Typ. "Moscow printer", 105062 Moskau, Lyalin per., 6
GOST 815-2004 Gesalzener Hering. Technische Bedingungen
Angenommen am 1. April 2004Interstaatlicher Rat für Normung, Metrologie und Zertifizierung
- GOST 815-2004
- Gruppe H25
- ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD
- HERING GESALZEN
- Technische Bedingungen
- gesalzene Heringe.
- Spezifikationen
- ISS67.120.30
- OKP 92 6902
- Einführungsdatum 01.07.2005
- Vorwort
- Die Ziele, Grundprinzipien und Grundverfahren für die Durchführung von Arbeiten zur zwischenstaatlichen Normung sind in GOST 1.0-92 „Zwischenstaatliches Normungssystem. Grundlegende Bestimmungen“ und GOST 1.2-97 „Zwischenstaatliches Normungssystem. Zwischenstaatliche Normen, Regeln und Empfehlungen für die zwischenstaatliche Normung“ festgelegt. Das Verfahren für die Entwicklung, Annahme, Anwendung, Verlängerung und Löschung
- Über die Norm
- 1 ENTWICKELT vom Interstate Technical Committee for Standardization MTK 300 „Fish Products, Food, Feed, Technical and Packaging“, dem All-Russian Research Institute of Fisheries and Oceanography (VNIRO) und dem Atlantic Research Institute of Fisheries and Oceanography (AtlantNIRO)
- 2 EINFÜHRUNG durch die Bundesanstalt für technische Regulierung und Metrologie
- 3 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll N 17 vom 1. April 2004)
- Für die Annahme des Standards gestimmt:
- 4 Mit Anordnung der Föderalen Agentur für technische Regulierung und Metrologie vom 14. September 2004 N 10-st wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 815-2004 direkt als nationale Norm der Russischen Föderation ab dem 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt.
- 5 STATT GOST 815-88
- Informationen zum Inkrafttreten (Auslaufen) dieser Norm werden im Verzeichnis „Nationale Normen“ veröffentlicht.
- Informationen über Änderungen an dieser Norm werden im Index "National Standards" und der Text dieser Änderungen - in den Informationsindizes "National Standards" veröffentlicht. Im Falle einer Überarbeitung oder Aufhebung dieser Norm werden die entsprechenden Informationen im Informationsverzeichnis "Nationale Normen" veröffentlicht.
- 1 Einsatzgebiet
- Diese Norm gilt für gesalzenen Hering der folgenden biologischen Arten:
- Asow-Schwarzes Meer (Don, Dnjepr, Donau, Kertsch) - Alosa pontica;
- Atlantik - Clupea harengus;
- Weißes Meer - Clupea pallasii marisalbi;
- Kaspischer Maifisch* - Alosa caspia;
- Brazhnikovskaya * - Alosa Braschnikow;
- Kaspischer Schwarzrücken* - Alosa kesseri kesseri;
- Pazifik - Clupea pallasii.
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- * Kaspischer Maifisch, Brazhnikovskaya-Hering und Kaspischer Schwarzrückenhering mit einer Länge von 36 cm oder weniger haben den Handelsnamen „Kaspischer Hering“.
- 2 Normative Verweisungen
- Dieser Standard verwendet normative Verweise auf die folgenden zwischenstaatlichen Standards und Klassifikatoren:
- GOST 8.579-2002 Staatliches System zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen. Anforderungen an die Menge verpackter Waren in Verpackungen jeglicher Art während ihrer Herstellung, Verpackung, ihres Verkaufs und ihrer Einfuhr
- GOST 814-96 Gekühlter Fisch. Technische Bedingungen
- GOST 1341-97 Gemüsepergament. Technische Bedingungen
- GOST 1368-2003 Fisch. Länge und Gewicht
- GOST 1760-86 Unterpergament. Technische Bedingungen
- GOST 2874-82 Trinkwasser. Hygieneanforderungen und Qualitätskontrolle
- GOST 7630-96 Fische, Meeressäuger, wirbellose Meerestiere, Algen und Produkte ihrer Verarbeitung. Etikettierung und Verpackung
- GOST 7631-85 Fische, Meeressäuger, wirbellose Meerestiere und Produkte ihrer Verarbeitung. Annahmeregeln, organoleptische Qualitätsbewertungsmethoden, Probenahmemethoden für Laboruntersuchungen
- GOST 7636-85 Fische, Meeressäuger, wirbellose Meerestiere und Produkte ihrer Verarbeitung. Analysemethoden
- GOST 8273-75 Geschenkpapier. Technische Bedingungen
- GOST 8777-80 Hölzerne gelierte und trockene Fässer. Technische Bedingungen
- GOST 10444.15-94 Lebensmittel. Methoden zur Bestimmung der Anzahl mesophiler aerober und fakultativ anaerober Mikroorganismen
- GOST 11771-93 Fisch- und Meeresfrüchtekonserven. Verpackung und Etikettierung
- GOST 13356-84 Holzkisten für Produkte der Fischindustrie. Technische Bedingungen
- GOST 13516-86 Wellpappschachteln für Konserven, Konserven und Lebensmittelflüssigkeiten. Technische Bedingungen
- GOST 13830-97* Speisesalz. Allgemeine Spezifikation
- Anleitung zum Verpacken von Fischfutterprodukten in Beuteln und Einlagen aus Folienmaterialien. Genehmigt von Roskomrybolovstvo am 22. Januar 1996.
- Anleitung* zur hygienischen und mikrobiologischen Kontrolle der Herstellung von Lebensmittelprodukten aus Fischen und wirbellosen Meerestieren. Genehmigt vom Gesundheitsministerium der UdSSR am 22. Februar 1991 N 5319-91 und vom Fischereiministerium der UdSSR am 18. November 1990
- Der Text des Dokuments wird überprüft durch:
- amtliche Veröffentlichung
- M. : IPK Normenverlag, 2004
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* Auf dem Territorium der Russischen Föderation gilt GOST R 51574-2000. - „CODE“ notieren.
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* Gültig auf dem Territorium der Russischen Föderation.
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* Gültig in den Ländern des Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification.